- VonGero Franitzaschließen
Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn ist insolvent. Für eine Rettung der Fachklinik für die Versorgung abhängiger Jugendlicher und junger Erwachsener bleibt nicht mehr allzu viel Zeit. Der Insolvenzverwalter nennt Erwartungen.
Ahlhorn – Der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Berend Böhme aus Bremen, machte gleich zu Beginn der Pressekonferenz am Freitagnachmittag keinen Hehl daraus: Soll die aktuell zahlungsunfähige Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn (wir berichteten) erhalten werden, ist dies nur über positive Veränderungen auf der Einnahmeseite möglich. Deswegen werde er zu einem „Runden Tisch“ einladen. Daran teilnehmen sollen alle denkbaren Unterstützer, auch die Politik und Landesregierung, aber vor allem die Kostenträger wie Krankenkassen und die Deutsche Rentenkasse. Bis Ende März, so Böhme, müsse ein Ergebnis erzielt worden sein.
Es gehe darum, „eine Perspektive zu erarbeiten, die eine Fortführung mittel- und langfristig“ möglich mache. Im Hinblick auf die Aufgaben und die hier geleistete Arbeit sei dies eigentlich „auch gar nicht anders möglich“. Eine Klinik mit einer solchen Spezialisierung gebe es bundesweit praktisch nicht mehr, betonte Böhme die quasi singuläre Position der Ahlhorner Einrichtung mit ihren 48 Plätzen. Hier werden aktuell 34 Patienten im Alter von 14 bis 25 Jahre behandelt, die neben einer Abhängigkeitserkrankung noch an einer weiteren psychiatrischen Erkrankung leiden (Doppeldiagnose), ergänzte Chefärztin Dr. Angela Wenzel. Beide sahen die Politik am Zug: Denn durch die Legalisierung von Cannabis werde es erwartbar zu vermehrten Fällen kommen, wie sie in Ahlhorn behandelt werden.
„Beeindruckt“ habe ihn die Versammlung mit den Mitarbeitern der Klinik, die der Pressekonferenz vorangegangen war, so Böhme. Ungewöhnlich sei gewesen, dass selbst Patienten daran teilgenommen haben. Er habe von der Runde „sehr wertvolle Rückmeldungen“ erhalten: Während solchen Gesprächen Beifall zu hören, sei „eher selten“, beschrieb der Anwalt die Situation. „Ich bin eigentlich recht froh, was ich hier vorgefunden habe“, resümierte er.
Jetzt gehe es darum, mit den Leistungsträgern einen Konsens bezüglich der Kosten zu erzielen. Doch auch die Politik sehe er in der Verantwortung, wiederholte er seine Forderung: Wer den Konsum von Cannabis legalisiere, dürfe nicht an der Behandlung der Folgen sparen: „Wer A sagt, muss auch B sagen“, betonte der Anwalt. „Wir können die Klinik gar nicht sterben lassen“, sagte der Bremer nachdrücklich, „nicht wegen Geld.“ Dieses Netzwerk und die Expertise „könne gar nicht aufgegeben werden“. Wenn hier etwas zerschlagen werde, könne etwas Vergleichbares nicht einfach woanders wieder aufgebaut werden.
„Ich muss nur nach vorne schauen“, sagte Böhme abschließend. Am 31. März müsse nicht unbedingt automatisch Schluss sein, so der Anwalt. Vielleicht könne der Betrieb noch im April fortgesetzt werden. Einen gesetzlichen Rahmen dafür gebe es nicht. Doch werde sich das aktuelle Problem nur auf der Einnahmeseite lösen lassen. Für die Ausgabenseite gelte: „Es gibt keine Stellschraube, an der wir drehen können.“ Alle Veränderungen könnten sich daher nur auf der Einnahmeseite abspielen. Die Eigentümerin, das Diakonische Werk, habe über Jahre die Defizite ausgeglichen. Eine Klinik wie diese werde nicht auf Rendite betrieben.