VonKathrin Braunschließen
Transmenschen sollen in Zukunft weniger Probleme mit der Änderung ihres Geschlechts haben. Die Aufregung bei der Opposition ist groß – die Union sieht in dem Selbstbestimmungsgesetz sogar ein „echtes Sicherheitsrisiko“.
Es ist eines der heikelsten Themen der heutigen Zeit: Der Bundestag will heute final über das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz abstimmen. Der Ampel-Plan ist ein Projekt von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) – es soll Menschen die Möglichkeit geben, ihr Geschlecht auf dem Papier unkompliziert zu ändern. Von der Opposition hagelt es Kritik. Ein Überblick.
Was soll das Gesetz ändern?
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt zu ändern. In Zukunft soll dafür eine Erklärung ausreichen – eine ärztliche Bescheinigung ist dann nicht mehr notwendig.
Warum soll das bisher geltende Transsexuellengesetz (TSG) abgelöst werden?
Bisher regelt noch das TSG die Änderung von Name und Geschlecht – das Gesetz trat 1981 unter SPD-Kanzler Helmut Schmidt in Kraft. Kritiker halten es für nicht mehr zeitgemäß und sehen darin die Würde des Menschen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in insgesamt sechs Urteilen einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt: Bis 2008 musste man sich etwa scheiden lassen, um das Geschlecht ändern zu lassen; bis 2011 war Voraussetzung, sich sterilisieren und geschlechtsangleichende Operationen vornehmen zu lassen. Heute wird an dem Gesetz vor allem bemängelt, dass es für die Änderung des Geschlechtseintrags die Entscheidung des Amtsgerichts braucht: Dafür sind zwei Gutachten notwendig, die von vielen Betroffenen als entwürdigend empfunden werden.
Können auch Kinder über ihr Geschlecht entscheiden?
Ja. Für Kinder bis 14 Jahre sollen nur die Eltern eine Änderung beim Standesamt vornehmen können. Minderjährige ab 14 können die Erklärung zwar selbst abgeben, brauchen aber formell eine Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Wenn die Eltern nicht zustimmen, kann das Familiengericht einspringen.
Soll von nun an jeder sein Geschlecht beliebig oft ändern können?
Wer sein Geschlecht oder seinen Namen ändern will, muss das drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt anmelden. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass Menschen einmal pro Jahr wählen dürfen, ob sie männlich, weiblich oder divers sind – oder ob sie ganz auf den Geschlechtseintrag verzichten wollen. Eine Beratungspflicht soll es nicht geben. Jugendliche zwischen 14 und 18 sollen hingegen in ihrer Erklärung versichern, dass sie beraten wurden. Die Ampel begründet das in ihrem Entwurf so: „Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder und Jugendlichen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, und ihre sorgeberechtigten Personen eine so weitreichende Entscheidung im Regelfall nicht ohne Unterstützung treffen wollen und werden.“
Wie wirkt sich das Gesetz auf beispielsweise Damensaunas und Umkleidekabinen aus?
Um dieses Thema gibt es viel Streit. AfD-Chefin Alice Weidel wetterte etwa: „Demnächst werden sich Männer in Frauengefängnisse, Umkleiden, Saunen und Frauenhäuser klagen können.“ Auch bei Frauenrechtsverbänden und innerhalb der Koalition gab es Befürchtungen, dass Männer das Gesetz missbrauchen könnten, um sich Zugang in für Frauen geschützte Räume zu verschaffen. Familienministerin Paus hat den Gesetzesentwurf deshalb mit dem sogenannten Hausrechtsparagrafen entschärft: Damit sollen zum Beispiel Saunabetreiber selbst entscheiden können, ob sie Trans㈠personen ablehnen dürfen, obwohl sie sich als Frau ausweisen.
Was sagt die Opposition?
Der Entwurf der Ampel stößt in der Opposition parteiübergreifend auf Ablehnung. Die Union sieht das Selbstbestimmungsgesetz als „echtes Sicherheitsrisiko“: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen werde „sträflich missachtet“, sagt Vize-Fraktionschefin Andrea Lindholz. Dorothee Bär (CSU) warb dafür, zumindest bei Jugendlichen eine Beratungspflicht beizubehalten – „nicht aus Bevormundung, sondern wirklich aus Fürsorge“. Der Linke gehen die Pläne der Ampel hingegen nicht weit genug.
Welche Kritikpunkte gibt es noch?
Die Union kritisiert eine „selbst geschaffene Sicherheitslücke“. „Ab November wird es möglich sein, seine Identität mit einer einfachen Erklärung vor dem Standesamt zu ändern und die Sicherheitsbehörden erfahren hiervon nichts“, sagt Lindholz. „Mit einem neu ausgestellten Pass wird es Personen dann möglich sein, an deutschen Flughäfen auszureisen, auch wenn diese bereits auf Fahndungslisten geführt werden.“
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