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Das geplante Gebäudeenergiegesetz bereitet vielen Immobilienbesitzern Sorgen. Grund ist ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien. Ein Energieberater klärt auf.
Lüdenscheid (NRW) – Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. So zumindest sieht es das geplante Gebäudeenergiegesetz vor. Vielen Immobilienbesitzern bereitet das Sorgen.
Im Interview mit Malte Cilsik versucht Helge Pfingst, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW für Lüdenscheid, Plettenberg und Neuenrade, mit einigen Missverständnissen rund um das neue Gesetz und speziell Wärmepumpen als Heizmethode der Zukunft aufzuräumen.
Denn trotz zweifellos vorhandener Schwierigkeiten – etwa bei Altbauten und Eigentümergemeinschaften – würde er einen solchen Schritt der Bundesregierung begrüßen.
Herr Pfingst, die Unsicherheit bei Immobilienbesitzern erscheint angesichts des geplanten Gesetzes riesig. Wie stark sind Sie derzeit als Energieberater ausgelastet?
Helge Pfingst: Das stimmt. Ich bekomme täglich Anfragen zu dem Thema rein. Tatsächlich sind die Leute sehr besorgt – aber hauptsächlich, weil so viele Informationen im Umlauf sind. Es ist oft schwer zu unterscheiden, was davon ernst zu nehmen und was Angstmacherei ist. Zumal bislang ja lediglich der Referentenentwurf vorliegt und das Gesetz frühestens Ende diesen Monats beschlossen wird.
Was können Sie als Energieberater da leisten?
Ich kann diese Informationsflut fundiert einordnen. Dann erscheint das Ganze auch gleich weniger besorgniserregend, als es vielleicht auf den ersten Blick aussieht. Im Grunde wurde wegen der Energiekrise nur um ein Jahr vorverlegt, was für 2025 sowieso im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Hinzugekommen sind allerdings einige Abmilderungen.
Welche konkret?
Bestimmte Härtefälle fallen nicht unter das Gesetz. Dazu zählen Personen, die Transferleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld empfangen oder über 80 Jahre alt sind. Wenn jemand sein Ein- oder Zweifamilienhaus 2002 schon besessen und darin gewohnt hat, ist er ebenfalls ausgenommen. Zumindest bis 2030. Ausgenommen sind auch Fälle, bei denen die Umrüstung für den Eigentümer unwirtschaftlich ist.
Können Sie das vielleicht näher erläutern?
Dazu braucht es eine Vollkostenrechnung. Wenn der Weiterbetrieb einer Öl- oder Gasheizung trotz steigender CO2-Abgaben die wirtschaftlichere Lösung ist, wäre man nicht zum Umrüsten verpflichtet.
Also dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen auch 2024, wenn das Gesetz greifen soll, weiterbetrieben werden?!
Ja, bis zu einem Alter von 30 Jahren, wenn es nicht schon Brennwert- oder Niedertemperaturheizungen sind. Ab 2026 werden dann auch diese schrittweise nach Alter aussortiert. Ab 2045 ist dann aber endgültig Schluss. Fossile Energieträger lassen sich nicht mit dem deutschen Ziel der Klimaneutralität vereinbaren. Somit sollte jeder wissen, dass eine ab 2025 eingebaute Öl- oder Gasheizung eventuell entfernt werden muss, bevor sie kaputt geht. Denn die veranschlagte Nutzungsdauer beträgt etwa 20 Jahre.
Geplantes Gebäudeenergiegesetz: Wärmepumpen auch im Altbau?
Eine wichtige Rolle bei der Umrüstung der Heizungsanlagen sollen Wärmepumpen spielen. Sind diese auch für die zahlreichen Altbauten in Lüdenscheid die beste Lösung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. In Lüdenscheid konzentrieren sich die Altbauten vor allem in der Nähe der Innenstadt. Da wäre es am effizientesten, wenn mittels Fernwärme geheizt werden könnte, die Energie also zentral produziert würde. So passiert es in Lüdenscheid ja beispielsweise bereits am Wehberg.
Und insofern die Fernwärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, ist diese Heizmethode auch konform mit dem Gebäudeenergiegesetz. Soweit ich weiß, gibt es in Lüdenscheid Pläne, das Fernwärmeangebot weiter auszubauen. Denn die Wärmeplanung ist Sache der Kommunen.
Und sollte es diese Option dennoch auch zukünftig nicht geben?
Wenn es diese Option nicht gibt, ist grundsätzlich erst einmal zu prüfen, ob eine Wärmepumpe passt. Dafür muss ein Haus nicht super effizient sein, wichtig ist in erster Linie, dass man eine niedrige Vorlauftemperatur hat. Die bekommt man über große Heizflächen. Und eine große Heizfläche passt im Grunde in jedes Gebäude.
Selbst wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, geht das in der Regel, eventuell indem man einen zweiten Heizkörper dazuhängt oder bei einer Komplettsanierung eine Fußboden-, Wand- oder Deckenheizung installiert. Wenn ich sehr hohe Decken habe, ist es auch interessant, die Decke abzuhängen und eine Deckenheizung zu installieren. So wird der Raum zum Beheizen weniger und der Rest bleibt unangetastet.
