Gelsenkirchen sagt den E-Scootern den Kampf an. Mit einer bisher einzigartigen Maßnahme will die Stadt für mehr Sicherheit und Ordnung sorgen.
Gelsenkirchen – Sie sind so beliebt wie umstritten: E-Scooter. In Gelsenkirchen (NRW) wird seit Monaten darüber diskutiert, die elektrischen Roller endgültig aus dem Stadtgebiet zu verbannen. Dahinter steckt eine Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den Anbietern, die die E-Scooter in Gelsenkirchen verleihen. Im Verkehrsausschuss der Stadt wurde dazu jetzt eine Entscheidung getroffen, die das baldige Ende der elektrischen Roller in Gelsenkirchen besiegeln könnte.
Stadt Gelsenkirchen sieht in E-Scooter ein mögliches Gefahrenrisiko
Wer in Gelsenkirchen einen E-Scooter ausleiht, soll sich ausweisen. Diese Forderung war bereits im November 2023 im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung beschlossen worden. Auslöser dafür waren zunehmende Unfälle durch E-Scooter, die unsachgemäß abgestellt wurden. In Gelsenkirchen war im vergangenen Jahr etwa ein Mann gestorben, der zuvor mit seinem E-Bike über einen E-Scooter gestürzt war. Der Beschluss aus Gelsenkirchen ist bisher deutschlandweit einzigartig.
Dabei spricht sich die Stadt nicht grundsätzlich gegen die Nutzung von E-Scootern aus. Wie es in der Beschlussvorlage von November heißt, stellen diese einen „Beitrag bei der Umsetzung der Verkehrswende“ dar und seien somit eine Ergänzung zum ÖPNV und eine Alternative zum eigenen Auto.
Doch es komme trotzdem immer wieder zu Problemen: „So werden abgestellte E-Scooter oftmals umgeworfen und stellen in Folge eine Behinderung des Fuß- und Radverkehres und folglich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar“, so die Vorlage. Wer einen E-Scooter ausleiht, muss nach der Fahrt bereits mit einem Foto belegen, dass er oder sie den Roller ordnungsgemäß abgestellt hat. Die Stadt schließt daraus: „Der überwiegende Anteil, der gefährdend platzierten E-Scooter, ist daher auf Vandalismus durch Dritte zurückzuführen.“
„Missbräuchliches Verhalten“ von E-Scooter-Nutzern – Identität oft unklar
Aber das ist nicht das einzige Problem, an dem sich die Politik in Gelsenkirchen stört. Sie beklagt zudem ein „missbräuchliches Fahrverhalten“. Obwohl es verboten ist, werden demnach immer wieder Personen gesehen, die einen E-Scooter zu zweit benutzen oder damit durch die Innenstadt fahren. Dort ist die Fahrt mit E-Scooter streckenweise verboten.
E-Scooter in Gelsenkirchen
► Seit 2019 gibt es in Gelsenkirchen E-Scooter, die von verschiedenen Firmen angeboten werden.
► 2021 stieg die Zahl der Anbieter plötzlich auf fünf an.
► Seitdem hat sich der Markt bereinigt, berichtet die Stadt.
► Seit 2023 gibt es dort nur noch zwei Anbieter.
► Insgesamt sind durchschnittlich 700 Leih-E-Scooter auf Gelsenkirchens Straßen unterwegs.
(Quelle: Stadt Gelsenkirchen)
„Hierdurch sind in der Vergangenheit wiederkehrend teils schwere Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern entstanden“, schreibt die Stadt. Solche Unfälle hatten in der ersten Jahreshälfte 2023 stark zugenommen. Das spiegelt sich auch in den gestiegenen Unfallzahlen der Polizei wider, heißt es bei der Stadt. Im April 2023 war etwa ein Kind bei einem Zusammenprall mit einem E-Roller in Gelsenkirchen schwer verletzt worden.
Wer genau aber Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit E-Scootern begeht, kann nach Informationen der Stadt nicht genau ermittelt werden. Das liegt daran, dass die Nutzung der elektrischen Roller ein niedrigschwelliges Angebot darstellen soll. Um sich anzumelden, reicht eine E-Mail-Adresse und ein Benutzername. Wie die Stadt mitteilt, werden diese Angaben aber oft willkürlich gewählt. „Folglich entsteht bei der Nutzung der Verleih-E-Scooter ein anonymer Raum, der zu Fehlverhalten motiviert.“
Stadt und Anbieter sind sich uneins über Identitätsnachweis der E-Scooter-Fahrer
Deswegen hat die Stadt Gelsenkirchen jetzt eine Entscheidung getroffen und den Vertrag mit den E-Scooter-Anbietern Bolt und Tier gekündigt, wie die WAZ berichtet. Im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 29. Februar kündigte Hans-Joachim Olbering, Leiter des städtischen Ordnungsreferats, demnach an, dass der Kooperationsvertrag zum 31. März ende. Ab dem 1. April müssen die Anbieter ihre E-Scooter also aus dem Stadtgebiet entfernen.
Ob das wirklich das Ende der E-Scooter in Gelsenkirchen ist, bleibt zunächst noch offen. Die Stadt hat den Anbietern nämlich eine neue Kooperationsvereinbarung vorgelegt. Demnach müssen die Betreiber ihre Kundinnen und Kunden dazu zwingen, sich bei der Nutzung eines E-Scooters auszuweisen, etwa indem sie ihren Personalausweis oder Führerschein vorlegen. Wie die WAZ berichtet, wollen die Anbieter den aber nicht unterschreiben. (ebu)
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