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Regeln für Hitzefrei: Wann dürfen Schüler in NRW nach Hause gehen?

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Wenn im Sommer das Klassenzimmer immer heißer wird, sehnen sich die Schüler nach Hitzefrei. Ab wann gibt es an Schulen in NRW frei? Wer entscheidet das? Die Regeln.

Hamm - Das T-Shirt klebt vor Schweiß, die Konzentration schwindet, doch das Thermometer steigt unerbittlich weiter. Jetzt wäre ein guter Moment für Hitzefrei! Doch einfach so können die Schulen in Nordrhein-Westfalen nicht den Unterricht beenden. Es gibt Regeln, wenn auch schwammige.

BundeslandNordrhein-Westfalen (NRW)
Bevölkerungca. 17,9 Millionen
HauptstadtDüsseldorf

Hitzefrei an Schulen in NRW: Schulleitung entscheidet - es gibt Regeln

Die Entscheidung über Hitzefrei bei hochsommerlichem Wetter fällt in NRW nicht landesweit einheitlich, sondern trifft jede Schule für sich. In welcher Situation sie frei geben darf, ist in der prachtvoll betitelten „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ - kurz: BASS - festgelegt.

Unter Punkt „4.5 Hitzefrei, extreme Witterungsverhältnisse“ des Erlasses „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ heißt es: „Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen.“

Die Schulleitung darf aber bereits ab 25 Grad die Schülerinnen und Schüler nach Hause schicken. Beträgt die Raumtemperatur weniger als diese 25 Grad Celsius, ist Hitzefrei dagegen nicht erlaubt. Schule ist nicht gleich Schule: Je nach Lage und Bauweise können die Messergebnisse unterschiedlich ausfallen.

Hitzefrei an Schulen in NRW: Nicht alle Schüler dürfen gehen

Landesweit gilt: Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. In der Regel bereiten die Schulen vor einer Hitzewelle die Mütter und Väter über die üblichen Kommunikationskanäle bereits auf die Möglichkeit vor, dass das Kind früher nach Hause kommen könnte.

Bitter sind Hochsommertage allerdings für die Oberstufe: „Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei“, heißt es klar und knapp in dem Regelwerk für Schulen in NRW – Schwitzen in der Schule statt Arschbomben im Freibad. Grundsätzlich gilt laut „BASS“ übrigens: Klassenarbeiten sollten bei hohen Temperaturen nicht geschrieben werden. Denn die Hitze drückt auf die Leistungsfähigkeit.

„Extreme Witterungsverhältnisse“ bedeutet nicht nur Hitze. Die Schulregelungen sind auch auf Glatteis und Sturmwarnungen anwendbar. Eltern in NRW forderten „Kältefrei“ in einer eiskalten Winterperiode.

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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