Extremwetter

Schulausfälle in Niedersachsen am Montag wegen Glatteis und Eisregen

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Am Montag entfällt in Niedersachsen aufgrund der Glatteis-Warnungen der Unterricht an einigen Schulen.
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Am Montag entfällt in Niedersachsen der Unterricht an einigen Schulen aufgrund der Glatteis-Warnungen. Welche Schulen betroffen sind.

Hannover – Glatteis-Alarm im Norden: Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Glatteis und Eisregen in der Nacht zum Montag. Die extreme Wetterlage wirkt sich auf den Präsenzunterricht in den Schulen aus. In einigen Schulen Niedersachsens wird der Unterricht am Montag entfallen. Verschiedene Schulen sind betroffen. Kreiszeitung.de hat eine Übersicht zusammengestellt.

Glatteis und Eisregen in Niedersachsen: Wegen extremer Wetterlage entfällt der Unterricht in Schulen aus

In der Nacht zu Montag, 19. Dezember, erwarten die Meteorologen für Bremen und Niedersachsen Glatteisgefahr. Die Glatteisbildung könnte laut dem Deutschen Wetterdienst bis in den Montagvormittag hinein anhalten. Bereits in der vergangenen Woche froren die Menschen in Bremen und Niedersachsen bei Minusgraden. Die Kälte-Peitsche hielt mehrere Tage an. Tagsüber lagen die Temperaturen in Niedersachsen bei maximal minus zwei Grad. Vor allem nachts sollten die Autofahrer vor glatten Straßen aufpassen, warnten Meteorologen. Ab kommender Woche sollen aber mildere Tage folgen. Währenddessen kam es in der Nacht zu Montag in der Nähe von Verden zu einem tödlichen Unfall wegen des Glatteises.

Schulausfall in Niedersachsen wegen Eisregen und Glatteis-Warnungen

Der Präsenzunterricht in einigen Schulen Niedersachsen wird aufgrund der aktuellen Glatteis-Warnungen entfallen. Laut der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen wird Montag der Unterricht an folgenden Schulen ausfallen:

  • Cuxhaven ((an allen allgemein und berufsbildenden Schulen, sowie am Gymnasium Wesermünde)
  • Stadt Holzminden und Kreis Holzminden (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Landkreis Osterholz ((an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Leer in allen (allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Emden (nur für allgemeinbildende Schulen)
  • Landkreis Diepholz (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Friesland (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Landkreis Heidekreis (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Wesermarsch (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Rotenburg Wümme (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Stadt und Landkreis Oldenburg (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Wittmund (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Grafschaft Benthem (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen, auch das Missionsgymnasium Bardel)
  • Kreis Emsland (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Vechta (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Celle (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Delmenhorst (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Ammerland (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Region Hannover (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Osnabrück (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)
  • Kreis Cloppenburg (an allen allgemein und berufsbildenden Schulen)

In einigen Schulen ist eine Betreuung für Schüler, die trotzdem zum Unterricht kommen, gewährleistet.

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