Rechtsaußen

AfD erhält Millionen Euro mehr Steuergeld

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Die extrem rechte AfD zieht mit etwa doppelt so vielen Abgeordneten in den neuen Bundestag ein –
sie kann damit über viel mehr Steuergeld verfügen. Eine Analyse.

Berlin – Massiv gestärkt tritt die extrem rechte AfD im neuen Bundestag an, der sich an diesem Dienstag konstituiert. Die Partei besetzt künftig fast ein Viertel der Sitze, mit der größeren Fraktionsstärke gehen mehr Rederechte einher. Dank des verdoppelten Stimmenanteils kann die AfD viele Millionen Euro mehr an Staatsmitteln zur Umsetzung ihrer teils verfassungswidrigen Agenda verwenden. Das alles, obwohl sie sich zuletzt noch deutlich radikalisiert hat und womöglich noch in diesem Jahr als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird.

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Die Otto-Brenner-Stiftung warnte schon Mitte 2023 in einer Studie über die AfD: „Die Parlamentarisierung hat aufgrund der bemerkenswert geringen Anzahl an Mitgliedern eine zentrale Bedeutung für die Partei. Denn die Mittel, die hierüber generiert werden, sind neben privaten Spenden eine Haupteinnahmequelle.“ Zwar ist die Mitgliederzahl der extrem Rechten inzwischen auf rund 53 000 gestiegen, das ist aber immer noch wenig für eine Partei, die mit 20,8 Prozent der Zweitstimmen die zweitstärkste Fraktion stellt. Zum Vergleich: Die SPD bekam 16,4 Prozent, hat aber um die 370 000 Mitglieder, die Linke (8,8 Prozent) hat mehr als 80 000. Wie viel Geld eine Partei, ihre Fraktion und ihre Abgeordneten vom Staat bekommen, richtet sich aber in erster Linie nach den Wahlstimmen.

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Wie wird die AfD finanziert?

Staatliche Parteienfinanzierung: Die wird jeden Februar für das vergangene Jahr festgelegt und berechnet sich unter anderem nach dem Zweitstimmenanteil bei Bundestags-, Landtags- und EU-Wahlen. Für die AfD zahlen sich damit die Wahlsiege 2024 bei der Europawahl und den Landtagswahlen im Osten auch finanziell aus. Außerdem stockt der Staat eigene Einnahmen der Parteien, also Mitgliedsbeiträge und Spenden, noch durch eine bestimmte Summe auf. Die AfD erhält so für 2024 insgesamt rund 12,8 Millionen Euro. Für 2025 dürften wegen der Bundestagswahl noch mal einige Millionen hinzukommen.

Finanzmittel für die Fraktionen: Diese Mittel werden auf Vorschlag des Ältestenrats in den Haushalt aufgenommen und hängen vor allem von der Fraktionsstärke ab. Die Fraktionen bezahlen davon in erster Linie ihre Mitarbeitenden. Die bisherige AfD-Fraktion hat nach Auskunft ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann 175 Beschäftigte, die Zahl für den neuen Bundestag stehe noch nicht fest. Sie dürfte aber deutlich höher liegen. Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, dass 2025 jede Oppositionsfraktion monatlich einen Grundbetrag von 590 000 Euro bekommt, dazu kommen pro MdB weitere 11 800 Euro. Die künftige AfD-Fraktion könnte damit, finanziert aus Steuermitteln, monatlich über insgesamt 2,4 Millionen Euro verfügen.

Auf der Website der AfD-Bundestagsfraktion sind bereits mehr als 15 Jobs ausgeschrieben – darunter auch mehrere Stellen für Juristinnen und Juristen. Dies sind nur die Stellen, welche die Fraktion besetzt – die Abgeordneten stellen ihre Teams selbst zusammen.

Pro AfD-Abgeordneten rund 32.000 Euro zur Verfügung

Steuergeld für einzelne Abgeordnete: 152 Parlamentarier:innen ziehen für die AfD in den neuen Bundestag ein, im bisherigen waren es zuletzt nur etwa halb so viele. Laut Bundestagsverwaltung erhalten die Abgeordneten in der neuen Legislaturperiode monatlich gut 11 200 Euro an „Abgeordnetenentschädigung“, was dem Verdienst entspricht.

Hinzu kommen pro Mandatsträger:in eine Kostenpauschale, etwa für Wahlkreisbüro und Zweitwohnung, von monatlich rund 5300 Euro, sowie weitere 25 900 Euro für die Beschäftigung von Referent:innen, Büroleitung, wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Erstattet werden außerdem mandatsbezogene Aufwendungen von bis zu 12 000 Euro pro Jahr. Abgeordnete haben also im neuen Parlament monatlich, ohne das eigentliche Verdienst, rechnerisch rund 32 000 Euro zur Verfügung, um das Amt auszuüben. Im vergangenen Bundestag haben die Abgeordneten im Schnitt je sieben Mitarbeitende finanziert.

