Photovoltaik auf dem Dach

Neues Gesetz zu Solarpflicht: Was Hausbauer in NRW beachten müssen

  • schließen

Kein neues Dach ohne Photovoltaik-Anlage soll es geben: NRW plant eine umfassende Solarpflicht für Gebäude. Was das Gesetz für Hausbesitzer und Hausbauer bedeutet. 

Hamm - Nordrhein-Westfalen treibt den Klimaschutz voran. Die Landesregierung aus CDU und Grünen hat das ehrgeizige Ziel, das Bundesland zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Eine wichtige Rolle auf dem Weg dorthin spielt die Solarenergie. Eine Gesetzesänderung betrifft auch Hausbesitzer und vor allem solche, die es werden wollen. Solaranlagen auf dem Dach werden zur Pflicht.

Solarpflicht in NRW: Was das neue Gesetz für Hausbauer bedeutet

Deutschland will den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. Helfen soll dabei Energie aus umweltfreundlichen Alternativen zu Atom- und Kohlekraftwerken – wie Solaranlagen. Das Land NRW gehört zu den Vorreitern beim Umbau auf nachhaltige Energien. Schon seit dem 1. Januar 2022 etwa schreibt die Landesbauordnung vor, dass neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellflächen überdacht und mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden. Ausgenommen sind lediglich Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören.

Die geplante neue Bauordnung für NRW wird die Vorschriften erweitern. Sie erleichtert nicht nur die Verfahren für Windkraftanlagen und verschärft das Verbot von Schottergärten, sondern sieht auch eine Solarpflicht für neue Gebäude vor, auch für neue Wohnhäuser.

Solarpflicht in NRW: Der Zeitplan für die Einführung

Der bereits vom Kabinett beschlossene und von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) vorgestellte Gesetzesentwurf sieht folgenden Zeitplan bei der Einführung der Solarpflicht vor:

  • Ab 1. Januar 2024: Solaranlagenpflicht für neue Nichtwohngebäude
  • Ab 1. Januar 2025: Solaranlagenpflicht für neue Wohngebäude
  • Ab 1. Januar 2026: Bei der gewerblichen und privaten Dachsanierung muss eine Solaranlage installiert werden.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei der Tag, an dem der Bauantrag eingeht. Heißt: Wer privat ein Haus ohne Photovaltik-Anlage bauen möchte, muss den Bauantrag vor dem 1. Januar 2025 einreichen. Wer später dran ist, für den gilt dann bereits die Solarpflicht.

Solarpflicht soll ab 2026 auch bei Sanierung alter Dächer gelten

Der Verband Handwerk NRW fürchtet zwar, dass Bauen durch die Einführung der Solarpflicht teurer wird, doch Scharrenbach erwartet insgesamt wenig Widerstand gegen das Landesbaugesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, sofern das Parlament ihm zustimmt. Die meisten Bauherren von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern bestücken ihre Dächer schon heute freiwillig mit Photovoltaik. Künftig soll zudem mehr Dachfläche für Solaranlagen nutzbar sein. Der halbe Meter sogenannte Auftrittsfläche für die Feuerwehr und Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sollen entfallen.

Die Pflicht zur Solaranlage betrifft jedoch nicht nur künftige Hauseigentümer, sondern auch Menschen, die bereits ein Haus ihr Eigen nennen. Ab dem 1. Januar 2026 soll nach den Plänen der NRW-Regierung bei einer kompletten Erneuerung älterer Dächer eine Photovoltaik-Anlage zur Pflicht werden.

Schon mit kleinen Photovoltaik-Anlagen für den Balkon kann man Strom für das eigene Zuhause produzieren und damit Geld sparen.

Rubriklistenbild: © dpa

Kommentare