Unter „Generalverdacht“

Neues Transgender-Gesetz: Klagewelle droht

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Für Betroffene ist es ein Meilenstein. Doch Kritik am Gesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags neu regeln soll, kommt nicht nur von der Opposition.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) kommt – im November tritt es in Kraft. Das Gesetz soll es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen: Eine Erklärung gegenüber dem Standesamt soll künftig reichen.

Bisher mussten sie dafür zwei psychologische Gutachten bei einem Gericht vorlegen. Viele trans* Personen haben diese als entwürdigend wahrgenommen, dazu kamen hohe Gerichtskosten, die oftmals abschreckten. So richtig glücklich sind jetzt allerdings weder Befürworter noch Kritiker– den einen gehen die Lockerungen viel zu weit, die anderen sprechen von einem Gesetz, durchzogen von Misstrauen. 

Für Betroffene ist das neue Selbstbestimmungsgesetz ein Meilenstein.

Wie Vereine gegen das Selbstbestimmungsgesetz vorgehen wollen

Mehrere Organisationen arbeiten bereits daran, gegen das SBGG vorzugehen. Das Gesetz könnte auf zwei Arten zu Fall gebracht werden, eine davon ist die abstrakte Normenkontrollklage, die von mindestens einem Viertel der Bundestagsabgeordneten oder durch eine Landesregierung eingereicht werden müsste.

Die andere ist die konkrete Normenkontrollklage. Dieser Klageweg bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht ist möglich, wenn Personen sich in einem konkreten Fall durch das Gesetz benachteiligt oder anderweitig in ihren Rechten verletzt sehen – Grundlage dafür ist allerdings, dass das Gesetz zunächst einmal in Kraft tritt. Musterklagen bereiten bereits mehrere Verbände vor. 

Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes sehen Grundrechte in Gefahr

„Wir werden ein Gesetz, das wesentliche Grundrechte verletzt, nicht befolgen und werden alles unternehmen, um entweder sein Inkrafttreten zu verhindern, oder es prozessual wieder zu Fall zu bringen“, sagt Juristin Eva Engelken vom Verein Frauenheldinnen BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA.

Ähnlich sieht das auch die LGB Alliance Deutschland, ein Zusammenschluss von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Sprecherin Martina Hardt sagt: „Ich denke, dass der juristische Weg der einzige ist, der funktionieren kann.“ Und Marina Piestert vom Verein Frauen Aktion München betont: „Es fehlt eine breite Debatte in der Gesellschaft. Wir sind der Meinung, dass dies von der aktuellen Regierung auch so gewollt ist.“

Kritikerinnen und Kritiker sehen die Grundrechte in Gefahr, weil aus ihrer Sicht „biologische Männer“, die sich als trans* Frauen definieren, beispielsweise in Frauenschutzräume eindringen könnten – somit würde laut den Kritikern das Recht von Männern über das Grundrecht von Frauen gestellt werden.

Queere Menschen fühlen sich unter „Generalverdacht“ und transfeindlich angegriffen

Für queere Aktivistinnen und Aktivisten ist die Kritik transfeindlich. Der Verband Queere Vielfalt (kurz LSVD+) erklärt: „Ein Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkung auf das Strafrecht. Alles, was vorher als Gewalt-Ausübung strafbar war, wird strafbar bleiben.“ Der „Generalverdacht“, es gehe hier eine Gefahr von trans* Personen aus, habe indes negative Konsequenzen für trans* Frauen, so der LSVD+ weiter: „Ihr ebenfalls hohes Risiko, Gewalt zu erfahren, wird verkannt.“ 

Dazu kommt das neue Offenbarungsverbot, das Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro vorsieht für Menschen, die trans* Personen bewusst mit dem abgelegten alten Namen oder Geschlechtsidentität (Deadnaming) ansprechen oder öffentlich damit outen. Für Kritiker beschneidet dieses Verbot die Meinungs- und Pressefreiheit. Befürworter sehen indes darin eine längst überfällige Regelung, um sich vor ungewollten Outings zu schützen. 

Das SBGG werde alles rückgängig machen, was „wir an Frauenrechten in den letzten 100 Jahren erkämpft haben“, sagt Engelken, die als Beispiel die Debatte um trans* Sportlerinnen bei Frauenwettbewerben anführt. Der LSVD+ erwidert dazu: „Über die Teilnahme an Sport-Veranstaltungen bestimmt aber nicht die Politik, sondern die Sport-Verbände.“

Schwulenverein-Gründer sieht Selbstbestimmungsgesetz kritisch – „biologisches Geschlecht spielt keine Rolle mehr“

Der Schwulenverein Just Gay sieht das SBGG kritisch. Gründer Florian Greller sagt BuzzFeed News Deutschland: „Durch das Gesetz spielt das biologische Geschlecht keine Rolle mehr. Was ist denn dann noch die Homosexualität?“ Aus Sicht der Kritiker ist die Grundlage für Homo- und Bisexualität das biologische Geschlecht. Spielt dieses als Definitionsgrundlage durch die freie und selbstbestimmte Entscheidungsmöglichkeit des SBGG keine Rolle mehr, könnte Homosexualität künftig selbst obsolet werden.

Anstatt sich mit einer Homosexualität auseinanderzusetzen, besteht laut Greller dann die Chance, das homosexuelle Kind zum heterosexuellen trans* Kind umzudefinieren. Für schwule Befürworter des Gesetzes wie beispielsweise den Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, sind diese Befürchtungen unbegründet, unter anderem deswegen, weil Eltern vorab eine Beratung in Anspruch nehmen können, wenn sie dies wollen.  

Queere Vereine widersprechen Bundesärztekammer – „politisch motiviert“

Befürworter und das Bundesfamilienministerium betonten, dass das SBGG nur den Personenstand regelt und vereinfacht und keine medizinische Behandlungsrichtlinie für trans* Menschen beinhaltet. Kritiker stützen sich dagegen auf die jüngsten Beschlüsse der Bundesärztekammer, die nahelegen, dass eine solche Personenstandsänderung einen möglicherweise unreflektierten Weg hin zu medizinischen Maßnahmen (Pubertätsblocker, Hormone, Operationen) forciere.

Dem widersprechen queere Vereine wie die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti*, die mit Blick auf den Deutschen Ärztetag und dessen Einschätzung festhalten, dass diese „politisch motiviert“ sei und „nicht auf einer fundierten medizinischen oder wissenschaftlichen Basis“ stehe. Nach Auffassung der dgti* folge die Bundesärztekammer den politischen Gegnern des SBGG, also im Wesentlichen der Union (CDU/CSU), dem BSW sowie der AfD. 

Rubriklistenbild: © dpa/Jörg Carstensen

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