„Das Wunder von Hamm“

Mann lässt sich 100 Meter von ICE überrollen: Polizei findet ihn

+
Zwei Beamte der Bundespolizei neben einem einfahrenden ICE. (Symbolbild)
  • schließen

Der Mann, der in Hauptbahnhof Hamm von einem ICE überfahren wurde und unverletzt flüchtete, ist von der Polizei identifiziert worden. Er stammt aus dem Kreis Soest.

Hamm – Ein Mann hat sich am Abend des 9. Mai im Hauptbahnhof Hamm von einem ankommenden ICE überrollen lassen. Offenbar unversehrt krabbelte er kurz darauf mittig unter dem etwa 200 Meter langen Zug hervor und flüchtete unerkannt. Der Vorfall sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit und Staunen, wa.de titelte „Das Wunder von Hamm“. Nun weiß die Polizei, wer er ist.

Es sei „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Tatverdächtiger identifiziert“ worden, sagte Markus Heuer, Sprecher der Bundespolizei, am Montag auf Nachfrage. „Zwei Hinweise aus dem familiären Umfeld“ hätten zu dem Mann geführt. Er habe sich zur Tatzeit und danach „in einer psychischen Ausnahmesituation befunden“. Zurzeit werde er medizinisch behandelt.

Laut Heuer stammt der Mann „aus einem Ort im Kreis Soest“. Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte gaben die Ermittler keine weiteren Details zum Motiv und zur Person heraus. Übermittelt worden war zuvor bereits, dass der Mann etwa 65 Jahre alt, bärtig und von kräftiger Natur ist. Diese Angaben wurden für einen Fahndungsaufruf aus Videoaufzeichnungen herausgefiltert, die spätere Situationen zeigen, nicht aber den Beginn der dramatischen Aktion. Unter anderem in sozialen Medien war spekuliert worden, dass es sich um eine lebensgefährliche Challenge gehandelt haben könnte. Dafür gibt es jedoch wohl keinerlei Hinweise.

Mann lässt sich von ICE überrollen – was ihm drohen könnte

Gegen den Beschuldigten sei ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eröffnet worden, sagte Heuer zur Frage der persönlichen Konsequenzen. Der entsprechende Straftatbestand (Paragraf 315 StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Das genaue Strafmaß sei abhängig von verschiedenen Faktoren, wie etwa der Schwere der Gefährdung, mögliche Schäden und individuellen Umständen, erklären Fachpublikationen. „Fragen zur Bewertung der Schuldfähigkeit und ähnliches bleiben wie immer der Justiz vorbehalten“, ergänzt Heuer.

Die Aktion hatte an jenem Donnerstag ab etwa 21.30 Uhr einen personenstarken Rettungseinsatz zur Folge. Teilweise waren die Bahnsteige gesperrt. Rund zwei Stunden lang war der Bahnverkehr rund um den Hammer Hauptbahnhof beeinträchtigt.

Kommentare