Wie an Weihnachten: AfD-Spitze Weidel (r.), Chrupalla.

AfD im Bundestag: Vom Staat finanzierte Rechtsextreme

In den Genuss dieser Mittel kommen in der AfD auch überaus umstrittene Abgeordnete, so der sächsische Rechtsaußen und bisherige EU-Abgeordnete Maximilian Krah, der zweifelhafte Russland- und China-Kontakte hat und die SS verharmlost. Auch Rechtsextreme wie Matthias Helferich, der selbst der AfD mal zu rechts war, und Stefan Möller, enger Vertrauter von Björn Höcke, sitzen künftig im Bundestag.

Die Gießener Politologin Alexandra Kurth geht ferner davon aus, dass im neuen Parlament 14 AfD-Abgeordnete mit engen Verbindungen zu rechten Burschenschaften sitzen. Die meisten seien in schlagenden Burschenschaften organisiert, sagte sie der „Lausitzer Rundschau“. Zentral sei Torben Braga aus Thüringen, der zur extrem rechten Burschenschaft Germania Marburg gehöre. Burschenschaftler sind demnach auch Alexander Wolf und Christoph Birghan.

Im vergangenen Jahr schlug eine Recherche des Bayerischen Rundfunks Wellen, wonach von den damals mindestens 500 Mitarbeiter:innen der AfD-Fraktion und ihrer MdBs mehr als hundert aus dem rechtsextremen Milieu kamen. Laut BR beschäftigte mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten solche Personen, die Verbindungen etwa zu Neonazi-Gruppen, der „Identitären Bewegung“ oder „Reichsbürger“-Zirkeln hätten.

Staatliche Fördermittel für AfD-nahe Stiftung?

Staatsförderung für die Desiderius-Erasmus-Stiftung? Seit Jahren kämpft die AfD-nahe Stiftung darum, wie andere Parteistiftungen auch staatliche Fördermittel für ihre politische Bildungsarbeit zu erhalten. Dabei geht es um hohe Millionenbeträge: Allein 2024 sah der Bundeshaushalt 148 Millionen Euro für die Parteistiftungen vor. Nach dem Ende 2023 beschlossenen Stiftungsfinanzierungsgesetz könnte die AfD-Stiftung aber weiter leer ausgehen. Zwar erfüllt die Partei nun erstmals die Bedingung, dreimal hintereinander in Fraktionsstärke in den Bundestag einzuziehen. Allerdings verlangt das Gesetz auch, dass die Stiftungen die „Gewähr (bieten), für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Darüber entscheidet laut Gesetz das Bundesinnenministerium (BMI), sobald eine Stiftung einen Förderantrag vorlegt. Wer das BMI künftig führt, ist offen.

Bisher, so das BMI, hat die AfD-Stiftung keinen Förderantrag gestellt. Vielmehr klagen die Stiftung und die Bundes-AfD in Karlsruhe gegen das Stiftungsgesetz, wie auch das Bündnis Sahra Wagenknecht und die Tierschutzpartei. Das Bundesverfassungsgericht will darüber in diesem Jahr entscheiden. Kritische Stimmen bemängeln, dass ein Ministerium nicht die richtige Instanz sei, über die Verfassungstreue einer Stiftung zu entscheiden. Ein Parlamentarier, selbst Jurist, sieht da „die Achillesferse des Gesetzes“. Till Steffen, Rechtsexperte und Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, ist indes überzeugt, dass das Gesetz Bestand hat: „Es wird keine Förderung aus dem Bundeshaushalt für die Desiderius-Erasmus-Stiftung geben, da bin ich sicher“, sagt er der FR.

Dass der Schaden immens wäre, wenn es anders käme, betont die SPD-Abgeordnete Maja Wallstein. Sie verweist auf Erfahrungen in Brandenburg, das die „Erasmus Stiftung Brandenburg“ laut „Lausitzer Rundschau“ in den vergangenen drei Jahren mit rund 100 000 Euro förderte. Das Geld sei auch in Veranstaltungen geflossen, „die rassistische Vorurteile befeuern und die Demokratie unterwandern“, sagt Wallstein. Unter anderen gehört der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Kotré zu den Referenten, ein Mann mit Verbindungen in Neonazi-Kreise. (Ursula Rüssmann)

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