Beliebtes Restaurant

Beliebtes Restaurant ist insolvent: Jetzt kommt es für den Betreiber knüppeldick

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Das „Alte Fährhaus“: Mit Gutscheinen und mit EC- oder Kreditkarte kann man hier nicht mehr zahlen.
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Das hat Folgen für die Gäste des beliebten Restaurants: Vor wenigen Wochen startete das „Alte Fährhaus“ in Hamm in ein Insolvenzverfahren.

Hamm – Wer in diesen Tagen im „Alten Fährhaus“ speisen will, kann Gutscheine und Kreditkarten zuhause lassen. Weil sich das beliebte Restaurant im Insolvenzverfahren befindet, dürfen aus rechtlichen Gründen keine Gutscheine mehr eingelöst werden. Und das ist noch nicht alles.

„Altes Fährhaus“ in Hamm ist insolvent: Gutscheine dürfen nicht mehr angenommen werden

Bei Gästen sorge das natürlich für Enttäuschung und Unverständnis, sagte Olaf Weber, Pächter des Alten Fährhauses in Hamm. Aber das Insolvenzrecht verbietet tatsächlich die Annahme von Gutscheinen: Rechtlich gesehen sind es Forderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen.

Für das „Alte Fährhaus“ kommt es darüber hinaus derzeit knüppeldick: Seit Donnerstag, 5. September, hat das Restaurant kein Telefon, auch bargeldloses Bezahlen ist nicht möglich. Per E-Mail reservieren kann man dagegen. Die Stadt schloss einen Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Fährstraße aus; Weber vermutet einen Kabelschaden bei Arbeiten an der Ostenallee. Wann die Leitung repariert wird, war am Montag nicht festzustellen.

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