VonJan Schmitzschließen
Schäden wurden nicht repariert. Die Liste der Versäumnisse und Ungereimtheiten rund um Talbrücke Rahmede wird länger.
Lüdenscheid – Wäre die Sperrung der Talbrücke Rahmede vermeidbar gewesen? Neue Recherchen unserer Zeitung zeigen, dass die vom Brückenprüfer 2017 angemahnte kurzfristige Schadensbeseitigung in den Folgejahren zum großen Teil nicht durchgeführt wurde. Auf Nachfrage räumt das die Autobahn GmbH als Rechtsnachfolger des damals zuständigen Baulastträgers Straßen.NRW auch ein.
„Vor dem Hintergrund, dass 2017 die Neubauplanung der Talbrücke bereits lief, sind kurz- bis mittelfristige Instandsetzungsarbeiten nicht in Gänze umgesetzt worden“, erklärt Susanne Schlenga, Sprecherin der Autobahn GmbH. So seien nur Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit unmittelbar betreffen, umgesetzt worden, unter anderem die Erneuerung der Fahrbahn-Übergangskonstruktion. Die ebenfalls vom Brückenprüfer kurzfristig verlangte Instandsetzung der Hauptbauteile des Brückenüberbaus in Verbindung mit Korrosionsschutz-, Stahl-, Beton- und Rissinstandsetzung wurde dagegen ebenso nicht weiter verfolgt wie die Erneuerung der maroden Entwässerung, die für starke Korrosion im Überbau gesorgt hatte.
Wie berichtet, dokumentierte der Prüfbericht der Brückenhauptprüfung im Jahr 2017 massive Schäden an der Talbrücke Rahmede insbesondere am Stahl. Unter anderem wurden Risse in Schweißnähten sowie Beulen festgestellt, also genau die Art von Schäden, die im Dezember 2021 zur Sperrung der Talbrücke und der A45 führten. Die Talbrücke Rahmede erhielt zwar die Zustandsnote 3,0 („nicht ausreichend“), dennoch wurde sie bei Brückenprüfungen bis zur Sperrung wegen Einsturzgefahr als standsicher bewertet.
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Die damals zuständige Straßen.NRW-Leiterin Elfriede Sauerwein-Braksiek hatte im Verkehrsausschuss des NRW-Landtags individuelle Versäumnisse in Bezug auf die Entscheidungsfindung zum Umgang mit der Talbrücke Rahmede zurückgewiesen und auf ihre Regionalleiter verwiesen, die die fachliche Einordnung auf Basis der Zustandsnoten der Brückenprüfung vorgenommen hätten.
Wie berichtet, blieb die Zustandsnote der Talbrücke Rahmede bei den Brückenprüfungen 2011, 2014, 2017 und 2020 unverändert – bei „nicht ausreichend“ (3,0). In der Folge wurde zunächst 2012 eine Verstärkungskonstruktion für die Talbrücke beschlossen, die 2014 durch den Neubaubeschluss ersetzt wurde.
Im Rahmen der Planung hatte sich dann laut Sauerwein-Braksiek ergeben, dass ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau erforderlich ist. In der Folge wurden andere Planungen in der zuständigen Projektgruppe A45 vorrangig bearbeitet – namentlich die Talbrücken Rinsdorf, Rälsbach, Eisern, Landeskrohner Weiher, Sterbecke, Kattenohl und Lennetal sowie der sechsstreifige Ausbau zwischen Hagen und Westhofener Kreuz. Die Planungen für die Talbrücke Rahmede wurden hintangestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Brückenneubau sollte nun erst im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A45 erfolgen. Die Baumaßnahmen für die Sechsspurigkeit zwischen den Anschlussstellen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid war laut einer Broschüre von 2017 für die Zeit zwischen 2025 und 2029 terminiert, ebenso die Bauzeit der neuen Talbrücke Rahmede. Im Verkehrsausschuss musste Elfriede Sauerwein-Braksiek jedoch einräumen, dass die schon damals errechnete Nutzungsdauer der Talbrücke nur bis 2025/2026 lief – und damit endete, bevor der Neubau fertiggestellt worden wäre. Dennoch erklärte die Direktorin im NRW-Verkehrsausschuss: „Die Talbrücke Rahmede ist nie als Problemfall thematisiert worden.“
Die Autobahn GmbH stellt sich vorsorglich auch vor die Mitarbeiter und Brückenprüfer. Die Zustandsnote für das Gesamtbauwerk werde aus der Gesamtheit aller Einzelschäden automatisiert ermittelt, teilte Autobahn-Sprecherin Susanne Schlenga mit. Mit anderen Worten: Nicht der Mensch nimmt die Benotung vor, sondern eine Maschine anhand der Daten, die ihr der Brückenprüfer zur Verfügung stellt.
Und hier lohnt ein genauer Blick auf die Arbeitsweise der Brückenprüfer und auf die Prüfberichte, deren Ergebnisse zur Benotung herangezogen werden. So wurde drei Jahre nach der Hauptprüfung 2017 am 25. August 2020 eine sogenannte einfache Prüfung der Talbrücke Rahmede durchgeführt – als „intensive, erweiterte Sichtprüfung“. D
er Prüfer – ein Angestellter von Straßen.NRW – war an dem Tag an der Brücke, wie Fotos von Schäden im Prüfbericht belegen. Die Aufnahmen tragen den Datumsstempel 25/Aug/2020. Der Prüfbericht von 2020 enthält aber auch Fotos von älteren Schäden, die bereits 2017 oder möglicherweise sogar noch früher bestanden und nie beseitigt wurden. So finden sich in dem Bericht von 2020 zu den aufgeführten Schäden Fotos mit Datumsstempel vom September 2017 und Fotos ganz ohne Datumsstempel. Wann wurden die aufgenommen? Im Nachgang zu der Berichterstattung über die festgestellten Schäden bei der Hauptprüfung 2017 erreichten unsere Redaktion Hinweise, dass sich zum Beispiel das Foto der unfachmännisch angebrachten Dachlatte an einem Abwasserrohr bereits in früheren Prüfberichten findet.
Zum Sinn und Zweck der Brückenprüfungen schreibt die Autobahn GmbH: „Schäden werden bereits in einem frühen Stadium identifiziert, sodass sich kein größerer Schaden entwickeln kann und eine wirtschaftliche Schadensbehebung gegeben ist.“ Die automatisch generierte Zustandsnote charakterisiere den Erhaltungszustand eines Bauwerks und diene als wichtige Planungsgröße für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen. Und dann folgt ein Satz der Autobahn GmbH, der im Zusammenhang mit der von Sauerwein-Braksiek angeführten fachlichen Einschätzung auf Grundlage der Brückennote, stutzig macht: „Die Zustandsnote beschreibt jedoch nicht die Sicherheit des Bauwerks.“ Wenn nicht die Note, was dann?
Die bei der Hauptprüfung 2017 festgestellten Risse in Beton und Schweißnähten sowie die Beulen im Stahlblech hat der Brückenprüfer 2020 bei der einfachen Prüfung erst gar nicht geprüft, wie er in dem Bericht anmerkt – und so ist drei Jahre später nicht einmal eine damals angemahnte fehlende Schraube ersetzt worden.
Im Ergebnis der Recherchen steht, dass die bisherigen Instrumente zur Einschätzung des Zustands von Brücken – die Brückenprüfungen – im vorliegenden Fall absolut ungeeignet waren, das „erhebliche Standsicherheitsproblem“ der Talbrücke Rahmede überhaupt zu entdecken, geschweige denn zu beheben.
Rubriklistenbild: © Straßen.NRW


