Zweite Waffenverbotszone

Verbot beantragt: Keine Waffen am Hauptbahnhof Hamm

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Waffenverbotszonen in Hamm: Nach der Südstraße (Foto) soll ein Verbot von Waffen bald auch im Bahnhofsviertel gelten.
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Theoretisch ist der Weg frei für eine zweite Waffenverbotszone in Hamm, genehmigt ist sie aber noch nicht. Waffen sollen demnach künftig rund um den Bahnhof und in weiten Teilen des Bahnhofsviertels verboten sein. Mit der neuen Verbotszone wären weite Teile der westlichen City abgedeckt.

Hamm - Nach Änderung der Bundesgesetze nach dem Messeranschlag von Solingen mit drei Toten vom August 2024 musste die NRW-Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes angepasst werden. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Waffenverbotszonen (in Paragraf 42 des Waffengesetzes geregelt) ist damit geklärt und liegt beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg.

Dort wartet bereits ein Antrag der Hammer Polizeibehörde für eine zweite Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel auf Genehmigung. Dieser könne nun geprüft werden, teilte ein LZPD-Sprecher mit. Wie lange es bis zu einem Bescheid braucht, wollte der Sprecher nicht kommentieren. Neben Hamm haben auch die Polizeibehörden Bonn, Münster und Bielefeld Anträge auf Waffenverbotszonen (alle im Bahnhofsbereich) gestellt.

Verbot gilt schon für Südstraße

In Hamm gibt es bereits eine Waffenverbotszone rund um die Südstraße. Dort kann die Polizei zu festgelegten Zeiten zur Gefahrenabwehr ohne Anlass Menschen kontrollieren und Messer und andere gefährliche Gegenstände beschlagnahmen.

Die neue Waffenverbotszone soll weite Teile der westlichen City umfassen: Willy-Brandt-Platz, Bahnhofstraße, Platz der Deutschen Einheit, Neue Bahnhofstraße; Luisenstraße (jeweils komplett), Am Stadtbad 1-5, Westring (Ecke Neue Bahnhofstraße bis Bahnhofstraße/Westentor). Das Verbot gilt täglich von mittags bis zum nächsten Morgen 5 Uhr.

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