Verhandlungen ab 22. April

Mega-Streik in NRW droht – wie es nach dem Schlichterspruch weitergeht

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Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes machten die Schlichter eine bemerkenswerte Empfehlung. Ist der unbefristete Streik in NRW damit vom Tisch? Nein.

Hamm - Busse, Bahnen, Müllabfuhr, Kitas, Flughäfen, Autobahnmeistereien und mehr: Im Frühjahr 1992 standen Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland für zwölf Tage still. Damals waren die Tarif-Verhandlungen im öffentlichen Dienst nach einer Schlichtung gescheitert. 31 Jahre später könnte es den nächsten bundesweiten Super-Streik mit gravierenden Folgen geben. Dann nämlich, wenn der Kompromissvorschlag der Schlichtungskommission von der Gewerkschaft Verdi abgelehnt wird. Und der hat es in sich.

Was?Schlichtung im Tarifstreit im öffentlichen Dienst
Wann?6. April bis 15. April 2023

Mega-Streik in NRW? So geht es nach dem Schlichterspruch jetzt weiter

Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Schlichter am Samstag (15. April) ihren mit Spannung erwarteten Kompromissvorschlag genannt. Er sieht Sonderzahlungen in mehreren Stufen sowie danach einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr sowie anschließend Lohnerhöhungen um 5,5 Prozent vor.

Die erste Zahlung soll es für die Beschäftigten bereits im Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro geben. Von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 sollen dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden. Die Zahlungen sollen als Inflationsausgleich dienen, sie belaufen sich auf insgesamt 3.000 Euro. Sie sind den Angaben zufolge steuer- und abgabenfrei.

Ab März 2024 soll es der Empfehlung nach dann einen Sockelbeitrag von 200 Euro geben und eine anschließende Erhöhung um 5,5 Prozent. Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden. Azubis, Studierende und Personen im Praktikum soll laut Schlichtungsempfehlung im Juni ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli bis Februar 2024 monatlich 110 Euro bekommen. Ab März 2024 sollen die Ausbildungsentgelte um 150 Euro steigen.

Schlichterspruch im Tarifstreit: 5,5 Prozent mehr Geld und 3000 Euro Einmalzahlung

Das also ist der Vorschlag, der nach mehrtägigen Verhandlungen an einem geheimen Ort nun auf dem Tisch liegt. Der von den Arbeitnehmern benannte Schlichter, der frühere Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr, sprach von einem „fairen Interessenausgleich“. Der frühere sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt, der für die Arbeitgeber verhandelte, trug „trotz der ungewöhnlichen Höhe“ die Empfehlung der Schlichtungskommission mit.

Ob ein unbefristeter und flächendeckender Mega-Streik in NRW und Deutschland damit abgewendet werden kann, wird sich im Laufe der kommenden Tage zeigen. Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten nun einzeln über die Empfehlung und wollen am Samstag (22. April) erneut zu Verhandlungen in Potsdam zusammenkommen.

Nach Schlichtung: Verdi und Arbeitgeber vor neuen Verhandlungen

Im Wesentlichen gibt es dann zwei Möglichkeiten für den Ausgang der Verhandlungen:

  • Arbeitgeber und Gewerkschaften nehmen die Empfehlung der Schlichtungskommission an oder treffen bei der neuerlichen Verhandlungsrunde einen anders lautenden Kompromiss.
  • Die Verhandlungen scheitern. In dem Fall stünde eine Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern über einen unbefristeten Streik bevor. Außerdem wären die Gewerkschaften mit einem Scheitern nicht mehr in der Friedenspflicht, sondern könnten erneut streiken.

Klar ist aktuell nur: Durch den Schlichterspruch wurde nun der Druck auf die Tarifparteien erhöht, eine Einigung zu finden. 

In den ersten Monaten des Jahres 2023 war kaum ein Tag ohne Warnstreik vergangen, besonders oft traf es den öffentlichen Nahverkehr und damit Millionen Pendler und Schüler in großen NRW-Städten wie Essen, Dortmund, Duisburg und Münster. Ihren Höhepunkt erreichte die Warnstreik-Welle zum Start der dritten Verhandlungsrunde Ende März, als Verdi gemeinsam mit der Bahngewerkschaft EVG zum Mega-Streik am 27. März aufgerufen hatte. (sst/dpa)

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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