AfD-Verbots: Schwesig formuliert Verdacht – „wird versuchen, sich zum Märtyrer zu machen“
VonFelix Durach
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Schwarz-Rot streitet über AfD-Verbot. Mit Schwesig plädiert ein weiteres SPD-Schwergewicht für ein Verfahren, gibt jedoch gleichzeitig zu bedenken.
Schwerin – Die vorübergehende Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Vereinigung hat die Debatte über ein Verbot der Partei zurück an die Spitze der politischen Tagesordnung katapultiert. Während Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor den gesellschaftlichen Folgen eines AfD-Verbots warnt, zeigt sich die SPD klar offen für ein Verbotsverfahren. Neben Parteichef Lars Klingbeil positioniert sich jetzt auch ein weiteres SPD-Schwergewicht bei dem Thema und spricht über mögliche Reaktionen aus den Reihen der AfD.
SPD-Ministerpräsidentin Schwesig offen für AfD-Verbot: „Pflicht aus dem Grundgesetz“
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) zeigte sich im Interview mit Politico offen für ein AfD-Verbotsverfahren. Die SPD-Politikerin betonte jedoch, dass es sich dabei um eine verfassungsrechtliche und keine politische Entscheidung handle. „Ich finde, es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man einfach politisch entscheidet nach dem Motto: ‚Die AfD gefällt uns nicht und dann wird sie verboten.‘“, sagte Schwesig. Die Ministerpräsidentin stellte jedoch weiter klar: „Wenn die rechtlichen Voraussetzungen ausreichen, dann gibt es aus meiner Sicht eine Pflicht aus dem Grundgesetz.“
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Debatte um AfD-Verbot: Schwesig warnt – „AfD wird immer versuchen, sich zum Märtyrer zu machen“
Warnungen davor, dass die AfD sich in einem Verbotsverfahren als Märtyrer inszenieren und von diesem politisch profitieren könnte, teilt Schwesig nur bedingt. „Egal, wie man das entscheidet, die AfD wird immer versuchen, sich zum Märtyrer zu machen“, so der Verdacht der SPD-Politikerin. Deswegen müsste man auch den politischen Kampf gegen die AfD weiterführen und die Partei inhaltlich stellen, betonte Schwesig. „Die AfD ist eine Partei gegen Mindestlohn, gegen stabile Renten und übrigens für Trumps Zollpolitik, die unsere Wirtschaft kaputt macht.“
Die Debatte war erneut aufgeflammt, nachdem der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte. Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt, weswegen der Verfassungsschutz die Partei bis zu einem Urteil vorerst weiter als lediglich als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ führen darf. Einzelne Landesverbände, wie die AfD Thüringen um Rechtsaußen Björn Höcke werden bereits seit längerem als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Schwarz-Rot uneinig bei AfD-Verbot: Klingbeil offen – Merz hat Bedenken
Deutlich kritischer blickt der Koalitionspartner der SPD im Bund auf ein juristisches Vorgehen gegen die AfD. „Ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“, sagte Kanzler Merz der Zeit. Auch CDU-General Carsten Linnemann bekräftige, man müsse die Partei inhaltlich bekämpfen.
Schwarz-Rot zeigt sich einmal mehr uneinig. Mit Blick auf Linnemanns Aussagen betonte Klingbeil sogar explizit: „Und wenn sich dann der Generalsekretär der CDU hinstellt und sagt, es wird kein Verbotsverfahren geben, dann sage ich euch, das ist mit uns nicht zu machen“.
Verbotsverfahren gegen die AfD? Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch
Die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sind auch historisch bedingt hoch. „Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will“, schreibt das Bundesinnenministerium auf seiner Website. Ein entscheidender Punkt dabei ist auch, dass es möglich erscheint, dass die Partei mit ihrem politischen Handeln erfolgreich sein könnte.
An diesem Knackpunkt scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2017. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Einstufung der rechtsextremen Partei als verfassungswidrig, sah aber wegen ihrer Bedeutungslosigkeit im politischen Wettbewerb keine Rechtfertigung für ein Verbot. Im Juni 2023 nannte sich die NPD, die weiter in keinem Landtag vertreten ist, in „Die Heimat“ um. Schwesig betonte gegenüber Politico, dass man die in dem Verfahren gegen die NPD gesammelten Erfahrungen als Grundlage für ein mögliches Verfahren gegen die AfD berücksichtigen sollte.
Umfrage zeigt Bevölkerung bei AfD-Verbot gespalten
Ähnlich gespalten wie die Bundesregierung zeigt sich auch die Bevölkerung in Deutschland mit Blick auf ein AfD-Verbot. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos zufolge, würden 46 Prozent der Befragten ein Parteiverbot begrüßen. 44 Prozent lehnen ein AfD-Verbot ab. Bei der Bundestagswahl im Februar erreichte die Partei 20,8 Prozent. Jeder fünfte Wähler machte somit sein Kreuz bei der AfD. (fd mit Material von dpa)