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Änderungen im Jahr 2024: Bürgergeld, USB, E-Rezept, Rente und Pfand

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Im Jahr 2024 gibt es einige Änderungen. Und die werden sich im Alltag bemerkbar machen. Heizungsgesetz, Pfand, Mindestlohn, E-Rezept, Ladekabel und mehr – ein Überblick.

Hamm - Das Jahr 2024 bringt unzählige Änderungen, die wir in unserem Alltag oder an unserem Portemonnaie zu spüren bekommen werden. Bei vielen gesetzlichen Neuerungen geht ums liebe Geld, doch auch beim Einkaufen werden uns Veränderungen auffallen. Pfandpflicht, Rente, Bürgergeld, E-Rezept, Handykabel und mehr – wa.de fasst die wichtigsten Änderungen 2024 zusammen.

Änderungen 2024: Pfand, Rente, Bürgergeld, E-Rezept, Handykabel und mehr

2024 ändern sich auf einen Schlag viele Gesetze und Regelungen in Deutschland. Der Überblick:

  • Bürgergeld, Mindestlohn und Rente steigen, höhere Minijob-Grenze
  • Höhere Grundfreibetrag bei Einkommensteuer
  • Weniger Mütter und Väter bekommen Elterngeld
  • Versicherungen werden teurer
  • E-Rezept statt rosa Rezept beim Arzt und GesundheitsID
  • Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
  • Mit der CO2-Steuer steigt auch der Benzinpreis
  • Pfand auf Milch in Plastikflaschen, weniger lose Verschlusskappen
  • Herkunft von unverpacktem Fleisch muss gekennzeichnet werden
  • Einheitliche Kabel für Smartphones und Tablets Pflicht
  • Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder bei 19 Prozent
  • Erste Regelungen des Heizungsgesetzes treten in Kraft
  • Betrieb privater Solar-Anlagen wird unkomplizierter
  • Verbot von Schottergärten in NRW

Änderungen 2024: Bürgergeld, Mindestlohn und Rente steigen, höhere Minijob-Grenze

Ab Januar 2024 gibt es für Millionen Menschen mehr Geld. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt in einem ersten Schritt von 12,00 auf 12,41 Euro – und auch in vielen Branchen werden Steigerungen wirksam. Die Obergrenze für Minijobs erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro ebenfalls. Rentner erhalten im Juli 2024 mehr Geld – allerdings fällt die Erhöhung wohl geringer aus als 2023. Menschen, die auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten ab Januar deutlich höhere Sätze. So war es zumindest geplant, ehe das Bundesverfassungsgericht die Haushaltsplanung der Bundesregierung zum Einsturz brachte.

Änderungen 2024: Höhere Grundfreibetrag bei Einkommensteuer

Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr „Netto“ vom „Brutto“. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro – zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11 784 Euro gesprochen. Bei Verheirateten liegt er am 1. Januar 2024 bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Ihr Einkommen demnach steuerfrei. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben.

Änderungen 2024: Weniger Mütter und Väter bekommen Elterngeld

Beim Elterngeld wird dagegen ab April 2024 gespart. Paare erhalten die Lohnersatzleistung nur noch, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 200.000 Euro nicht übersteigt. Wer mehr verdient, geht leer aus. Für Alleinerziehende liegt die Elterngeld-Grenze darunter. Für vor April geborene Kinder bleibt es bei der aktuellen Einkommensgrenze. Auch diese Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt noch nicht endgültig beschlossen.

Änderungen 2024: Versicherungen werden teurer

Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Millionen Autofahrer sind zudem von einer Änderung der Typklasse betroffen. Im Bereich der Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für 2024 ebenfalls Preissteigerungen erwartet. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021.