Also können Wärmepumpen prinzipiell in fast jedes Haus eingebaut werden?
Prinzipiell schon. Man muss am Ende ein gutes Verhältnis zwischen investiertem Strom und Wärme, die rauskommt, haben. Das nennt sich Jahresarbeitszahl – JAZ. Ist die JAZ über drei, ist das Heizen mit einer Wärmepumpe beispielsweise bei einem Strompreis von 32 Cent auch in einem Altbau günstiger als mit einer Gasheizung.
Und wenn dem nicht so ist, müsste man auch nicht umbauen?!
Wenn es nicht wirtschaftlich ist, muss nicht umgebaut werden. Wenn ich eine große Summe – zwischen 22 000 und 30 000 Euro – in eine Wärmepumpe investiere, muss sich diese Investition innerhalb einer veranschlagten Nutzungsdauer von 20 Jahren abbezahlen. Ist dem nicht so, muss auch nicht umgerüstet werden.
Variieren die Kosten in der Anschaffung zwischen Alt- und Neubauten?
Grundsätzlich ist es so, dass ein Altbau, insofern er nicht energetisch saniert wurde, mehr Energie verbraucht als ein Neubau. Zumal ein Neubau in Lüdenscheid in der Regel ein Passivhaus ist. Und in solchen Häusern muss nicht groß in eine Heizung investiert werden, sie heizen sich fast von allein.
Das ist bei einem Altbau, zum Beispiel aus den 1960er-Jahren, anders. Hier muss eine Heizung eine höhere Leistung erbringen. Besonders merkt man das bei einer Erdwärmepumpe. Pro 100 Meter werden dabei für Bohrung und Sonde rund 6000 bis 8000 Euro fällig. Und bei einem Haus, das eine Heizung mit 10 Kilowatt braucht, muss eben ‘nur’ 200 Meter tief gebohrt werden, bei 40 Kilowatt sind es schon 800 Meter. Da kommen teilweise einige tausend Euro mehr zusammen.
Dafür bekomme ich mit einer Erdwärmepumpe aber auch eine besonders gute Jahresarbeitszahl hin. Und teilweise lässt sich eine weniger tiefe Bohrung auch mit einer besseren Wärmedämmung gut kompensieren.
Das ist sicherlich nicht nur bei einer Wärmepumpe spannend...
Richtig, Wärmeschutz bietet Sicherheit ungeachtet der Heizform. Für alle, die jetzt noch eine relativ neue Heizung – sagen wir mal bis fünf Jahre – eingebaut haben, würde ich empfehlen, dass man sich vorrangig um den Wärmeschutz kümmert. Man hat ja noch einige Jahre Zeit bis 2045.
Im Gebäudeenergiegesetz wird davon ausgegangen, dass die Kosten für eine Wärmepumpe bis 2029 um 30 Prozent sinken sollen. Halten Sie das für realistisch?
Das ist schwer zu sagen. Sicherlich werden die Preise für Wärmepumpen sinken, da diese zur Massenware werden. Gerade bei technischen Produkten ist das so, gute Beispiele sind hier Computer oder Datenspeicher bei EDV. Verglichen mit früher kostet ein Terabyte heute nicht mehr viel. Dem könnten nur ein Ressourcenmangel im Weg stehen. Da aber wieder mehr in Deutschland produziert werden soll, halte ich die Prognose für plausibel.
Umrüstung von Heizungsanlagen: Was ist mit Eigentümergemeinschaften
Dennoch dürfte ein Umrüsten gerade in Mehrfamilienhäusern oder bei Eigentümergemeinschaften schwierig werden...
Bei Eigentümergemeinschaften wird es tatsächlich ein wenig komplexer, da diese häufig Etagenheizungen haben. Sie können zwar schrittweise ausgetauscht werden, allerdings nur innerhalb von drei Jahren, wenn man einmal damit anfängt. Dabei hat die Eigentümergemeinschaft die Wahl zwischen einer Zentralheizung für das ganze Haus oder einzelnen Etagenheizungen. Wenn die drei Jahre hingegen verstrichen sind, wird entschieden – und zwar für eine Zentralheizung.
Also gibt es bei Eigentümergemeinschaften nicht die Option, bis Ende 2044 weiter mit Öl oder Gas zu heizen? Bei Einfamilienhäusern erwähnten Sie ja Fälle, bei denen das möglich ist.
Zumindest nicht, wenn eine Heizung kaputt geht und ein Austausch wirtschaftlich ist. Das erwähnte Stichjahr 2002 gilt bei Mehrfamilienhäusern nicht. Dort müssen beim Austauschen immer anteilig erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Seit dem Gebäudeenergiegesetz 2023 waren ja schon 30 Jahre alte Öl- und Kohleheizungen verboten.
Welche Alternativen haben Eigentümer dabei zu den Wärmepumpen? Laut dem Gebäudeenergiegesetz müssen ja „nur“ 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, egal welche.
