- VonJürgen Menkeschließen
Neuerliche vorsätzlich gelegte Brände in Bockum-Hövel fordern die Polizei. „Wir wollen die Täter von der Straße haben“, betont jetzt Behördensprecher Hendrik Heine. Die Anzahl der Zivilstreifen im Stadtbezirk sei mittlerweile „deutlich erhöht“ worden.
Bockum-Hövel – Zu der Brandserie sind am Wochenende vier weitere Taten hinzugekommen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 32 seit Jahresbeginn. Rechnerisch brennt’s im Bezirk derzeit alle zwei Tage, weil Unbekannte zündeln.
- Freitag, 1. März, 18 Uhr: Ein Autofahrer bemerkt Flammen im Geinegge-Wald (nördlich Warendorfer Straße, östlich Loddenkamp). Bei Eintreffen der Polizei sind Büsche und Gräser abgebrannt.
- Freitag, 1. März, 19.25 Uhr: Feuerwehr und Polizei werden zu einer Baustelle am Graudenzer Weg gerufen. Eine mobile Toilettenkabine brennt. Ihre Rückwand schmilzt durch die Hitze.
- Freitag, 1. März, 21 Uhr: Ein Altpapiercontainer auf dem Gelände der Kirchengemeinde Heilig Geist am Pankratiusplatz brennt. Passanten wählen den Notruf. Die Flammen schlagen auf ein angrenzendes Holz-Carport über, daneben steht ein Wohnhaus. Ein Autofahrer sieht den Brand, klingelt an der Tür, um die Bewohner zu warnen. Die Feuerwehr kann ein Übergreifen der Flammen verhindern.
- Sonntag, 3. März, 15 Uhr: Ein Feld zwischen der Lipperandstraße und dem Sunnekamp steht in Flammen. Die betroffene Fläche ist 15 mal 50 Meter groß. Die Freiwillige Feuerwehr Bockum-Hövel kann den Brand löschen.
Vermehrte Zivilstreifen sind eine Maßnahme, um die Täter zu fassen. „Wir haben weitere eingeleitet“, sagt Heine. „Näheres kann ich aus ermittlungstaktischen Gründen aber nicht mitteilen.“ Heine betont: „Die Brandserie ist ein Riesenthema in unserer Behörde.“
Im Zuge der Ermittlungen hatte die Polizei Ende Januar zwei junge Männer aufgegriffen, 19 und 15 Jahre alt. Den 19-Jährigen musste sie nach zwischenzeitlichem Gewahrsam wieder ziehen lassen. Ob die damals Tatverdächtigen unter besonderer Beobachtung stehen? „Auch darauf kann ich keine Antwort geben“, erläutert Heine.
War Brandbeschleuniger im Einsatz?
Es macht einen Unterschied, ob Büsche brennen oder – wie im jüngsten Fall – ein Carport. Das eine ist nach dem Gesetz eine Sachbeschädigung durch Feuer (Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe), das andere eine Brandstiftung (Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren). Ob ein Haftrichter U-Haft anordnet, ist auch davon abhängig.
Bei den Ermittlungen werde teils auch untersucht, ob Brandbeschleuniger genutzt wurde, sagt Heine. Ein solcher Verdacht liegt für Außenstehende zum Beispiel bei den aktuellen Flurbränden nahe; schließlich ist es draußen feucht. Was die Täter antreibe, ließe sich nicht sagen. „Das wäre reine Spekulation“, so Heine.
Hinweise: Die Polizei setzt auf die Hilfe von Zeugen. Wer in der Nähe der Brandorte Verdächtiges gesehen hat, sollte sich unter Tel. 9160 oder Mail an hinweise.hamm@ polizei.nrw.de melden.
