VonMarvin K. Hoffmannschließen
Der Hebesatz in den Kommunen ist entscheidend für die Höhe der Grundsteuer. Eine Stadt wird ihn jetzt anheben. Das hat Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter.
Dortmund – Die Grundsteuer betrifft Eigentümer und Mieter gleichermaßen, werden Letztere doch in den Nebenkosten stärker belastet. Es gilt der einfache Satz: Steigt die Grundsteuer, wird Wohnen teurer. Auch in Dortmund wird der sogenannte Hebesatz steigen. Die Stadt bewegt sich im Vergleich mit anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen dann aber noch immer im Durchschnitt.
Stadt erhöht Grundsteuer und macht Wohnen teurer: „Fast genau im Durchschnitt“
„Die Entscheidung in Sachen Grundsteuer ist gefallen“, erklärt die Stadt Dortmund. Die Stadtverwaltung schlage demnach vor, den bisherigen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B auch zukünftig beizubehalten. Die Hebesätze sollen sich – vorausgesetzt der Rat stimmt in der Dezember-Sitzung zu – wie folgt verändern:
- Für die Grundsteuer A soll es einen Hebesatz von 450 Prozent (derzeit 325 Prozent) geben.
- Für die Grundsteuer B soll es einen Hebesatz von 795 Prozent (derzeit 610 Prozent) geben.
„Dies entspricht der Empfehlung des Finanzministeriums NRW von September 2024. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke“, erklärt die Stadt Dortmund. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ordnet die geplante Änderung auf wa.de-Nachfrage ein.
Hebesätze bei Grundsteuern in NRW „besonders hoch“
„Im bundesweiten Vergleich sind die Hebesätze bei den Grundsteuern in Nordrhein-Westfalen besonders hoch“, erklärt Joscha Slowik, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik. Mit dem (noch) aktuellen Hebesatz von 610 Prozent läge Dortmund „fast genau im Durchschnitt der Kommunen in Nordrhein-Westfalen“. „Die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 795 Punkte entspricht genau dem sogenannten aufkommensneutralen Hebesatz, der auch aus der Liste des Finanzministeriums hervorgeht“, meint Slowik.
Das bekräftigt auch die Stadt Dortmund selbst: „Damit setzt die Stadt die Erwartung der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik um, das Grundsteueraufkommen neutral zu halten. Das bedeutet: Trotz neuer Bewertungsregeln für den Grundbesitz wird die Stadt durch die Grundsteuer keine Mehreinnahmen haben, sondern ihr Grundsteueraufkommen konstant halten.“ Slowik vom BdSt ergänzt: „Damit soll der neuen Bewertung gerecht werden, sodass die Kommunen – in diesem Fall Dortmund – nicht weniger oder mehr Steueraufkommen, bedingt durch die Reform haben.“ Dies sähe der Bund der Steuerzahler zunächst nicht kritisch. Slowik gibt aber auch zu bedenken: „Insgesamt sollte das Steueraufkommen aus unserer Sicht nicht erhöht werden.“
Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 2018 erklärt, die Regelungen der Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die bisherige Einheitsbewertung basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten und führte daher zu erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben werden.
Quelle: Stadt Dortmund
Höhe des Hebesatzes ist ausschlaggebend, um Grundsteuer zu ermitteln
Der Hebesatz ist ein entscheidender Faktor bei der Ermittlung der Steuer. Er ist Teil einer Formel, mit der die Grundsteuer berechnet wird:
- Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Dadurch, dass er in Dortmund steigt, ergeben sich Änderungen für Eigentümer und Mieter. „Durch die Grundsteuerreform und die neuen Hebesätze ändert sich für die Stadt Dortmund nichts – die Höhe ihrer Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich“, erklärt die Stadt Dortmund. Die Kommune ergänzt aber: „Für die einzelnen Grundstückseigentümer dagegen werden sich Änderungen ergeben. So zahlen Einfamilienhaus-Eigentümer künftig jährlich zwischen 76 und 220 Euro mehr, während Eigentümer von Mietwohngrundstücken bis zu 419 Euro weniger zahlen könnten.“
Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben
In diesem Fall geht es um die Grundsteuer B. Diese wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt – über die Nebenkosten sind aber auch Mieter letztlich davon betroffen. Vermieter können diese Kosten an die Mieter weitergeben, weil es sich dabei um einen sogenannten durchlaufenden Posten handelt. Heißt konkret: Die höhere Grundsteuer kann über die Nebenkostenrechnung auf jeden einzelnen Mieter in einem Haus umgelegt werden.
Der Bund der Steuerzahler hofft, dass sich das bald wieder ändert: „Neben einer besseren Finanzausstattung für die Kommunen durch das Land, sind auch die Kommunen selbst in der Pflicht, Konsolidierungsanstrengungen zu unternehmen, um perspektivisch die Grundsteuern wieder senken zu können.“ Bis dahin aber gilt: Wohnen wird teurer, weil die Grundsteuer steigt.
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