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Fehlendes Gutachten verzögert mögliches AfD-Verbot

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Am Ende entscheidet Karlsruhe.
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Ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ steht seit Monaten aus. Die Verzögerung blockiert ein mögliches Verbotsverfahren.

Wird es im neuen Bundestag einen neuen Anlauf für ein AfD-Verbotsverfahren geben – und wenn ja, wann? Die Initiator:innen des entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrags, der es vor der Neuwahl nicht mehr zur Abstimmung geschafft hatte, hoffen inständig und geben sich zuversichtlich. Laut Till Steffen, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, wird es „schnellstmöglich“ einen neuen Vorstoß geben, wieder durch einen fraktionsübergreifenden Kreis. SPD und Union dagegen, auf die es wesentlich ankommt, halten sich wegen der laufenden Koalitionsgespräche bedeckt.

Mit dem Antrag, den neben dem Bundestag auch Bundesrat und Bundesregierung stellen können, würde das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu überprüfen.

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Hürden gibt es einige. Die wichtigste: Das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) über die Einstufung der AfD-Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ steht seit Monaten aus, obwohl es eigentlich seit 2024 vorliegen sollte. Derzeit wird die AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet, die Hochstufung gilt als zentrale Voraussetzung für ein neues Verbotsverfahren. Auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz sehe das so, sagen Unionskreise. Auch in der SPD-Fraktion wartet man das Gutachten ab. Das Urteil von Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast ist allerdings bereits deutlich: „Die AfD stellt eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie dar.“

Gutachten zu AfD kommt erst bei neuer Amtsleitung

Klar ist: Das Gutachten kommt erst, wenn das BfV eine neue Amtsleitung hat, als Nachfolge für den bisherigen obersten Verfassungsschützer Thomas Haldenwang. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wollte den Posten im Herbst schnell besetzen, aber auch hier kam die Neuwahl dazwischen. Erst der neue Innenminister oder die neue Innenministerin wird über die Personalie entscheiden, es wird wohl Mai oder später.

Knapp verpasst

Gut 24 Prozent der 630 Sitze hat die AfD im neuen Bundestag. Damit ist sie diesmal noch knapp an dem von Alice Weidel formulierten Nahziel vorbeigeschrammt, ein Viertel der Bundestagsmandate zu holen. Das hätte ihr ermöglicht, aus eigener Kraft parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

Die Ausschüsse nutzt die AfD in den Landtagen schon jetzt gern für ihre politische Strategie zur Delegitimierung. In mehreren Ländern hat sie Corona-Untersuchungsausschüsse erzwungen, in Thüringen auch einen U-Ausschuss, der den Landesverfassungsschutz unter die Lupe nehmen soll.

Mit einem Viertel der Bundestagsmandate könnte die AfD auch Normenkontrollklagen vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen. In solchen Verfahren wird geprüft, ob ein Gesetz grundgesetzkonform ist.

Auch Subsidiaritätsklagen des Bundestags gegen die EU könnte die AfD mit einem Viertel der Sitze allein erzwingen, wenn aus ihrer Sicht eine EU-Richtlinie oder -Verordnung gegen Rechte des Bundestags verstößt. Angesichts ihrer EU-feindlichen Programmatik ist es wahrscheinlich, dass die extrem Rechten diesen Hebel aktiv nutzen würden. rü

Der Grüne Steffen findet es „nicht einsichtig“, dass das AfD-Gutachten erst danach kommen soll. „Das BfV hat den Wahlkampf als Grund angeführt, warum es verschoben wurde. Und die Wahl ist vorbei.“ Auch der Christdemokrat Marco Wanderwitz, prominentester Fürsprecher eines Verbotsantrags, hält Eile für geboten: „Das BfV muss sein Gutachten endlich vorlegen. Wenn die neue Regierung im Amt ist, sollte das eine Sache von wenigen Wochen sein.“ Dann müsste „sehr schnell“ der Antrag im neuen Bundestag folgen, „dem sich hoffentlich auch die neue Bundesregierung anschließt“. Wanderwitz selbst ist nicht mehr Abgeordneter – er hat nicht kandidiert, weil die Anfeindungen von rechts gegen ihn und seine Familie überhandgenommen hatten.

Wackelkandidat Union

Ob ein Vorstoß für ein AfD-Verbotsverfahren im neuen Bundestag Chancen auf eine Mehrheit hätte, ist unklar. Ein Unsicherheitsfaktor ist die Unionsfraktion – nicht zuletzt, seit Friedrich Merz kurz vor der Wahl die AfD als Mehrheitsbeschafferin für einen Antrag zur Migrationspolitik eingespannt hat. Hinzu kommt, dass mächtige Akteure, darunter Jens Spahn und Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei, ein Verbotsverfahren skeptisch sehen. Frei sagte jetzt auf FR-Anfrage, an seiner Haltung habe sich nichts geändert: „Ich denke, dass man die Strategie, die AfD ausgrenzen zu wollen, als gescheitert betrachten muss.“

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