Die zehn hässlichsten Autos aller Zeiten: Design-Sünden der Hersteller

Die erste Generation der Mercedes A-Klasse.
Platz 10: Mercedes-Benz A-Klasse. Die ersten Generationen der A-Klasse waren alles andere als eine Schönheit. Seit 2012 kann sich der Kompaktwagen jedoch sehen lassen. Dennoch fliegt die A-Klasse bald aus dem Programm. © Mercedes-Benz AG
Audi A2
Platz 9: Audi A2. Natürlich darf auch der A2 in diesem Ranking nicht fehlen. Hier ging der Nutzen klar vor Design. Mit einem cw-Wert von 0,252 kann der Kompaktwagen locker mit modernen Stromern mithalten. Und auch sonst war der Audi A2 seiner Zeit weit voraus. Vermutlich etwas zu weit, denn 2005 wurde die Produktion nach sechs Jahren eingestellt. Inzwischen genießt der Ingolstädter einen Kult-Status. © Heritage Images/Imago
Ein Chrysler PT Cruiser von 2009 auf der San Diego International Auto Show
Platz 8: Chrysler PT Cruiser. Den Kompatkwagen gab es alternativ auch als Cabrio. Optisch erinnert der PT Cruiser durch seine lange Motorhaube etwas an die Autos der 20er oder 30er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts. 2010 war nach zehn Jahren Bauzeit und einem Facelift dann Schluss. © UPI Photo/Imago
Ford Edsel Villager
Platz 7: Ford Edsel Villager. Ende der 1950er-Jahre führte die Ford Motor Company die Tochtermarke Edsel ein. Ab 1958 ging diese unter anderem mit dem Villager auf Kundenfang. Wirklich beliebt waren die Marke und ihre Modelle damals jedoch nicht. Das lag aber viel mehr an dem ungewöhnlich hohen ovalen Kühlergrill, der so manchen Kritiker an einen Toilettensitz erinnerte. Nach drei Jahren war dann Schluss mit Edsel und dem Villager. Für Ford ein teurer Flop, der fast für den Ruin des US-Autogiganten gesorgt hätte. © Chromorange/Imago
Ein Alfa Romeo SZ.
Platz 6: Alfa Romeo SZ. Nicht schön, dafür aber teuer. Der Alfa Romeo SZ kostete Anfang der 1990er-Jahre sagenhafte 100.000 DM (ca. 51.129 Euro). Der Sportwagen war zudem auf 1.000 Exemplare limitiert. Ob die Italiener wussten, dass der Sportwagen nicht besonders gelungen ist? © Alfa Romeo
Pontiac Aztek
Platz 5: Pontiac Aztek. Von 2001 bis 2005 baute Pontiac diese „Schönheit“. Der Crossover-SUV verkaufte sich immerhin rund 1115.000 Mal. Zu besonderem Ruhm kam der Aztek zudem durch die TV-Serie „Breaking Bad“, in der er von der Hauptfigur Walter White gefahren wird. Allerdings wird der SUV in jeder Episode beschädigt. © Daniel Lippitt/AFP
SsangYong Rodius
Platz 4: SsangYong Rodius. Für einen Platz auf dem Podium hat es für den Koreaner nicht ganz gereicht. Gleiches gilt aber auch für ein eigenständiges Design. Der Kühler erinnert etwas an den PT Cruiser, das Heck hingegen hat man sich bei Mercedes geborgt. Eine Idee, die man womöglich erst hatte, als das Auto schon fertig war, denn es wirkt wie nachträglich aufgesetzt. Trotzdem wurde der Van in zwei Generationen von 2004 bis 2019 gebaut. © SsangYong
Nissan S-Cargo
Platz 3: Nissan S-Cargo. Was aussieht wie ein Modellauto für Kinder, wurde von Nissan tatsächlich von 1989 bis 1992 gebaut. Warum genau wissen wohl nur die Designer und Manager des asiatischen Autobauers. © Nissan
Ein Commuter Tango T600.
Platz 2: Nein, das ist keine optische Täuschung. Der Tang T600 von Commuter Cars ist in der Tat nur 99 Zentimeter breit. Was bei der Parkplatzsuche helfen mag, wirkt optisch, als hätte man einen Smart zu heiß gewaschen oder einen Minivan aus der Schrottpresse gerettet. Doch das Design ist nicht das einzige Problem des Tango T600. Für das kleine Elektroauto werden schwindelerregende 121.000 US-Dollar fällig. Dafür bekommt man aber auch 600 kW Leistung.  © Commuter Cars
Fiat Multipla
Platz 1: Fiat Multiple. Der Sieg geht ganz klar an den Italiener. Zwar versuchte Fiat das Modell mit einem Facelift zu retten, doch wirklich schöner wurde der Van dadurch nicht. 2010 wurde der Multipla nach elf Jahren wieder eingestellt. Bleibt die Frage: Wie konnte dieses Design jemals auf die Straße kommen? © Fiat

Änderungen 2024: E-Rezept statt rosa Rezept beim Arzt und GesundheitsID

Schluss mit dem rosa Rezept auf Papier: Vertragsärzte müssen ab 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. Ab 2024 erhält mit der sogenannten GesundheitsID die digitale Identität auch in den Arztpraxen Einzug. 

