- VonDaniel Schinzigschließen
Wurst König ist offiziell insolvent. Das Verfahren wurde nun begonnen. Wie es weitergeht, ist offen – Gläubiger können bis Oktober Forderungen anmelden.
Essen - Lange wurde spekuliert, nun ist es offiziell: Die Imbisskette Wurst König ist insolvent. Wie das Amtsgericht Essen mitteilt, wurde das Insolvenzverfahren am 1. September 2025 eröffnet – wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Damit findet eine monatelange Phase der Ungewissheit ein formelles Ende.
Bereits im Februar 2025 war ein Antrag auf Insolvenz durch eine Gläubigerin eingegangen. Dennoch dauerte es bis jetzt, ehe das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde. Zum vorläufigen Verwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt. Forderungen von Gläubigern können bis zum 16. Oktober angemeldet werden, die erste Gläubigerversammlung ist für den 3. November angesetzt. Viele Fragen sind aber noch offen. Laboga war am Montag, 22. September, zunächst nicht für wa.de erreichbar.
Nach langer Ungewissheit: Wurst König offiziell insolvent
Das Unternehmen Wurst König GmbH & Co. KG, mit Sitz in Essen, hatte in den vergangenen Monaten immer wieder für Schlagzeilen gesorgt: Anfang 2025 wurden sämtliche Filialen plötzlich geschlossen. Damals war noch keine Insolvenz angemeldet – was unter anderem zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung durch die Staatsanwaltschaft Essen führte.
Zudem klagten frühere Mitarbeiter über ausstehende Löhne, einige erhielten laut Arbeitsgericht bereits Recht. Auch Lieferanten sollen auf offene Forderungen warten. Von der Geschäftsführung des Unternehmens, zuletzt vertreten durch Giuseppe Lumini, fehlte über Monate jede öffentliche Reaktion.
Ob und in welchem Umfang Gläubiger nun mit einer Quote rechnen können oder ob das Unternehmen vollständig abgewickelt wird, ist derzeit noch unklar. Hinweise auf eine mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs gibt es bislang nicht.
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