Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner zeigt Unverständnis für Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Berlin - Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der Vizepräsidentenposten im Bundestag als in der Sache «nicht nachvollziehbar und unverständlich» bezeichnet. «Das war heute alles andere als eine Sternstunde für die Demokratie und das Bundesverfassungsgericht. Ein schlechter Tag für Deutschland», teilte er am Dienstag in Berlin mit.
Die Fraktion war zuvor mit dem Versuch gescheitert, einen Posten für sich im Bundestagspräsidium mit einer Klage in Karlsruhe zu erstreiten. Seit ihrem Einzug ins Parlament 2017 hatte die AfD als einzige Fraktion noch nie einen Stellvertreter-Posten im Präsidium. Die Vizepräsidenten leiten unter anderem die Plenarsitzungen. Die anderen Parteien hatten sämtliche Kandidaten der AfD durchfallen lassen, indem sie ihnen die erforderliche Mehrheit verweigerten.
«Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die festlegt, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, scheint nicht das Papier wert zu sein, auf dem sie gedruckt wurde», sagte Brandner. Ignoriert werde auch ein Beschluss des Bundestags vom 24. Oktober 2017, in dem festgestellt wurde, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt.
Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellt. Gleichzeitig steht dort der Satz: «Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält.» (dpa)