VonCarolin Gehrmannschließen
Die gescheiterte Ampelkoalition hatte sie noch beschlossen: die Wahlrechtsreform. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 greift die neue Regelung bereits. Für die Kandidaten ändert sich einiges.
Hannover – Bei der Bundestagswahl 2025 ändert sich in der Handhabung zwar nichts für die Wählerinnen und Wähler, wohl aber für diejenigen, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen. Denn es gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Durch die Reform wird die Größe des Parlaments künftig reduziert: Die Zahl der Abgeordneten darf 630 nicht übersteigen.
Der Landeswahlleiter von Niedersachsen, Markus Steinmetz, erklärt, was es damit auf sich hat – und wie sich das auf die Wahl in der Region auswirken könnte: „Die Zahl der Sitze ist künftig immer auf 630 gedeckelt. Und es ist ganz klar, dass es nicht einer mehr wird“, sagt Steinmetz. Mit der Regelung wird vermieden, dass wie früher Überhangmandate entstehen, die dann wieder eine Vielzahl von Ausgleichsmandaten für die anderen Fraktionen nach sich gezogen haben.
Was sich durch das neue Wahlrecht bei der Bundestagswahl für Niedersachsen ändert
Das spare in erster Linie Kosten und sei auch aus Platz- und Effizienzgründen sinnvoll. Denn das deutsche Parlament in seiner aktuellen Größte zählt zu den größten der Welt. Deshalb sei das Schrumpfen des Bundestags nach Ansicht des Landeswahlleiters „ein echter Fortschritt“. Zuletzt saßen insgesamt 736 Abgeordnete im Parlament.
Die Folge ist allerdings, dass sich bei der Verteilung der Sitze im Parlament für die Verantwortlichen nach der Stimmenauszählung am Wahlabend einiges ändert – aber sozusagen nur „hinter den Kulissen“, nicht für die Wählerschaft selbst. Auf dem Stimmzettel ändert sich durch die Reform nichts. „Die Wahlberechtigten geben nach wie vor zwei Stimmen ab. Die Erststimme für den Direktkandidaten im Wahlkreis. Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei“, so der Wahlleiter.
Die Zweitstimme ist insofern die gewichtigere Stimme, als dass sie über die absolute Sitzverteilung im Parlament bestimmt. „Durch die Reform hat die Zweitstimme sogar noch an Bedeutung gewonnen.“ Denn künftig entscheidet ausschließlich das Zweitstimmenergebnis darüber, wie viele und welche Kandidatinnen und Kandidaten letztlich ins Parlament einziehen können.
Landeswahlleiter: Zweitstimme gewinnt mit der neuen Regelung nochmal an Bedeutung
„Um ein errungenes Direktmandat sicher zu erhalten, muss dieses jetzt durch das Zweitstimmenergebnis der Partei gedeckt sein. Bisher war es so, dass derjenige, der im Wahlkreis die meisten Stimmen bekam, seinen Sitz im Bundestag sicher hatte: Das ist jetzt nicht mehr zwangsläufig der Fall“, erklärt Steinmetz. Dafür muss zunächst die Sitzzahl der Partei im Land errechnet werden. „Das geht aber nur zentral über die Bundeswahlleiterin.“ Zunächst wird bestimmt, wie viele Sitze einer Partei bundesweit gemäß ihrem Anteil bei den Zweitstimmen zustehen. In einem zweiten Schritt werden diese nach dem Zweitstimmenergebnissen in den Ländern proportional auf die Landeslisten dieser Partei verteilt
Diese werden dann auf die erfolgreichen Direktkandidaten der Partei verteilt. „Angefangen bei dem Bewerber mit dem besten Ergebnis werden die Sitze an die einzelnen Direktkandidaten vergeben, bis alle der Partei in diesem Bundesland zustehenden Sitze mit Wahlkreiskandidaten besetzt sind“, erklärt der Landeswahlleiter.
Dadurch werde es künftig länger dauern, bis klar ist, wer in den Bundestag einzieht und wer nicht. Wie lange genau, sei schwer zu sagen, da es mit der neuen Regelung noch keine Erfahrungswerte gibt. „Wir schicken unser Ergebnis aus Niedersachsen nach der Auszählung aller Stimmen für gewöhnlich gegen Mitternacht nach Berlin.“ Alle anderen Länder müssen ihr Ergebnis ebenfalls am Wahlabend einreichen. „Sobald alle Ergebnisse vorliegen, kann die Bundeswahlleiterin die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Länder errechnen. Das wird in etwa eineinhalb Stunden dauern, wurde im Vorfeld gesagt.“
Bis sich Kandidaten sicher sein können, ob sie ein Mandat erhalten, dauert es jetzt länger
Bis das finale Ergebnis vorliegt, wird es mit der neuen Regelung also mitten in der Nacht. Wenn es in einem Bundesland eventuell zu Verzögerungen kommt, kann es auch länger dauern. Und es kann auch passieren, dass eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr Sitze im nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. „In diesem Fall verpassen die Wahlkreisgewinner mit den relativ schlechtesten Ergebnissen den Einzug in den Bundestag“, erläutert Steinmetz. „Wahlkreisgewinner können also leer ausgehen, wenn ihre Partei nicht genügend Zweitstimmen erhält.“
Legt man die Ergebnisse vergangener Bundestagswahlen zugrunde, könne man nach Einschätzung des Wahlleiters aber wahrscheinlich trotzdem recht schnell sagen, welche Kandidaten den Sprung nach Berlin schaffen. „Je näher eine Kandidatin oder ein Kandidat beim Wahlkreisergebnis an die 50 Prozent heranreicht, desto sicherer ist ihnen der Sitz. Etwas nervenaufreibender wird es für diejenigen, deren Ergebnis nicht so hoch ausfällt“, erklärt Steinmetz. Sie müssten dann noch um ihren Einzug ins Parlament zittern, weil nicht unbedingt klar ist, ob die Zweitstimmendeckung für ihren Einzug in den Bundestag ausreicht. Wenn nicht, dann könnten sie leer ausgehen.
Die Grundmandatsklausel bleibt auch nach der Wahlrechtsreform bestehen. „Für Niedersachsen ist sie allerdings nicht so relevant, da hier die kleineren Parteien für gewöhnlich keine so große Rolle spielen“, so Steinmetz. Die Grundmandatsregel legt fest, dass eine Partei, die zwar an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, trotzdem gemäß der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen können, wenn mindestens drei ihrer Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewinnen.
Bis zur Bundestagswahl sind es jetzt nur noch wenige Tage, im Vorfeld kursieren weiterhin viele Falschinformationen im Netz – der niedersächsische Wahlleiter hatte ausdrücklich vor gezielter Desinformation gewarnt und aufgeklärt, warum an diesen Behauptungen nichts dran ist.
Rubriklistenbild: © Political-Moments/IMAGO

