Der frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz pocht auf ein AfD-Parteiverbot. Gegenüber FR.de erklärt er, warum dies längst überfällig ist - trotz Umfragehoch.
Berlin – Mitten im Umfragehoch der AfD werden Forderungen nach einem Parteiverbot lauter. Die rechtlichen Hürden sind hoch, doch der ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz (CDU) sieht die Zeit dafür längst gekommen. „Ich bin bereits seit Längerem der Ansicht, dass ein AfD-Verbotsverfahren dringend geboten ist und hohe Erfolgsaussichten hat“, sagte Wanderwitz zu FR.de von IPPEN.MEDIA. Wehrhafte Demokratie heiße nicht, zu spät zu handeln. „Für ein AfD-Verbotsverfahren ist es höchste Zeit!“
Diskussion über AfD Parteiverbot: Marco Wanderwitz sieht Verfahren „dringend geboten“
Die Entwicklung der AfD bei den Umfragewerten nimmt einen beachtlichen Lauf. Das versetzt auch die Politik in Unruhe. Laut einer Forsa-Umfrage sind die Rechtspopulisten mittlerweile stärker als jede der drei Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP. Im aktuellen Trendbarometer für RTL und ntv gewinnt die AfD im Vergleich zur Vorwoche zwei Punkte hinzu und kommt auf 19 Prozent.
„Leider müssen wir feststellen: Nie zuvor in ihrer Geschichte war die Bundesrepublik in ihrer Grundverfasstheit so bedroht wie heute“, sagte Wanderwitz auf Anfrage. Im Osten, wo 2024 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Wahlen anstehen, läge die AfD teilweise bei über 30 Prozent. Einen großen Erfolg konnte die AfD bei der Landratswahl im südthüringischen Sonneberg verzeichnen, bei der AfD-Politiker Robert Sesselmann 46,7 Prozent der Stimmen erhielt.
Ehemaliger Ostbeauftragter sieht Schema bei AfD: „Keine Einzelfälle“
Der Bundesverfassungsschutz nahm die AfD bereits häufiger unter die Lupe. „Die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz fördert fortlaufend weitere Belege für rechtsextreme Bestrebungen innerhalb der AfD zutage“, sagte Wanderwitz. Konsequent hätten Landesverfassungsschutzämter Landesverbände der Partei oder die Junge Alternative bereits mehrfach als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft.
„Unsere Verfassung definiert klare Grenzen, einen Verfassungsbogen, den die AfD fortlaufend überschreitet. Auch wenn manche AfD-Funktionäre es fortwährend behaupten, solche Verfassungsbrüche werden auch durch Wahlerfolge natürlich nicht legitimiert.“ Der Unionspolitiker warnt, dass führenden AfD-Vertreterinnen und Vertreter „Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, freie Medien, Pluralität und universelle Menschenrechte“ angreifen. „Das sind längst keine Einzelfälle mehr. Vielmehr agieren auch zahlreiche AfD-Abgeordnete in den Parlamenten nach gleichem, offensichtlich abgestimmten Schema“, so Wanderwitz.
Einfluss der AfD wächst – Institut sieht Bedingung für Partverbot erfüllt
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht demokratische Grundwerte durch die AfD gefährdet. Das Institut spricht sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus, sieht aber Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt. Die AfD versuche „rassistische und rechtsextreme Ziele“ durchzusetzen, heißt es in einer Analyse.
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Die AfD habe „in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte“. Insgesamt bemühe sich die AfD darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
AfD-Parteiverbot realistisch? Die rechtlichen Hürden sind hoch
Es gibt jedoch auch Bedenken, ob ein AfD-Verbot wirklich zielführend sein wird. Die Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, sagte der Welt: „Eine Diskussion um ein AfD-Verbot führt in die falsche Richtung. Davon profitiert am Ende nur die AfD selbst, weil sie sich wieder als Opfer darstellen kann.“ Es brauche eine politische Auseinandersetzung, so die CSU-Politikerin weiter. Ähnlich argumentieren Abgeordnete von FDP und Linkspartei. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle hält es laut der Welt für ein „falsches Signal“, angesichts des derzeitigen Umfragehochs der AfD einen Verbotsantrag ins Spiel zu bringen.
Für ein Parteiverbot gibt es in Deutschland hohe Hürden, die durch das Grundgesetz festgelegt sind. Sie sollen Willkür bei Parteiverboten verhindern. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob eine Partei als verfassungswidrig eingestuft werden kann. Dafür muss allerdings ein Antrag vorliegen. Berechtigt, einen solchen Antrag zu stellen, sind die Bundesregierung, der Bundestag sowie der Bundesrat.Das letzte Parteiverbot in Deutschland wurde vor 66 Jahren ausgesprochen. (bohy)