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Dokumente belasten den AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier, der in Baden-Württemberg Co-Parteichef bleiben will. Er weist alle Vorwürfe zurück.
Ein verlorener Prozess aus dem Jahr 2017 könnte für den baden-württembergischen AfD-Co-Sprecher Markus Frohnmaier unangenehme Folgen haben. Der Mitbegründer der Parteijugendorganisation „Junge Alternative“ sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, nicht korrekt mit den Kosten des Verfahrens umgegangen zu sein.
Dokumente, die der Frankfurter Rundschau vorliegen, lassen den Schluss zu, dass sich Frohnmaier die Kosten, die dem gegnerischen Anwalt zu erstatten waren, von seiner Partei finanzieren ließ. Zudem soll der AfD-Kreisverband Böblingen dem Politiker, der seit 2017 dem Bundestag angehört, eine zweifelhafte Spendenquittung ausgestellt haben.
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Nach Informationen der FR wird Frohnmaier in einer anonymen Anzeige deswegen Steuerhinterziehung vorgeworfen sowie die unrechtmäßige Erzeugung von Parteispenden, was zur Abgabe eines falschen Rechenschaftsberichts bei der Bundestagsverwaltung geführt haben könnte. Der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist mit dem Vorgang nach eigenen Angaben nicht befasst. Sie hatte zunächst auf Anfrage der FR mitgeteilt, es werde geprüft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten bestehen. Die Behörde korrigierte sich jedoch: Bei der ursprünglichen Auskunft sei dieser Fall verwechselt worden mit einem anderen Fall, der ebenfalls die baden-württembergische AfD betrifft. Hier wird die Landespartei wegen angeblichen Fehlverhaltens in einem Immobiliengeschäft verklagt.
Der AfD-Politiker Frohnmaier wies die aktuellen Vorwürfe zurück, auch im Namen des Kreisverbands Böblingen, dessen Sprecher er ist. „Der Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen mich ist absolut falsch und an den Haaren herbeigezogen. Ich habe keinen einzigen Cent zu wenig an Steuern gezahlt“, antwortete Frohnmaier auf eine Anfrage der FR. „Im Übrigen kommentieren wir keine innerparteilichen Vorgänge.“
Baden-Württembergs AfD wählt Vorstand neu
Der Verdacht kommt für ihn zur Unzeit. Am 24. und 25. Februar will die baden-württembergische AfD in Rottweil ihren Vorstand neu wählen. Frohnmaier und Emil Sänze wollen wieder als Landessprecher antreten. Die Parteiführung ist jedoch darüber zerstritten, ob die beiden wiedergewählt werden sollen.
Im April 2017 hatte das Landgericht Köln die Klage Frohnmaiers gegen den Journalisten Ralf Grimminger abgewiesen, das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung im November 2017. Aufgrund einer Zitatsammlung der SPD hatte Grimminger eine angebliche Aussage des AfD-Politikers verwendet, die Frohnmaier nicht so geäußert hatte. Das Gericht kam aber zu dem Schluss, dass Grimminger seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe.
AfD-Abgeordneter sieht „linke Gesinnungsterroristen“
Denn er habe eine ähnliche Äußerung Frohnmaiers gekannt, die zeige, dass die ihm unterstellten Worte auch von ihm hätten stammen können. Der AfD-Politiker hatte laut Gericht nämlich formuliert: „Ich sage diesen linken Gesinnungsterroristen, diesem Parteienfilz ganz klar: Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet, dann wird wieder Politik für das andere Volk und nur für das Volk gemacht.“
Nach seiner Niederlage musste Frohnmaier die Kosten des Verfahrens tragen. Grimmingers Anwalt stellte 3978,38 Euro in Rechnung. Diese Summe wurde ausweislich eines Kontoauszugs, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, nicht von Frohnmaier an die gegnerische Kanzlei überwiesen, sondern von der AfD Böblingen.
Zweifelhafte Spendenquittung
Zwei Tage zuvor hatte Frohnmaier dem Kreisverband seinerseits fast die gleiche Summe überwiesen, nämlich 4000 Euro. Dafür erhielt Frohnmaier ausweislich der Dokumente, die der FR vorliegen, eine Spendenquittung. Als Überweisungszweck wurde „Markus Frohnmaier MdB Rechtstreitigkeiten“ (Schreibfehler im Original, d. Red.) angegeben. Augenscheinlich handelte es sich also nicht um eine Spende, sondern um die Erstattung der von der AfD beglichenen Anwaltsrechnung.
Der Parteienrechtler Martin Morlok sagte der FR auf Anfrage, eine falsche Spendenquittung einer Partei könne „doppeltes Unrecht“ bedeuten. Zum einen könne sie vom angeblichen Spender steuerlich geltend gemacht werden, was zur Steuerhinterziehung führen würde. Zum anderen erhöhe sie die Einnahmen der Partei unrechtmäßig, weil es für jeden Euro Spendeneinnahmen eine zusätzliche staatliche Zuwendung gebe. Wenn eine derart manipulierte Spende trotzdem im Rechenschaftsbericht berücksichtigt werde, sei dieser Bericht falsch, erläuterte der Düsseldorfer Rechtsprofessor. Dies werde von der Bundestagsverwaltung sanktioniert. Morlok merkte außerdem an, es könne Untreue seitens der Partei vorliegen, wenn diese die Kosten eines Verfahrens übernehme, das nicht von der Partei, sondern von einer Person angestrengt wurde.
Transparenzhinweis: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre ursprüngliche Aussage korrigiert. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert.
