VonSebastian Petersschließen
Trotz roter Flagge und Badeverbot gerieten am Timmendorfer Strand sieben Familienmitglieder in Seenot und wurden von Rettungskräften, trotz Behinderungen, erfolgreich gerettet.
Lübeck – Am Sonntag kam es zu einem dramatischen Badeunfall am Timmendorfer Strand in Lübeck, obwohl ein Badeverbot mit einer roten Flagge signalisiert wurde. Wie die Polizei mitteilte, mussten zwei Kinder und mehrere Familienmitglieder aus der Ostsee gerettet werden. In Hamburg hingegen verstarb ein 35-jähriger Mann bei einem Badeunfall.
Badeunfall am Timmendorfer Strand: Rotes Fähnchen übersehen, Großfamilie in Lebensgefahr
Kurz vor 14:00 Uhr wurden die Rettungskräfte informiert, dass ein 10-jähriges Kind im Wasser in Not geraten war und drohte zu ertrinken. Ein 13-jähriges Kind konnte sich noch über Wasser halten, trieb aber ebenfalls ab. Durch das schnelle Einschreiten der Rettungsschwimmer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) konnte das 10-jährige Kind gerettet werden.
Während des dramatischen Vorfalls begaben sich auch Angehörige der betroffenen Großfamilie aus Hamburg ins Wasser, um den Kindern zu helfen. Auch sie gerieten aufgrund von Erschöpfung und mangelnden Schwimmkenntnissen in eine hilflose Lage und mussten ebenfalls gerettet werden. Insgesamt wurden sieben Menschen von den Rettungsschwimmern aus dem Wasser gezogen.
Dramatischer Badeunfall trotz Badeverbot am Timmendorfer Strand – Großfamilie sorgt für Großeinsatz
Die zwei geretteten Kinder und ihr 47-jähriger Vater wurden zur Untersuchung in ein Lübecker Krankenhaus eingeliefert. Vier weitere Familienmitglieder lehnten eine Fahrt ins Krankenhaus ab und wurden vor Ort medizinisch betreut.
Bei dem Einsatz waren mehr als zehn Rettungsschwimmer, fünf Rettungswagen, zwei Notärzte, ein leitender Notarzt sowie ein organisatorischer Leiter des Rettungsdienstes beteiligt. Zudem war die Polizei mit fünf Streifenwagen und einer Besatzung der Wasserschutzpolizei vor Ort. Ein Einsatz von Drohnen zur Absuche des Gewässers durch die DLRG konnte schnell Entwarnung geben, weitere Personen waren nicht in Gefahr.
Trotz des erfolgreichen Rettungseinsatzes kam es zu Komplikationen, da die Rettungskräfte und die Polizei durch Familienmitglieder massiv bedrängt und teilweise an ihrer Arbeit gehindert wurden. Dies führte dazu, dass weitere Streifenwagen an den Einsatzort gerufen wurden.
Die Polizei appelliert eindringlich, die geltenden Regelungen an offenen Gewässern zu beachten und das absolute Badeverbot bei gehisster roter Flagge einzuhalten. Baden in der Ostsee kann unter solchen Bedingungen lebensgefährlich sein. Sie rät daher, sich und vor allem Kinder vor einem Strandbesuch mit den verschiedenen Regelungen und Zeichen vertraut zu machen und im Notfall immer die DLRG oder den Rettungsdienst über den Notruf zu verständigen.
Rubriklistenbild: © Carsten Rehder/dpa

