Gutachten

Verbot für Lkw-Durchgangsverkehr auf Bedarfsumleitung: Stadt muss anordnen

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Ein Durchfahrtsverbot für den Lkw-Fernverkehr auf der Bedarfsumleitung durch Lüdenscheid ist das erklärte Ziel, doch der Weg dahin ist voller Fallstricke.

Lüdenscheid – Am Freitagmorgen kommen die Rathaus-Chefs aus dem Märkischen Kreis auf Einladung von Landrat Marco Voge zur nächsten turnusgemäßen Bürgermeisterkonferenz zusammen. Auf der Tagesordnung steht das Durchfahrtsverbot dann eigentlich nicht, dennoch wird es nach den Vorfällen der vergangenen Woche ein zentrales Thema werden.

Nach fast einem Jahr der Prüfung hatte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst im November die Nachricht überbracht, dass ein Lkw-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid doch möglich ist, wenn die Stadt Lüdenscheid dies mit Verweis auf Gesundheitsgefahren zum Beispiel an der Lennestraße einfach anordnet. Doch das tat die Stadt Lüdenscheid nicht, stattdessen wurde im Dezember eine gemeinsame Lösung in der Bürgermeisterrunde vereinbart, die in jedem Fall rechtssicher sein sollte. Seitdem entfaltet das „vergiftete Geschenk“ aus Düsseldorf seine zersetzende Wirkung in einer vom Verkehrsstress genervten Region.

So ein Verbot, wie es das Schild an der A40-Auffahrt Dortmund-Kamp zeigt, hätte Lüdenscheid auch gern.

Bisheriger Höhepunkt ist der Appell der zehn Bürgermeister aus dem Südkreis an Landrat Marco Voge aus der vergangenen Woche. Öffentlich forderten sie Landrat Voge dazu auf, die vorliegenden Verkehrszahlen zusammenzuführen, die Gefahrenlage festzustellen und als Straßenverkehrsbehörde für die kleineren Städte und Gemeinden auf dieser Grundlage ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Lkw-Transitverkehr zum Beispiel in Schalksmühle und Meinerzhagen anzuordnen.

Was war passiert, dass dieser in der Form bemerkenswerte Appell der Bürgermeister notwendig sein sollte, wenn sich der Landrat dem gemeinsam vereinbarten Vorgehen nie entzogen hatte und die Vorbereitungen und die Datenerhebungen für eine solche Anordnung noch liefen? Ganz eindeutig ist die Gemengelage nicht. Die Initiative ging wohl vom Lüdenscheider Bürgermeister Sebastian Wagemeyer aus, dessen Brückenbauer-Büro den Appell zum Einsammeln von Mail-Adressen nutzte.

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Nach Informationen unserer Zeitung habe man unter den Bürgermeistern den Eindruck gehabt, dass das Anliegen beim Märkischen Kreis nicht mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt würde. Eine Woche nach der letzten Bürgermeister-Konferenz am 8. Februar, an der Landrat Marco Voge krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte, habe es noch keine Reaktion aus dem Kreishaus gegeben, hieß es. Daher habe man sich zum öffentlichen Appell verabredet – ohne Marco Voge über diese Absicht zu informieren.

Wahrscheinlicher ist etwas anderes, dass nämlich die Bürgermeister den Eindruck hatten, dass der Märkische Kreis Zweifel an der Rechtssicherheit hegt und den erwarteten Weg eventuell nicht mitgeht: So hat das Kreishaus in einer Stellungnahme vom 19. Januar 2023 zum Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung in Lüdenscheid angemerkt, dass noch nicht hinreichend dargelegt worden sei, dass die beabsichtigte Regelung eines Lkw-Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die festgestellte Gefahrenlage abzuwenden.

Wohlgemerkt geht es bei der Stellungnahme um die Bedarfsumleitung durch Lüdenscheid, deren Anwohner unstreitig höheren Emissionen ausgesetzt sind und nicht um eine noch anstehende mögliche Anordnung auf der B54 in Schalksmühle oder Meinerzhagen, die der Märkische Kreis erlassen müsste. Der Kreis bemängelt die maue Datenlage insbesondere in Bezug auf den Anteil des von einem möglichen Verbot erfassten Transitverkehrs am gesamten Schwerlastverkehr auf der Bedarfsumleitung. Denn – so argumentiert das Kreishaus – nur wenn bekannt ist, wie hoch dieser Anteil ist, kann auch der erwartbare Effekt zur Abwendung der Gefahrenlage abgeschätzt werden. So habe das Bundesverkehrsministerium anhand von Maut-Daten einen Anteil des überregionalen Durchgangsverkehrs von nur 15 Prozent am gesamten Lkw-Verkehr auf der Bedarfsumleitung in Lüdenscheid genannt. Für die Ausweichstrecken auf B236 und B54 gibt es trotz nachweislich erhöhten Lkw-Verkehrs (wir berichteten) überhaupt keine Daten zur Zahl der Transit-Lkw, die von einem Durchfahrtsverbot tatsächlich erfasst würden.

