Über 800 Euro im Monat

Rathaus-Spitzenkräfte kassierten nebenbei kräftig ab - unberechtigt

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Spitzenkräfte im Rathaus in Hamm verdienten unberechtigt jede Menge Geld dazu. Von über 800 Euro monatlich ist die Rede.

Hamm – Spitzenkräfte im Rathaus in Hamm haben offenbar über Jahre hinweg Extra-Zuwendungen erhalten, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gab. Das hat ein Gutachter festgestellt, der von Oberbürgermeister Marc Herter beauftragt worden war. Es geht um monatlich 750 Euro beziehungsweise 806,96 Euro – und wirft kein gutes Licht auf den Umgang mit Steuergeldern in der Ära von Ex-Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann.

Rathaus-Spitzenkräfte kassierten nebenbei kräftig ab - unberechtigt

Juristisch überprüft worden waren auf Herters Geheiß hin die Rollen von Sozialdezernentin Dr. Britta Obszerninks und den langjährigen Personal-Chef im Hammer Rathaus, Bernd Maßmann – und zwar mit Blick auf ihre Funktionen als nebenamtliche Vorstände des Kommunalen Jobcenters, einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Zusätzlich zum bereits üppigen Gehalt (Obszerninks B5, Maßmann B2) waren beiden zuletzt für den Job im Jobcenter jeweils 806,96 Euro monatlich gezahlt worden.

Das nächste dicke Ding: Die Spitzenverdiener im Rathaus kassierten im Nebenamt unberechtigt ab.

Britta Obszerninks hatte ihr Nebenamt erst im Frühjahr 2022 als Nachfolgerin des in Rente gegangenen Theo Hesse (Fachbereichsleiter Soziales, war seit 2007 in der Vorstandsrolle) angetreten. Bernd Maßmann war 2017 an die Stelle des früheren Personalchefs Harald Kaufung, der die Konstruktion 2007 miterfunden hatte, gerückt. Maßmann war seinen Posten im Frühjahr 2022 los, als sein Fachbereich im Zuge der Phantom-Affäre aufgelöst wurde. Seitdem gab es keine Neubesetzung.

Viele Jahre lang waren pro Monat 750 Euro gezahlt worden, erst nach 2017 waren die Sätze erhöht worden. Größter Gewinner war Theo Hesse, der im Lauf der Jahre rund 125.000 Euro zusätzlich einstrich. Ex-Personal-Chef Kaufung kommt auf rund 90.000 Euro. Lediglich die hauptamtliche Geschäftsführung des Jobcenters (früher Marie-Luise Roberg, jetzt Reinhard Fohrmann) hatte keine Extra-Zahlungen erhalten.

Mehrfach (2013, 2022, 2023) wurde vom WA die Frage aufgeworfen, ob hier nicht Tätigkeiten honoriert werden, die originär zum Job des Sozialverwaltungs- beziehungsweise Personalchefs zählen. Wäre das Jobcenter (wie in fast allen anderen NRW-Kommunen) nicht in eine AöR ausgegliedert worden, wären diese Tätigkeiten schließlich auch im Rathaus verblieben...

Nebenbei abkassiert: Spitzenkräfte im Rathaus verdienen mächtig dazu

Rechtlich überprüft wurde die Thematik offenbar erst in den letzten Monaten und damit zum ersten Mal. Ergebnis: Die Aktivitäten waren Teil der hauptamtlichen Tätigkeiten. Wie die Stadt am Freitag (21. April) auf (eine bereits im Januar 2023 gestellte) WA-Anfrage mitteilte, stehe Sozialdezernentin Dr. Britta Obszerninks keine nebenamtliche Vergütung zu, „da ein funktioneller Zusammenhang zu ihrem Hauptamt“ gegeben sei. „Die Amtsinhaberin kann keine nebenamtliche Vergütung erhalten“, heißt es wörtlich aus dem Rathaus. Rückzahlungsansprüche würden sich nicht ergeben, da die Dezernentin bis zur rechtlichen Klärung von sich aus auf die Aufwandsentschädigung verzichtet habe.

Etwas anders gestaltet sich die Lage bezüglich des ehemaligen Personalchefs Bernd Maßmann. Auch bei ihm sieht der Gutachter einen „funktionellen Zusammenhang“ zur hauptamtlichen Rolle. Aber: „Grundlage für die Vergütung der nebenamtlichen Vorstandstätigkeit war die ausdrückliche Anordnung des früheren Oberbürgermeisters Thomas Hunsteger-Petermann.“ Die Übernahme des Vorstandsmandats sei auf Verlangen des Dienstherrn erfolgt, ebenso habe Hunsteger-Petermann verfügt, dass Nebeneinkünfte (nach der Nebentätigkeitsverordnung NRW) erst oberhalb von 10 673,79 Euro abzuführen seien.

Maßmann kam auf rund 9500 Euro jährlich. Rückanzahlungsansprüche seien geprüft worden, aber nicht gegeben, weil „die ausdrückliche Anordnung des Alt-OB bestandskräftig“ sei. „Es kommt nicht darauf an, ob die ausdrückliche Anordnung des damaligen Verwaltungschefs rechtswidrig war – sie würde trotzdem wirksam bleiben“, so die Stadt. „Rückforderungen im Rahmen des Beamtenregresses sind daher nicht möglich.“

Auch der Fall des Phantoms im Rathaus beschäftigt die Menschen seit längerer Zeit. Ein Gericht in Münster hat jetzt die Position eines Ex-Personalchefs gestärkt.

Rubriklistenbild: © rother

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