Neue Regeln

Um das Kaminofen-Verbot 2025 zu umgehen, haben Verbraucher vier Optionen

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Kaminöfen tragen erheblich zum Klimawandel bei. Ab Januar 2025 gelten deshalb neue Regeln für sie. Verbraucher haben einige Möglichkeiten, den alten Ofen zu retten.

Hamm – Kaminöfen sind echte Klimakiller und verschärfen die Auswirkungen des Klimawandels. Das Verbrennen von Holz ist nämlich keinesfalls Weise nachhaltig. Zwar wachsen Bäume nach, ja. Allerdings viel langsamer als sie verbrennen. Die Bundesregierung hat daher neue Regeln für Kaminöfen beschlossen, die ab Januar 2025 gelten. Verbraucher sollten jetzt handeln, wenn sie ihren alten Ofen noch retten wollen. Insgesamt haben sie vier Optionen.

Kaminofen-Verbot 2025 umgehen: Verbraucher haben vier Optionen

Klar ist zunächst einmal: Die Übergangsfrist für ältere Kaminöfen läuft zum Jahreswechsel ab. Die entsprechende Bundesimmissionsschutz-Verordnung trat bereits 2010 in Kraft. Diese setzte die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für alle Öfen, die mit Holz betrieben werden, herab. Wer demnach eine alte Anlage besitzt, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurde, muss unbedingt prüfen, ob der Ofen diese Grenzwerte der sogenannten Stufe 1 einhält:

Art der HeizungCO in g/m³Staub in g/m³Mindestwirkungsgrad in %
Raumheizer mit Flachfeuerung2,00,07573
Raumheizer mit Füllfeuerung2,50,07570
Speichereinzel­feuerstätten2,00,07575
geschlossene Kamineinsätze2,00,07575
Kachelofen mit Flachfeuerung2,00,07580
Kachelofen mit Füllfeuerung2,50,07580
Herde3,0 0,07570
Heizungsherde3,50,07575
Pelltöfen mit Wassertasche0,400,0390
Pelletöfen ohne Wassertasche0,400,0585
Ab Januar 2025 gelten neue Regeln für Kaminöfen.

Was Verbraucher tun können, um ihren alten Kaminofen zu retten

Wer sich nicht sicher ist, sollte auf jeden Fall seinen Schornsteinfeger um Rat fragen. Wer seinen alten Kamin zudem noch weiter betreiben will, muss unbedingt handeln. Diese vier Optionen stehen Verbrauchern jetzt zur Verfügung:

  • Verbraucher können den alten Kaminofen außer Betrieb nehmen – wer nicht heizt, überschreitet auch keine Grenzwerte.
  • Bei den meisten alten Kaminöfen kann man auch einen Feinstaubfilter nachrüsten, um künftig die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten.
  • Die wohl einfachste Lösung: Verbraucher können den alten Kaminofen durch einen neuen Kaminofen ersetzen, der die Auflagen auf jeden Fall erfüllen sollte.
  • In manchen Fällen greift eine Ausnahme – hier könnte sich ein Antrag auf Weiterbetrieb lohnen.

Jede dieser Optionen hat selbstredend ihre Vor- und Nachteile. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher unbedingt – wie bereits weiter oben erwähnt – Rücksprache mit seinem Schornsteinfeger halten. Auch Fachgeschäfte können weiterhelfen.

Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/photothek.de/Imago

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