Da gibt es viele Beispiele, die situativ abgewägt werden müssen. Etwa Pelletheizungen, Solarthermie, Wasserstoffheizungen oder auch jegliche Biomasseheizungen – bei größeren Häusern sind Hackschnitzel beispielsweise durchaus eine Option. Bei Heizungen mit Wasserstoff muss aber vorher erfragt werden, ob der Versorger den Aufbau eines Wasserstoffnetzes plant. Das muss bis 2035 geschehen.
Ist das hier in Lüdenscheid so?
Mir sind keine solchen Pläne bekannt.
Damit wäre die Investition in eine Wasserstoffheizung hier also sehr risikobehaftet?!
Durchaus. Es ist nicht so, dass grundsätzlich alle bestehenden Leitungen für Wasserstoff geeignet sind. Es kann bei neueren Leitungen sein, dass diese schon für Wasserstoff geeignet sind, aber für einen Großteil der Bestandleitungen gilt das nicht. Zumindest bei größeren Mengen. Vielleicht funktioniert es mit Beimischungen von 20 bis 30 Prozent.
Wärmepumpe anschaffen: Diese Fördermöglichkeiten gibt es
Zurück zum Thema Wärmepumpe: Welche Fördermöglichkeiten haben Eigentümer, wenn sie sich für einen Umbau entscheiden oder dazu gezwungen werden?
Derzeit ist es so, dass man für eine Wärmepumpe bis zu 40 Prozent Förderung bekommt. Das teilt sich auf in 25 Prozent grundsätzliche Förderung, 10 Prozent für das Entfernen der fossilen Heizung und fünf Prozent für ein natürliches Kältemittel oder dafür, dass es eine besonders effiziente Wärmepumpe ist, wie zum Beispiel eine Erdwärmepumpe. Diese kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Zukünftig sollen die Fördermöglichkeiten aber ausgeweitet werden.
Ist dazu bereits mehr bekannt?
Es ist so, dass das Geld nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden soll, sondern danach, wie bedürftig die Leute sind. Angenommen jemand hat sich vor Jahrzehnten ein Haus gebaut, ist nun im Ruhestand und bezieht nur eine kleine Rente. Dann kann sich diese Person wohl kaum eine Investition von 30 000 Euro leisten und bekommt im Zweifelsfall auch keinen Kredit mehr dafür.
Im Havariefall soll die Wärmepumpe solche Personen nicht mehr kosten als eine neue Gasheizung. Wenn man davon ausgeht, dass eine Gasheizung trotz der Preissteigerungen nicht mehr als 10 000 Euro kostet, fällt die Förderung entsprechend hoch aus. Sie soll den Personen helfen, die nicht unter die Härtefälle fallen, über die wir anfangs gesprochen haben.
Menschen mit einem sehr hohen Einkommen könnten hingegen schlechter dastehen. Da wird dann davon ausgegangen, dass diese die Kosten selbst tragen können. Wenn ich zwei Millionen in ein Haus investiere, fallen 30 000 für eine Wärmepumpe auch nicht mehr groß ins Gewicht.
Lässt sich denn das Gebäudeenergiegesetz und vielmehr die damit verbundene Umrüstung vieler Heizungsanlagen mit dem Fachkräftemangel vereinen, der auch bei uns im Märkischen Kreis ein aktuelles Thema ist?
Der Fachkräftemangel wird zweifellos eine große Rolle spielen und eine richtige Lösung gibt es dafür nicht. Die Digitalisierung soll viele Prozesse effizienter gestalten. Und Heizungsbauer sollen verstärkt dazu ausgebildet werden, dass sie Wärmepumpen installieren können.
Denn bis heute werden hauptsächlich fossile Heizungen eingebaut. Dahingehend wird es also mehr Fachkräfte geben. Aber ob das ausreicht, ist fraglich. Teilweise soll auch verstärkt der Werkservice des Herstellers eingebunden werden. Dann arbeitet der Heizungsbauer quasi vor und die Feinabstimmung übernimmt dann der Werkservice.
Fazit zum geplanten Gebäudeenergiegesetz
Wie beurteilen Sie stand heute die potenzielle Einführung des Gebäudeenergiegesetzes?
Auch wenn es natürlich immer auf den Einzelfall ankommt, halte ich Wärmepumpen für die insgesamt effizientere Heizmethode im Vergleich zu fossilen Energieträgern. Besonders in Anbetracht des falschen Bildes, das viele in diesem Zusammenhang noch bei Themen wie Dämmung und Heizflächengröße haben.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz sind wir daher einigermaßen auf dem richtigen Weg in Bezug auf die Klimaneutralität. Wir sind damit zwar noch nicht zielkonform, aber einmal eingeführt, kann man da ja noch ein wenig nachsteuern. Und das Gesetz ist sozialer, als es zunächst den Anschein macht. Für jeden, der es braucht, gibt es eine Ausnahmeregelung.
Mit seiner Meinung steht Helge Pfingst keinesfalls alleine dar. Auch eine weitere Expertin hält die Verunsicherung vieler Verbraucher für unberechtigt.
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