- VonJörn Funkeschließen
Gut einen Monat vor Ablauf der Frist hat erst knapp die Hälfte der Hammer Hauseigentümer die Festsetzungerklärung für die Grundsteuer abgegeben.
Hamm – Im Finanzamt ist der Arbeitsaufwand trotzdem schon so groß, dass Beamte vom Außenprüfungsdienst abgezogen werden, um bei der Bearbeitung der Erklärungen zu helfen.
Beim Hammer Finanzamt – das für Hamm, Bergkamen, Bönen und Kamen zuständig ist – sind bis zum Mittwoch rund 48.000 Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 49 Prozent.
Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet
Die Erklärung ist notwendig, weil die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet wird. Die Steuer wird auf Immobilienbesitz erhoben; mit dem Ertrag werden städtische Leistungen finanziert.
Als Grundlage für die Steuerbemessung gelten bisher noch Immobilienwerte von 1964. Sie müssen nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes aktualisiert werden. Die Besteuerung soll sich damit stärker am Wert einer Immobilie orientieren – für ein Haus im München sollen dem Prinzip nach höhere Steuern anfallen als für eines in Gelsenkirchen.
Die Eigentümer sind dafür bereits im Sommer vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe der sogenannten Feststellungserklärung aufgefordert worden. Die Frist war wegen des schleppenden Rücklaufes zwischenzeitlich bis zum 31. Januar verlängert worden.
„Elster“ favoritisiert
Gefragt sind Angaben zu Bodenrichtwerten, Baujahr, Grundstücks- und Wohnungsgrößen. Das Finanzamt favorisiert die Abgabe über das Steuerportal „Elster“; im Einzelfall geht es aber auch über die blassgrünen Behördenformulare.
Mit dem bis jetzt eher mäßigen Rücklauf liegt der Hammer Finanzamtsbezirk nach Ansicht des Behördenleiters Dirk Oehler im Landesschnitt. Er rechne aber damit, dass viele Erklärungen bereits bei Steuerberatern liegen und noch rechtzeitig eingereicht werden.
Wer es nicht rechtzeitig schafft, muss zwar nicht mit Sanktionen rechnen. Das Finanzamt könne keine Verspätungszuschläge erheben, so Oehler. Aber Steuerpflichtige müssten im Zweifelsfall mit höheren Steuern rechnen. Wenn die Erklärung ausbleibe, schätze das Amt den Wert der Immobilie eben – und das im Zweifel wohl eher zu Gunsten des Staates.
Bereits erste Einsprüche eingereicht
Die Städte haben Oehler zufolge bereits erste Statistiken über die künftige Steuerverteilung bekommen – schließlich könnten Liegenschaften, die 1964 praktisch wertlos waren, heute lukrative Lagen sein. Gleichzeitig lägen von Bürgen, die ihren Steuerbescheid bereits erhalten hätten, auch schon erste Einsprüche vor.
Auch wenn gerade mal die Hälfte der Erklärungen eingegangen ist, beschert das Verfahren dem Amt bereits jede Menge Arbeit. Dazu komme noch die Arbeitsbelastung durch verschobene Abgabefristen für Steuererklärungen, sagte Oehler: „Das alles bindet Kräfte.“ Man habe zwar einige Aushilfskräfte einstellen können, greife jetzt aber auf Mitarbeiter aus dem Außenprüfungsdienst zurück. Im Klartext: Finanzbeamte, die Unternehmen unter die Lupe nehmen sollen, kümmern sich jetzt um die Grundsteuer.
Und die ganz normalen Steuererklärungen? Mit vier Monaten solle man für die Bearbeitung rechnen, heißt es in der Bandansage der Telefonvermittlung des Finanzamtes. Und: Von Nachfragen möge man wegen der hohen Arbeitsbelastung bitte absehen.