VonSimon Stockschließen
Am 24. November ist Totensonntag. Es handelt sich dabei um einen stillen Feiertag. Aus diesem Grund gelten in NRW besondere Verbote und Regeln. Ein Überblick.
Hamm - Der November ist ein trister Monat, man sieht es auch an den Feiertagen. Er beginnt in einigen Bundesländern mit Allerheiligen, später folgen - jeweils an Sonntagen – der Volkstrauertag und der Totensonntag. Bei den letzten beiden handelt es sich um sogenannte stille Feiertage mit besonders strengen Regeln und Bestimmungen. Wir geben einen Überblick, was in Nordrhein-Westfalen am Totensonntag, 24. November 2024, verboten ist.
Totensonntag in NRW: Verbote und Regeln am stillen Feiertag
Die Einschränkungen an stillen Feiertagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW sind die Verbote und Bestimmungen im „Gesetz über Sonntage und Feiertage“ geregelt. Am Totensonntag ist in der Zeit von 5 Uhr in der Früh bis 18 Uhr am Abend folgendes nicht erlaubt:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen,
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden,
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten.
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb,
- alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.
Weihnachtsmärkte in NRW starten erst nach Totensonntag richtig
Wer also am Samstag, 24. November, in NRW feiern gehen möchte, sollte sich darauf einstellen, dass die Veranstaltung spätestens um 5 Uhr beendet ist. Auch der Amateursport ruht traditionell an diesem Tag. Wer auf einen verkaufsoffenen Sonntag hofft, wird enttäuscht. Anders als am vergangenen Volkstrauertag, an dem wegen abweichender Verbotszeiten zumindest noch in einer NRW-Stadt die Geschäfte geöffnet hatten, ist diesmal Shopping-Pause angesagt. Es sei denn, man fährt über die Grenze in die Niederlande, wo das Ladenöffnungsgesetz liberaler ist als bei uns.
Nach Totensonntag endet das christliche Kirchenjahr, für Gläubige beginnt damit die Vorweihnachtszeit. Die meisten Weihnachtsmärkte in NRW – seien sie nun besonders romantisch oder vor einer besonderen Kulisse – starten erst nach Totensonntag richtig.
Zum geschichtlichen Hintergrund: Der Totensonntag ist in den evangelischen Kirchen ein Gedenktag für Verstorbene. Er wurde 1816 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen als „allgemeines Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ zunächst nur für die evangelische Kirche in den preußischen Regionen eingeführt. Später dann übernahmen alle evangelischen Landeskirchen den Gedenktag.
Rubriklistenbild: © Robert Szkudlarek

