Wie lange dürfen die Wahlplakate hängen bleiben?

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In den Wochen vor einer Wahl ein häufiger Anblick: Plakate der unterschiedlichen Parteien und Kandidaten, wie hier in Sulingen.
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  • Harald Bartels
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Kommunen im Sulinger Land setzen den Parteien klare Fristen für das Ende ihres Wahlkampfs.

Sulinger Land – In den Wochen vor einer Wahl lässt sich ihnen kaum entkommen: Straßenlaterne um Straßenlaterne ist bestückt mit einem Plakat, das einen Bewerber um ein politisches Amt oder einen Slogan seiner Partei zeigt; an manchen sind gleich mehrere Parteien vertreten. Die Wahrnehmung der Plakate ist jedoch ganz unterschiedlich – während sie von manchen als unbedingt notwendig erachtet werden, sind sie für andere schlicht ein Ärgernis. Aber: Wie lange dürfen die Plakate überhaupt hängen bleiben?

„Unmittelbar nach der Wahl müssen die Plakate abgenommen werden“, stellt Nicole Kossinna klar, Leiterin des Bereichs Ordnungswesen im Fachbereich III (Bauen, Planung, Ordnung) der Sulinger Stadtverwaltung. Meist räume man den Parteien angesichts der Größe des Landkreises eine Frist von drei Tagen dafür ein. Ob dem nachgekommen wird, kontrolliere man auch und spreche die Parteien bei Bedarf an. „Zur Not nehmen wir die Plakate auch ab und stellen das in Rechnung.“

Spätestens drei Tage nach der Stimmabgabe müssen auch in der Samtgemeinde Siedenburg alle Plakate abgenommen sein, sagt Theo Peter Schwartz, im Bürgerservice der Samtgemeinde Siedenburg zuständig für das Thema. Gleiches gilt für die Samtgemeinde Schwaförden, wie Dirke Buchholz, im Zentralen Service der Samtgemeindeverwaltung verantwortlich für die Wahlorganisation. In der Samtgemeinde Kirchdorf müssen die Plakate grundsätzlich am Tag nach der Wahl entfernt werden, sagt Maren Wiechmann aus dem Fachbereich I (Zentrale Dienste) der Samtgemeindeverwaltung, „unser Ordnungsamt räumt aber eine Kulanz von einer Woche ein.“

Geregelt ist auch, wo überhaupt plakatiert werden darf. Generell müssten sie so hängen, dass Radfahrer und Fußgänger nicht beeinträchtigt werden und keine Verkehrszeichen verdeckt werden, erläutert Schwartz. Zudem sind bestimmte Bereiche wie Kindergärten, Schulen, Friedhöfe oder Denkmäler grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt, dass vor Wahllokalen in diesem Fall nur bis Freitag, 21. Februar, 12 Uhr, Plakate hängen durften. Aus diesem Grund musste laut Wiechmann vor dem Rathaus in Kirchdorf ein Plakat entfernt werden – dort ist das Wahlbüro für die Briefwahl untergebracht. Auch in Sulingen habe es „fünf, sechs Fälle“ gegeben, in denen etwas nicht zulässig war, berichtet Kossinna, aber „im Großen und Ganzen ist alles in Ordnung.“ Keine Beanstandung gab es dagegen in den Samtgemeinden Schwaförden und Siedenburg – „bei uns ist das immer relativ übersichtlich und unproblematisch“, sagt Schwartz.

Vandalismus bei Wahlplakaten ist im Sulinger Land kein ernsthaftes Thema, heißt es aus den Rathäusern. In Sulingen sei kein Vandalismus angezeigt worden, aber in der Stadt habe sie das eine oder andere abgerissene Plakat gesehen, teilt Kossinna mit, aber „es waren alle Parteien betroffen.“ Keine nennenswerten Beschädigungen meldet auch Wiechmann, lediglich „Statements“ in Form von kleinen Aufklebern habe es mehrfach gegeben.

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