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So richtig das Verbotsverfahren gegen die AfD ist, so darf sich niemand darauf verlassen. Ein Kommentar.
Frankfurt – Es gibt keine Ausreden für Wählerinnen und Wähler der AfD. Wer es wissen möchte, kann wissen, dass die Haltung dieser Partei „mit den Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht vereinbar“ ist. So treffend haben es die Abgeordneten formuliert, die ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstreben.
Debatte über AfD-Verbotsverfahren – Politik muss rechtsextremer Ideologie den Boden entziehen
Es ist richtig, dass sie diesen rechtsstaatlichen Weg verfolgen, um sich Demokratiefeindinnen und -feinden entgegenzustellen. Das Grundgesetz eröffnet aus bitterer historischer Erfahrung die Möglichkeit, Parteien zu verbieten, die kämpferisch die Demokratie zerstören wollen.
Aus guten Gründen liegt die Entscheidung darüber nicht bei Regierung oder Parlament, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Selbst wenn der Antrag im Bundestag eine Mehrheit findet, wird sich erst in mehreren Jahren entscheiden, ob die AfD verboten wird. Nicht nur deswegen ist es mindestens genauso wichtig, der rechtsextremen Ideologie den Boden zu entziehen, dem rassistischen Diskurs und dem Hass gegen Bevölkerungsgruppen. Dieser Aufgabe muss sich die Politik mit voller Kraft widmen. Es wäre falsch, sich ganz auf ein Verbotsverfahren zu verlassen.
