VonHannah Deckeschließen
Es soll eine Änderung beim Personalausweis geben, die Hunderttausende Deutsche betrifft. Sie soll bereits ab dem 1. Mai 2024 gelten. Es geht um Auslandsreisen.
Hamm - Noch in diesem Jahr soll es aller Voraussicht nach eine Änderung beim Personalausweis in Deutschland geben. Sie betrifft eine bestimmte Personengruppe und soll schon ab dem 1. Mai 2024 gelten. Für Betroffene wird es dann ein neues Datenfeld geben – auch auf dem Reisepass.
Wichtige Änderung beim Personalausweis – sie soll schon ab dem 1. Mai gelten
Es geht um den Doktortitel. Dieser steht bisher im Personalausweis und Reisepass vor dem Nachnamen. Das soll sich bald ändern. Aus einem Verordnungsentwurf des Bundesinnenministeriums geht hervor, dass die Eintragung des Doktortitels bei ausländischen Grenzbehörden immer wieder zu Irritationen führt.
Die Buchstaben „Dr“ würden oft für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten. Dies habe mitunter Verzögerungen bei den Grenzkontrollen zur Folge. Zudem widerspreche die Form der Eintragung des Doktortitels auf deutschen Ausweisen „den internationalen Gepflogenheiten“. Der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation sehe für das Datenfeld „Name“ keine weiteren Eintragungen als den Familiennamen vor.
Deshalb soll sich der Personalausweis und der Reisepass für die Betroffenen ändern. Der internationale Standard ist laut Bundesinnenministerium im Jahr 2004 für die EU-Mitgliedsstaaten als verbindlich übernommen worden. In Deutschland sei dies jedoch bislang noch nicht umgesetzt worden.
Änderung beim Personalausweis und Reisepass: Doktortitel steht woanders
Die Abschaffung der Eintragung des Doktortitels hat bislang in der parlamentarischen Beratung nie eine Mehrheit gefunden. Deshalb soll der Doktortitel weiterhin auf dem Personalausweis und Reisepass erhalten bleiben – allerdings soll er nicht mehr vor dem Nachnamen stehen. Es soll ein neues Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises bzw. auf der Buchseite 1 des Reisepasses geschaffen werden.
Die Änderungen sollen für alle Dokumente gelten, die ab dem 1. Mai beantragt werden. „Änderungen im Antragsverfahren sind bei den Bürgerämtern nicht erforderlich“, stellte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur klar. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats will sich am 3. März mit der neuen Verordnung befassen.
Laut des Mikrozensus hatten im Jahr 2019 in Deutschland insgesamt 862.000 Menschen einen Doktortitel inne. Das sind rund 1 Prozent der Bevölkerung.
Im Jahr 2024 gibt es noch weitere Änderungen, die sich im Alltag bemerkbar machen werden: Heizungsgesetz, Pfand, Mindestlohn, E-Rezept, Ladekabel und mehr.
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