Besuch im „Ghost“

Tragischer Unfall: 80-Jähriger auf Stunikenmarkt schwerst verletzt

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Rettungseinsatz am „Ghost“ auf dem Stunikenmarkt am Sonntag.
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Bei einem besonders tragischem Unfall in einem Fahrgeschäft auf dem Stunikenmarkt in Hamm ist ein Besucher schwerst verletzt worden. Das wurde am Tag nach dem Ende der Innenstadtkirmes bekannt.

Hamm - Ein 80-jähriger Mann hat sich beim Besuch des Stunikenmarks im Geisterlabyrinth „Ghost“ das Genick gebrochen. Nach dem Rettungseinsatz am späten Sonntagnachmittag war zunächst lediglich bekannt geworden, dass die Bergung einer gestürzten Person in dem verwinkelten und mit gewollten Stolperfallen durchsetzten Fahrgeschäft durch Feuerwehrleute und Sanitäter sehr kompliziert gewesen - nennenswerte weitere Folgen habe das aber nicht gehabt.

Tatsächlich wurde der Hammer von einem Notarzt zur intensivmedizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Wie sein Sohn am Dienstag gegenüber wa.de erklärte, sei neben einigen weniger dramatischen Verletzungen der zweite Halswirbel gebrochen, zur Verstärkung hätten Ärzte in einer mehrstündigen Operation zwei Stahlstangen implantiert. Aktuell sei die Beweglichkeit des Unfallopfers stark eingeschränkt, es gehe ihm „schlecht“. Ob er sie nach Abschluss aller weiteren, vermutlich wochenlangen Maßnahmen zurückbekomme, sei noch unklar („Er war körperlich und geistig noch superfit“, sei noch täglich Fahrrad gefahren). Eine Ärztin habe habe sinngemäß gesagt: „Er hatte Glück, überlebt zu haben.“

Unfall auf Stunikenmarkt: das Gleichgewicht verloren

Dem Sohn zufolge war der 80-Jährige gegen 17 Uhr mit seiner Enkelin im „Ghost“ unterwegs, als er beim Durchschreiten einer sich drehenden mannshohen Tonne das Gleichgewicht verlor und stürzte. Ohne Bewusstsein sei er in dem Gerät „herumgewirbelt“ worden, ehe es von zwei Mitarbeitern gestoppt wurde. Ein Enkelsohn, der das Ganze von außen beobachten konnte, setzte den Notruf ab, der den weiteren Einsatz zunächst unmittelbar in der Tonne zur Folge hatte.

Ob der verunfallte Mann den Betreiber - der Hammer Alexander Burghard (38) - haftbar machen und Schadenersatz geltend machen kann, ist unklar. Der Schausteller selbst hat nach eigenen Angaben bislang weder konkretere medizinische Informationen noch einen direkten Kontakt zu dem Verunglückten. „Der Unfall hätte ebenso gut auch auf dem Weg vor dem Fahrgeschäft passieren können“, so Burghard.

Unfall auf Stunikenmarkt: Regressansprüche erstmal nachrangig

Grundsätzlich seien mögliche Regressansprüche aber auch erstmal nachrangig, sagt der Sohn. Mit der Veröffentlichung des Vorgangs wolle man zunächst vordringlich dafür sorgen, dass etwas Vergleichbares nicht nochmal passieren kann. Ein entsprechender Vorgangsbericht soll der Hammer Polizei zugestellt werden.

Die Polizei prüft unterdessen einen weiteren Kirmes-Unfall, der sich zwei Tage zuvor wenige Meter entfernt im „Love Express“ abspielte. Dort soll ein Mann unter einem Sicherheitsbügel durchgerutscht und beim anschließenden Aufprall verletzt worden sein.

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