VonJohannes Nußschließen
Kommt in der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in Niedersachsen zurück? Einige Kommunen und Unternehmen beleben den Mund-Nasen-Schutz in Eigenregie neu.
Hannover – Schon seit einigen Monaten ist die Maskenpflicht in Niedersachsen in Geschäften wie Supermärkten oder Einzelhandel passé. Ebenso in Unternehmen und in öffentlichen Gebäuden, wenn es sich nicht um eine medizinische Einrichtung sowie Busse oder Bahnen handelt. Doch die aktuelle Herbstwelle in der Corona-Pandemie treibt Kommunen und Unternehmen in Niedersachsen dazu, wieder vermehrt auf die Maskenpflicht zu setzen, berichtet der Norddeutsche Rundfunk.
Dabei wollten sich eigentlich die Bundesländer untereinander abstimmen, wie mit der Maskenpflicht zu verfahren ist in Zukunft.
Ab 1. November: Maskenpflicht bei Behördenbesuchen in den Landkreisen Göttingen, Celle, Notheim und Hildesheim
Wie es in dem Bericht heißt, müssen beispielsweise ab dem 1. November 2022 in den Landkreisen Göttingen, Celle, Notheim und Hildesheim Besucher wieder eine Maske tragen, wenn sie Behörden aufsuchen. Aber auch die Rückkehr zu festen Terminen scheint eine Option für Kommunen zu sein, wie derzeit im Emsland zu beobachten ist. Allerdings sieht man aktuell dort noch von der Maskenpflicht in Innenräumen ab, empfohlen wird sie aber laut NDR. Unter anderem auch deshalb, weil Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor einem harten Corona-Winter warnt.
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Auch Arbeitgeber erkennen die Herbstwelle inzwischen und kehren teilweise zur Maskenpflicht in den Betrieben zurück. In Wolfsburg bei VW etwa, müssen alle Beschäftigten ab Montag, 31. Oktober 2022, wieder eine Maske tragen – wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht praktikabel ist.
Maskenpflicht in Niedersachsen: In Bus und Bahn ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend
Eine Erleichterung in Bezug auf die Maskenpflicht in Niedersachsen gibt es allerdings auch schon. Wer Bus oder Bahn im Nahverkehr fährt, kann dort schon seit Anfang Oktober auch eine OP-Maske tragen. Zuvor war eine FFP2-Maske Pflicht, die allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren galt.
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