Folgen des Hackangriffs

Frist für Führerschein-Umtausch 2024 – in NRW bekommen einige mehr Zeit

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Im Januar 2024 läuft für viele Autofahrer die Frist zum Führerschein-Umtausch ab. In manchen NRW-Kreisen wird diese Frist verlängert – wegen des Hackerangriffs.

Hamm - In Deutschland werden die alten Führerscheine Stück für Stück durch neue Exemplare ersetzt: Weg mit dem alten, vergilbten Lappen, her mit einem neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Der Umstieg ist logistisch nicht ohne und wird daher über mehrere Jahre gestaffelt. Die nächste Umtausch-Frist endet am 19. Januar 2024 für viele Geburtsjahrgänge. Für die Bewohner etlicher Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen gibt es aber eine Ausnahme.

Führerschein-Umtausch: Frist läuft im Januar 2024 ab – aber nicht für alle in NRW

In den mehr als 70 von einem Hackerangriff auf den zentralen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) betroffenen NRW-Kommunen ist die Frist für den Umtausch der alten Führerscheine um ein halbes Jahr verlängert worden. Betroffene Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 haben dort nun sogar bis zum 19. Juli 2024 Zeit, wie das Landesverkehrsministerium mitteilte.

Der Umtausch der Führerscheine ist in den betroffenen Kommunen aktuell nicht möglich, weil das Computersystem der Behörden durch die Cyberattacke lahmgelegt war und vielerorts immer noch eingeschränkt ist. Betroffen davon sind der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie die Kreise Olpe, Soest und Siegen-Wittgenstein.

Diese Allgemeinverfügung soll mit ihrer Bekanntmachung am 16. Dezember 2023 in Kraft treten. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr werde den Betroffenen angeraten, eine Kopie davon mitzuführen. Sie befindet sich als Download auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg und gilt für Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest haben.

Führerschein-Umtausch: Fristverlängerung wegen Hackerangriff

Die alten rosa Führerscheine von Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, werden in allen anderen Kommunen am 19. Januar 2024 ungültig. Inhaber der alten Führerscheine müssen den neuen EU-Führerschein beantragen. Wer 1971 oder später geboren wurde und einen Führerschein hat, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat noch bis 19. Januar 2025 Zeit. Die Bearbeitung kann acht Wochen in Anspruch nehmen.

Die ersten Jahrgänge, die zum Umtausch aufgerufen wurden, waren jene von 1953 bis 1958. Für sie endete die Frist am 19. Juli 2022. Für alle folgenden Jahrgänge endet sie stets im Januar. Die Übersicht für die Jahrgänge:

Geburtsjahr Umtausch-Frist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Führerschein umtauschen: Auch bestimmte EU-Scheckkarten betroffen

Danach müssen aber auch die Auto- und Motorradfahrer ihren Führerschein umtauschen, die ihn schon im Scheckkartenformat im Portemonnaie haben. Maßgeblich für die Frist, bis wann der Umtausch geschehen sein muss, ist dann das Ausstellungsjahr (und nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers):

Ausstellungsjahr 1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen vorerst nicht erneuert werden. Der Grund: Diese Führerscheine sind bereits zeitlich begrenzt – und grundsätzlich nur 15 Jahre gültig. Sie müssen also ohnehin erneuert und umgetauscht werden. Auf Autofahrer kommen im Jahr 2024 einige Änderungen zu. Blackbox und Tempowarner werden zur Pflicht und bestimmte Winterreifen sind nicht mehr erlaubt. Ein Überblick.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/IMAGO

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