Die Grundsteuerreform könnte Immobilieneigentümer in NRW stärker belasten. Kommunen warnen vor einer Lastenverschiebung zu Ungunsten privater Eigentümer.
Düsseldorf - Im Laufenden Jahr werden Immobilienbesitzer erfahren, wie sich die umfassende Reform der Grundsteuer auf ihre Zahlungen auswirkt. Der Städte- und Gemeindebund NRW prognostiziert, dass die aktualisierten Grundsteuerbescheide eher gegen Ende des zweiten Halbjahres 2024 als zur Jahresmitte hin von den Kommunen versandt werden. Vorab müssen die Städte und Gemeinden noch die sogenannten Hebesätze festlegen, wie der kommunale Verband erläuterte. Dies geschieht üblicherweise während der Haushaltsplanung für das folgende Jahr, in diesem Fall 2025.
Kritik an Grundsteuer: Immobilienbesitzern in NRW drohen höhere Kosten
Der Verband äußert auch erhebliche Bedenken: „Die Berechnungen in den Kommunen laufen bereits. Und weisen auf ein großes Ärgernis hin: Nach den jetzigen Messzahlen läuft es auf eine massive Verschiebung zu Lasten der privaten Eigentümer hin“, so Verbandspräsident Christoph Landscheidt, Bürgermeister von Kamp-Lintfort.
Wohngrundstücke seien stärker belastet als gewerbliche Grundstücke. Dies sei nicht hinnehmbar, und das Land NRW müsse dringend korrigierend eingreifen. „Eine zusätzliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern ist in meinen Augen nicht mehr vermittelbar“, unterstrich er. In Hamm gehören Hauseigentümer und Mieter daher ebenfalls zu den großen Verlierern der Grundsteuerreform und müssen sich – nach aktuellem Stand – auf erhebliche Mehrkosten bei der Grundsteuer B einstellen.
NRW-Finanzministerium verweist auf die Kommunen
Auch der Städtetag NRW hatte zuvor eine Anpassung gefordert. Es müsse sichergestellt werden, dass die Reform nicht zu einer Verschiebung der Lasten von Geschäfts- zu Wohngrundstücken führt und Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke, erklärte Geschäftsführer Helmut Dedy der Rheinischen Post. „Mit eigenen Landesmesszahlen kann und sollte das Land hier schnell tätig werden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anhebt und so diese systematischen Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer verhindert“, appellierte der Verbandsvertreter.
Das Finanzministerium NRW weist darauf hin, dass die Kommunen sowohl bei der Grund- als auch bei der Gewerbesteuer Gestaltungsspielraum haben. Die Hebesätze zur Grundsteuer werden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt. Damit haben sie die Kontrolle über die finanziellen Auswirkungen auf ihre Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bestehenden Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung als verfassungswidrig bezeichnet und den Gesetzgeber aufgefordert, diese zu korrigieren.
Letztendlich könnte die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass diejenigen, die bisher zu viel gezahlt haben, künftig entlastet werden - und umgekehrt. Die Belastung durch die Grundsteuer könnte auch unverändert bleiben. Darauf machte das Finanzministerium NRW nochmals aufmerksam. Nach Einreichung der Grundsteuererklärung erhalten Immobilienbesitzer vom Finanzamt die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag. Anschließend versenden die Kommunen die Bescheide über die ab 2025 zu entrichtende Grundsteuer. Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung bearbeitet und vor der Veröffentlichung von Redakteur Marcel Guboff sorgfältig geprüft.
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