VonAlexander Schäferschließen
Das neue Kommunalwahlgesetz verstößt gegen die NRW-Landesverfassung. Ein Kommentar zu den Motiven und dem „parteitaktischen Kalkül“ hinter der Änderung.
Hamm - Die Richter-Entscheidung gegen das neue Kommunalwahlgesetz ist mit 4:3-Stimmen knapp ausgefallen. Aber: Knapp vorbei ist auch daneben. Und daneben war der gemeinsame Plan von Schwarz-Grün und SPD, die eigene Macht in den Kommunen durch eine Änderung der Berechnung der Sitzverteilung sichern zu wollen.
Die drei „Großen“ gegen die „Kleinen“ – so lautete das Motto, und die Motive waren parteitaktisches Kalkül und Eigeninteressen. Ja, viele kleine Parteien erschweren die Arbeit in den Kommunalparlamenten.
Aber Demokratie ist zuweilen eben anstrengend. Sie ist jedoch keinesfalls eine Diktatur der Mehrheit, die die Spielregeln zu ihren Gunsten verfassungswidrig verändern darf.
Verfassungsrichter kippen Kommunalwahlgesetz in NRW
Das von CDU, SPD und Grünen im vergangenen Jahr verabschiedete neue Kommunalwahlgesetz verstößt gegen die Landesverfassung in Nordrhein-Westfalen. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden. Das im Gesetz verankerte neue Sitzverteilungsverfahren auf Basis des Wahlergebnisses verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter das Recht der kleineren Parteien auf Chancengleichheit.
Der Landesgesetzgeber habe mit der Modifizierung des bisherigen Verfahrens die bisher bereits vorhandene Ungleichgewichtung nicht beseitigt. Bei Aufrundungen würden kleinere Parteien nach Überzeugung des Verfassungsgerichtshofs systematisch benachteiligt, indem Aufrundungsgewinne allein den großen Parteien zugewiesen würden. Geklagt hatten die Landesverbände der Parteien Volt Deutschland, Piraten, das Bündnis Sahra Wagenknecht, die Linke, „die Partei“ und die FDP. Im September gibt es in NRW Kommunalwahlen.
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