Änderungen 2024: Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Ab dem 1. Juli 2024 unterliegen mehr Fahrzeuge der Mautpflicht. Sobald die technisch zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen überstiegen wird, ist die Nutzung von Autobahnen mautpflichtig. Für die allermeisten der rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Wohnmobile gilt eine Ausnahmeregelung. Bei kleineren Transportern reift sie dagegen.

Änderungen 2024: Mit der CO2-Steuer steigt auch der Benzinpreis

Die CO2-Steuer wird ab Januar 2024 von 30 auf 40 Euro pro Tonne ausgestoßenen Kohlendioxids bei Benzin oder Diesel erhöht. Das wird das Tanken nicht billiger machen. Experten rechnen mit einer dauerhaften Erhöhung der Kraftstoff-Preise von etwa drei bis sechs Cent pro Liter. Es sind nicht einzigen Neuerungen für Autofahrer. Sie müssen sich 2024 auf Änderungen bei Winterreifen, Assistenzsystemen und mehr einstellen.

Änderungen 2024: Pfand auf Milch in Plastikflaschen, weniger lose Verschlusskappen

Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oft einen hohen Molke-Anteil haben. Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind zudem vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft etwa Einweg-PET-Flaschen oder Saftkartons.

Änderungen 2024: Herkunft von unverpacktem Fleisch muss gekennzeichnet werden

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Supermarkt-Theke, in der Metzgerei oder auf dem Markt kauft, bekommt künftig mehr Klarheit über die Herkunft. Ab dem 1. Februar 2024 muss in Deutschland die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gut sichtbar gekennzeichnet werden. Zuvor galt die Kennzeichnungspflicht nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Änderungen 2024: Einheitliche Kabel für Smartphones und Tablets Pflicht

Endlich Schluss mit dem Kabel-Babel: Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift leider erst nach Weihnachten 2024, nämlich ab dem 28. Dezember.

Das Ladekabel mit USB-C-Stecker ist bald Standard für alle Smartphones und Tablets.

Änderungen 2024: Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder bei 19 Prozent

Essen gehen wird im kommenden Jahr wohl teurer. Der Grund: Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt ab 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent. Die Steuersenkung war zum 1. Juli 2020 wegen der Corona-Pandemie befristet eingeführt und mehrfach verlängert worden. Ende 2023 ist Schluss. TV-Koch Frank Rosin befürchtet ein Gastronomie-Sterben. Er spricht von einer „absoluten Katastrophe“.

Änderungen 2024: Erste Regelungen des Heizungsgesetzes treten in Kraft

Nach dem großen Polit-Hickhack um das Gebäude-Energie-Gesetz greifen ab dem 1. Januar 2024 die ersten Regelungen. Bei neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff.

Änderungen 2024: Betrieb privater Solar-Anlagen wird unkomplizierter

Wer mit einer Photovoltaik-Anlage selbstständig Strom produzieren will, soll es künftig leichter haben. Das ist die Idee hinter dem Solarpaket I, dessen Regelungen im Januar 2024 in Kraft treten. Konkret sollen der Betrieb und die Anmeldung von Balkonkraftwerken einfacher werden.

Änderungen 2024: Verbot von Schottergärten in NRW

Schluss mit dem Grau: Die neue Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen sieht ab 1. Januar 2024 Begrünung als Pflicht an Gebäuden vor, wenn keine unbebaute Fläche dafür zur Verfügung steht. Damit konkretisiert das Gesetz auch das Schottergartenverbot. Im ostwestfälischen Herford wird der Kampf gegen die Schotterwüsten mithilfe von Luftbildern geführt.

Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago

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