Wie schwierig die Lage einzuschätzen ist, zeigt ein weiteres Beispiel: Bei Kontrollen in Lüdenscheid war laut Polizei nur jeder zehnte kontrollierte Lkw dem überregionalen Schwerlastverkehr zuzuordnen, neun nicht. Allerdings, so schränkt Polizeisprecher Christof Hüls ein, handelte es sich dabei um Kontrollen abseits der Bedarfsumleitung auf Ausweichstrecken, auf denen ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr bereits im Frühjahr 2022 von der Stadt Lüdenscheid angeordnet worden war, zum Beispiel auf der Rahmedestraße oder Heedfelder Straße Höhe Brockhauser Weg. Der Anteil auf der Bedarfsumleitung, auf die der überregionale Schwerlastverkehr gezielt gelenkt wird, ist nach Einschätzung der Polizei deutlich höher als die zehn Prozent an den Kontrollstellen.

Angesichts fehlender Datengrundlage ist der Kampf um die Deutungshoheit vor dem Bürgermeistergipfel am Freitag voll entbrannt – zwischen der Stadt Lüdenscheid und dem Märkischem Kreis. Exemplarisch ist das an der Debatte um das kleine Teilstück der Bedarfsumleitung auf Schalksmühler Gebiet zu verfolgen, der sogenannte Zubringer Nord (L692). Dort ist aus Sicht des Märkischen Kreises als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Gefahrenlage nicht gegeben, eine Anordnung nicht rechtssicher, da es an der Straße anders als im Lüdenscheider Stadtgebiet keine direkten Anwohner gebe. Lüdenscheids Bürgermeister Wagemeyer macht seine Anordnung für die Altenaer Straße und Lennestraße aber davon abhängig, dass der Kreis ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr auch auf der L692 anordnet. Argument: Sonst würden die vom Verbot betroffenen Lkw an der T-Kreuzung Heedfelder Straße/L692 nach rechts Richtung Heedfeld abfahren, und der Verkehr würde sich ins Volmetal verlagern.

Plausibel wäre das nur, wenn das Durchfahrtsverbot erst an dieser Stelle erstmals ausgeschildert würde, was nicht der Fall ist. In der Praxis wäre ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Fernverkehr in Lüdenscheid nur umsetzbar, wenn auf das Verbot frühzeitig auf den Autobahnen hingewiesen wird, über die der Fernverkehr anrollt. Und so ist es auch geplant, wie es von der Autobahn GmbH heißt.

Bei einer entsprechenden Anordnung auf der Bedarfsumleitung in Lüdenscheid würde die Autobahn GmbH ihrerseits eine Anordnung für das Aufstellen von Hinweisschildern für das Verbot erlassen. Die Schilder sollen dann an den Autobahnkreuzen Westhofen (A1/A45) und Olpe-Süd (A45/A4) aufgestellt werden, damit der Fernverkehr rechtzeitig auf die weiträumige Umleitung über A1, A3 und A4 ausweichen kann. So würde genau die Forderung umgesetzt, die sich alle in der Region partei- und städteübergreifend seit der A45-Sperrung wünschen. Voraussetzung ist laut Autobahn GmbH, dass das Verbot an allen drei Lüdenscheider Anschlussstellen erlassen wird – also auch in Lüdenscheid-Süd. Pikant dabei: Bei einer Aussschilderung an den Autobahnkreuzen Westhofen und Olpe-Süd bestehe laut Autobahn GmbH wegen des hohen Befolgungsgrads keine Gefahr regionaler Ausweichverkehre im nachgeordneten Straßennetz in der Umgebung des Anordnungsbereichs der Stadt Lüdenscheid. Genau das hatten die umliegenden Kommunen befürchtet.

Der Ball liegt bei der Stadt Lüdenscheid. Nur auf der Bedarfsumleitung im Lüdenscheider Stadtgebiet die Gefahrenlage für die Anwohner aufgrund des stark angestiegenen Lkw-Verkehrs und Lärms nachweislich festgestellt worden und mit Daten belegt. In der Folge hatte die Stadt Lüdenscheid bereits Tempo 50, später Tempo 30 angeordnet, ohne Erfolg. Noch immer werden die Lärmschutz-Richtwerte an der Strecke überschritten. Das bedeutet laut eines vorliegenden Gutachtens auch: Die Stadt Lüdenscheid ist zum Handeln verpflichtet, um Schaden von den Anliegern abzuwenden. Ergreift sie keine geeigneten Maßnahmen, ist sie schadenersatzpflichtig. In dem Gutachten heißt es: Bei Nichthandeln bestehe ein vor dem Verwaltungsgericht einklagbarer Individualanspruch der Anwohner auf konkrete Maßnahmen. Das Lkw-Durchfahrtsverbot für den Fernverkehr wird in dem Gutachten als geeignete Maßnahmen gesehen – auf der Bedarfsumleitung und zunächst nur dort.

Rubriklistenbild: © Machatzke, Thomas

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