Urlaub statt Schule

Unerlaubte Ferienverlängerung: Eltern in Hamm drohen saftige Strafen

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Auf dem Weg in den Urlaub: nur in der Ferienzeit.
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  • Jasmin Okon
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In Hamm bleiben immer mehr Schüler unerlaubt in den Ferien. Die Zahl der Bußgeldverfahren hat sich in den letzten Jahren erhöht.

Hamm – Immer mehr Hammer Schülerinnen und Schüler bleiben unerlaubt in den Ferien. Gab es an Grund-, Förder und Hauptschulen im Schuljahr 2019/20 noch 31 Bußgeldverfahren, waren es 2021/22 bereits 51. An den weiterführenden Schulen lagen im vergangenen Jahr 16 Fälle vor. Den Eltern drohen empfindliche Bußgelder.

Unerlaubte Ferienverlängerung: Eltern in Hamm drohen saftige Strafen

Die Zahlen für die Grund-, Förder- und Hauptschulen stammen vom Hammer Schulamt, die für die weiterführenden Schulen von der Bezirksregierung Arnsberg; einem Sprecher zufolge betreffen hier die meisten Fälle Gesamtschulen. Die Behörden gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Besonders an Grundschulen ist ein deutlicher Anstieg der Schulpflichtverletzungen bemerkbar: Waren es zunächst 19 (Schuljahr 2019/20) beziehungsweise 18 Fälle (2020/21), stieg die Zahl auf 31 (2021/22). Neuere Daten liegen nicht vor.

Gründe für solche Verstöße gegen die Schulpflicht sind beispielsweise Urlaubsplanungen der Eltern über den Ferienzeitraum hinaus oder unkontrollierbare Ereignisse wie etwa Flugausfälle.

Die Bezirksregierung Münster warnt bereits vor Strafen. Denn tatsächlich ist die eigenständige Ferienverlängerung illegal und wird abhängig von der Anzahl der Fehltage des Kindes mit einem Bußgeld von bis zu 1 000 Euro geahndet.

Verlängerte Ferien: Nur offizielle Beurlaubungen erlaubt

Etwas anderes ist es natürlich, wenn ein Kind offiziell vom Unterricht beurlaubt ist. In der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ (kurz BASS) ist festgelegt, unter welchen Umständen eine Beurlaubung genehmigt werden kann. Unmittelbar vor oder nach den Ferien ist dies nur möglich, wenn die Beurlaubung „nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

Mal davon abgesehen, dass die Bildung der Kinder durch die Versäumnisse leidet, ist es dementsprechend nicht empfehlenswert, zu einem günstigeren Preis außerhalb der Ferienzeiten zu verreisen. Unter Umständen fällt die Geldstrafe sogar höher aus als die Ersparnisse.

Seit einem Unfall Ende Mai im Kreisel in Hamm-Pelkum befinden sich die beiden Alltagsfiguren „Gerda“ und „Rüdiger“ auf der Intensivstation. Es gibt eine traurige und eine gute Nachricht.

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