VonMarcel Priggeschließen
Ein außergewöhnlicher Fund am Flughafen Hannover sorgt für Aufsehen. Eine Reisende aus Benin versucht, 40 kg Fleisch und Fisch nach Deutschland einzuführen. Die Zollbeamten sind überrascht.
Hannover – Da waren die Zollbeamten am Flughafen Hannover aber überrascht: Am vergangenen Freitag, 2. Februar, machten sie eine überaus ekelerregende Entdeckung in einem nachträglich versandten Reisegepäck einer Frau, die aus Benin zurückgekehrt war. Anstatt der üblichen Kleidung oder ähnlichen Gegenständen enthielten zwei der insgesamt fünf Koffer rund 40 Kilogramm ungekühlte Fleisch- und Fischprodukte.
40 Kilo Fleisch und Fisch in einem Koffer: „War es selbst für erfahrene Kollegen ein außergewöhnlicher Fund“
Wie der Zoll am 9. Februar mitteilte, ist dies nicht unbedingt ein Einzelfall: „Es ist zwar leider keine Seltenheit, dass wir Fleischprodukte im Gepäck von Reisenden feststellen, aber in der Menge war es selbst für meine erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ein außergewöhnlicher Fund“, wird Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover, in einer Mitteilung zitiert.
Im Oktober 2023 machten die Beamten am Flughafen einen ähnlichen Ekelfund mit 8 Kilogramm ungekühlten Fleisch. In diesem Zusammenhang erklärte der Zoll, dass allein am Airport Hannover im Jahr 2022 zwei Tonnen tierische Produkte beschlagnahmt werden mussten.
Fleischprodukte aus Ländern außerhalb der EU dürfen aufgrund von Bestimmungen zum Schutz vor Tierseuchen nicht ohne Weiteres eingeführt werden. Fischprodukte hingegen sind grundsätzlich zulässig, sofern ihr Gesamtgewicht 20 kg nicht übersteigt, informiert der Zoll in diesem Zusammenhang.
Zoll Hannover macht Ekelfund – Lebensmittel mussten entsorgt werden
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt wurde jedoch festgestellt, dass eine Kreuzkontamination aller Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. Daher wurden die beiden Koffer vollständig beschlagnahmt und ordnungsgemäß entsorgt.
Reisende, die Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse mit sich führen, müssen bei der Einreise in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich kontrolliert werden. Zudem müssen die Erzeugnisse von festgelegten Gesundheitsbescheinigungen und einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) begleitet sein.
Rubriklistenbild: © Christian Offenberg/Imago/Hauptzollamt Hannover

