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Kommunalwahl 2025 in Köln: Wichtigste Fragen & Antworten

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Im Herbst 2025 werden in Köln die wichtigsten politischen Ämter der Stadt neu gewählt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kommunalwahl im Überblick.

Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl NRW statt. So auch in Köln, wo gleich vier Entscheidungen getroffen werden müssen: Wer folgt Henriette Reker als neue Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister? Wer kommt in den Stadtrat und wer in die Bezirksvertretungen? Zusätzlich wird ein neuer Integrationsrat gewählt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den verschiedenen Kölner Wahlen im Herbst 2025.

Man kann auch bei den verschiedenen Kommunalwahlen in Köln per Briefwahl abstimmen. (Symbolfoto)

Die Kommunalwahl 2025 in Köln findet am Sonntag, 14. September, statt. Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.

Bei der Kommunalwahl in Köln werden für die Dauer von fünf Jahren eine neue Oberbürgermeisterin oder ein neuer Oberbürgermeister, 90 Mitglieder des Rates der Stadt Köln, die jeweils 19 Mitglieder der Bezirksvertretungen der neun Stadtbezirke sowie ein neuer Integrationsrat gewählt.

► Das Amt des Oberbürgermeisters wird per Mehrheitswahl bestimmt: Sollte am Wahltag keine oder keiner der Kandidatinnen und Kandidaten bei der OB-Wahl 2025 in Köln eine absolute Mehrheit von 50 Prozent der Stimmen erreichen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl statt. Dabei treten dann die beiden Erstplatzierten aus der ersten Runde nochmals gegeneinander an.

► Bei der Wahl des Rates wird durch eine Stimme pro wahlberechtigter Person ein Wahlbezirksbewerber sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.

► Die Bezirksvertretung wird ebenfalls mit einer Stimmer pro wahlberechtigter Person anhand einer Liste gewählt.

► Zur Teilnahme an der Wahl des Integrationsrats sind Kölnerinnen und Kölnern mit sogenanntem „Migrationshintergrund“ wahlberechtigt.

Bei der Kommunalwahl 2025 sind rund 813.000 Kölnerinnen und Kölner zur Wahl aufgerufen. Für die Wahl des Integrationsrates sind es rund 307.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. An der Wahl teilnehmen darf, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Wahlberechtigte müssen mindestens 16 Jahre alt sein, mindestens seit dem 29. August 2025 den Hauptwohnsitz in Köln haben und dürfen nicht nach Paragraf 8 des NRW-Kommunalwahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Die Teilnahme an der Kommunalwahl ist per Urnenwahl am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum des jeweiligen Stimmbezirks möglich. Alle Wahlgebäude sind nach Angaben der Stadt für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zudem kann per Briefwahl gewählt werden. Die dazu erforderlichen Briefwahlunterlagen müssen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Außerdem ist es möglich, per Direktwahl zu wählen. Bei dieser besonderen Form der Briefwahl kann im Vorfeld des Wahltages persönlich in einem städtischen Gebäude gewählt werden. Die Direktwahlstandorte werden von der Stadt Köln rechtzeitig bekanntgegeben.

Wofür stehen die Kandidierenden und ihre Parteien und Wählergruppen? Digitale Wahlhilfen wie etwa der „Lokal-O-Mat“, ein “Wahl-o-Mat“ für die Kommunalwahl oder das „Kommunalwahl-Navi“ präsentieren Wählerinnen und Wählern verschiedene Thesen zur Kommunalpolitik und lassen Nutzerinnen und Nutzer diese bewerten. Im Anschluss werden Übereinstimmungen mit den unterschiedlichen inhaltlichen Positionen angezeigt und weitere Informationen rund um die Kommunalwahl angezeigt. Zudem kann „FragDieWahl“ Antworten zu den Parteiprogrammen geben.

Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl in Köln werden der Verwaltung zufolge voraussichtlich ab dem 9. August 2025 versandt.

Die Stadt Köln ist bei der Kommunalwahl 2025 in 45 Wahlbezirke mit insgesamt 503 Stimmbezirken eingeteilt. Jeder Wahlbezirk ist einem der neun Stadtbezirke zugeordnet. Eine Übersicht aller Wahl- und Stimmbezirke gibt es hier.

Die Stadt Köln sucht insgesamt rund 8500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer, um die Kommunalwahl und Integrationsratwahl 2025 in Köln durchzuführen. Diese müssen wahlberechtigt sein, also am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union, mindestens 16 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Alle, die für die Kommunalwahl nicht wahlberechtigt sind, aber für die Integrationsratswahl, können sich für letztere als Wahlhelfende melden. Dazu dürfen sie nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz des Grundgesetzes sein oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben.

Freiwillige, die sich als Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 anmelden, werden zudem für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl am 28. September 2025 vorgemerkt. Wer ehrenamtlich bei der Kommunalwahl mithelfen möchte, aber am möglichen Stichwahl-Wochenende verhindert ist, kann das bei der Anmeldung als Bemerkung angeben.

Um die Stadt Köln bei der Kommunal- oder Integrationswahl zu unterstützen, müssen Freiwillige nicht in Köln wohnen. Mögliche Einsatzorte für Wahlhelfende sind im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse in Deutz oder in einem der vielen Wahlräume im Stadtgebiet. Eine Anmeldung als Wahlhelfer ist online, telefonisch unter 0221/22134333 und per E-Mail an wahlhelfende@stadt.koeln möglich. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Stadt Köln.

Wahlhelfende die an beiden Wahlwahlwochenenden im Einsatz sein sollten, erhalten von der Stadt zusätzlich zu ihrem sogenannten Erfrischungsgeld einen Bonus von 30 Euro. Das Erfrischungsgeld richtet sich individuell danach, welche Aufgabe vom Wahlhelfenden übernommen wird: Helfende bei der Kommunalwahl erhalten als Wahlvorsteher und Schriftführer 80 Euro, als Stellvertretung des Schriftführers 70 Euro und als Beisitzer 60 Euro. Freiwillige, die zusätzlich bei einer möglichen Stichwahl im Einsatz wären, erhalten für beide Tage als Wahlvorsteher und Schriftführer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 190 Euro, als Stellvertretung des Schriftführers 170 Euro und als Beisitzer 150 Euro.

Wer als Helfer bei der Integrationsratswahl bis in die Nacht im Einsatz ist, erhält ebenfalls zum Erfrischungsgeld einen zusätzlichen Bonus von 30 Euro. Das Erfrischungsgeld bei der Integrationsratswahl liegt bei 110 Euro für Wahlvorsteher und Schriftführer, 100 Euro als Stellvertretung des Schriftführers und 90 Euro als Beisitzer.

Wahlvorsteher und Schriftführer sowie ihre Stellvertretung sind verpflichtet im Vorfeld an einem Workshop zu Vorbereitung teilzunehmen. Die Workshops finden in Präsenz statt und für die Teilnahme daran gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes und möglicher Boni erfolgt nach Prüfung der Niederschriften auf ein Bankkonto der Helfenden und kann bis maximal 20 Tage nach der Stichwahl dauern.

Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa

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