VonMarcel Guboffschließen
Für die Bundestagswahl 2025 benötigt NRW Tausende Wahlhelfer. Die Freiwilligen erhalten dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. So hoch ist das „Erfrischungsgeld“.
Düsseldorf - Im Vorfeld der Bundestagswahl am 23. Februar sucht Nordrhein-Westfalen nach zahlreichen freiwilligen Wahlhelfern. Es wird erwartet, dass an diesem vorgezogenen Wahlsonntag allein in NRW 110.000 Freiwillige aktiv sein werden. „Demokratie heißt mitmachen!“, appelliert die Landeswahlleiterin Monika Wißmann an die Bürger.
NRW sucht Tausende Wahlhelfer – wie hoch das „Erfrischungsgeld“ ist
Die Aufgabe der Wahlhelfer besteht darin, den etwa 13 Millionen wahlberechtigten Bürgern in NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, die freie und geheime Stimmabgabe in einem Wahllokal in ihrer Nähe zu ermöglichen, erklärte sie. Nachdem die Wahllokale geschlossen sind, beginnen sie ab 18 Uhr mit der Stimmenauszählung. „Sie sind Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe des Ergebnisses ihres Wahlbezirks“, betonte Wißmann.
Neben den bereits erfahrenen Wahlhelfern sind viele neue Freiwillige für diese ehrenamtliche Aufgabe gefragt. Wer Interesse hat, sollte sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden. Viele haben entsprechende Informationen bereits auf ihrer Homepage veröffentlicht. Um als Wahlhelfer für die Bundestagswahl tätig zu sein, müssen die Freiwilligen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich hier aufhalten.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Vor dem Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Schulung und werden am Wahltag von erfahrenen Wahlvorständen unterstützt. Obwohl die Tätigkeit ehrenamtlich ist, gibt es ein „Erfrischungsgeld“, so die Landeswahlleiterin.
Höhe der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer variiert
Wie hoch dieses ausfällt, ist von Stadt zu Stadt bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Laut Bundeswahlleiterin sind für Wahlvorstände und Wahlausschüsse jeweils 35 Euro vorgesehen, für die übrigen Mitglieder jeweils 25 Euro. Oft fällt diese Aufwandsentschädigung aber höher aus. Die Stadt Köln zum Beispiel zahlt 80 Euro an Wahlvorsteher und Schriftführer, 70 Euro an stellvertretende Schriftführer sowie 60 Euro an Beisitzer.
Bei der Stadt Bochum sind es 60 Euro für Wahlvorstehende und 40 Euro für alle weiteren Funktionen. Dort kann es aber auch mehr werden, wie es dort heißt: „Wer sich sowohl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 als auch für die Kommunalwahl am 14. September 2025 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmeldet, erhält für die zweite Teilnahme ein erhöhtes Erfrischungsgeld: 100 Euro für Wahlvorstehende, 70 Euro für alle weiteren Funktionen.“
Flexibel und an kein festes Datum gebunden: Die Briefwahl ist für Wahlberechtigte aus verschiedenen Gründen attraktiv. Bei den Neuwahlen 2025 sollten Wähler aber etwas beachten. (dpa/mg)
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