Bundestagswahl

Briefwahl 2025: Welche Fehler Wähler in NRW für die Neuwahlen vermeiden müssen

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Flexibel und an kein festes Datum gebunden: Die Briefwahl ist für Wahlberechtigte aus verschiedenen Gründen attraktiv. Bei den Neuwahlen 2025 sollten Wähler aber etwas beachten.

Hamm - Briefwahlen sind inzwischen bei vielen Bürgern beliebt. Besonders wenn ein Urlaub oder Auslandsaufenthalt zum Datum der Wahl bevorsteht, ist die Briefwahl sinnvoll. Damit diese Form der Wahl reibungslos abläuft, müssen die Unterlagen rechtzeitig beim Wähler ankommen – und danach pünktlich bei der zuständigen Stelle. Bei der nächsten Bundestagswahl, die nach dem Aus der Ampel-Koalition aller Voraussicht nach am 23. Februar 2025 stattfinden wird, könnte es mit der Briefwahl allerdings kniffelig werden. Die Landeswahlleiterin für NRW gibt eine Empfehlung.

Besonderheit bei der Briefwahl: Was Wähler in NRW bei Neuwahlen 2025 wissen müssen

Vorab: Ab wann genau die Briefwahl in NRW möglich sein wird, steht noch nicht fest. Klar ist aber: Die Fristen für die Briefwahl werden bei der Bundestagswahl 2025 sehr kurz bemessen sein. Um ein konkretes Startdatum festlegen zu können, muss „erst der Wahltag durch den Bundespräsidenten festgesetzt und die wahlrechtlichen Fristen durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgekürzt werden“, teilt eine Sprecherin des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anfrage von wa.de mit.

Aufgrund der zeitlich angespannten Wahl-Situation und des dadurch erheblich eingeschränkten Briefwahlzeitraums hat die Landeswahlleiterin eine Empfehlung für alle Wahlberechtigten in NRW: Wer die Möglichkeit hat, solle eine Briefwahl vor Ort in den Räumlichkeiten der Gemeinde vornehmen oder am Wahltag im Februar an der Wahlurne abstimmen.

Briefwahl 2025: Kann ich jetzt schon tätig werden?

Bringt es etwas, sicherheitshalber jetzt schon die Briefwahl zu beantragen? „Von einer Anforderung von Briefwahlunterlagen bereits zum jetzigen Zeitpunkt rät die Landeswahlleiterin ab“, erläutert das Ministerium. „Vielmehr sollten die Wahlberechtigten den Eingang der Wahlbenachrichtigung abwarten, auf deren Rückseite ein Antrag zur Anforderung eines Wahlscheines abgedruckt ist.“

Der Wahlkampf für die Bundestagswahlen im Februar 2025 fällt in die Vorweihnachtszeit. Müssen Bürger mit einem Wahlkampf auf dem Weihnachtsmarkt rechnen?

Rubriklistenbild: © Marcel Mücke/M.i.S. / Imago

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