VonFelix Busjaegerschließen
Die AfD plant, das Verfassungsschutz-Urteil anzufechten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“, heißt es von einem Sprecher.
Berlin – Es war ein Urteil, das bundesweit für Aufsehen sorgte: Am 8. März 2022 hatte das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen darf – inklusive Beobachtung. Damals hieß es, dass es ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gebe. Alles unwahr – zumindest wenn es nach dem Bundesvorstand der AfD geht. Dieser hat nun beschlossen, den Rechtsstreit weiter auszufechten. Wie Parteichef Tino Chrupalla am Mittwoch, dem 25. Mai, erklärte, hat die Partei entschieden, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das berichtete zuerst die Welt.
Verfassungsschutz-Urteil gegen AfD: Partei will gegen Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorgehen
Es war ein harter Schlag für die AfD in Deutschland: Wegen des Urteils darf der Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunikation der AfD überwachen, V-Leute einsetzen und andere nachrichtendienstliche Mittel ergreifen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, dennoch kann es große Auswirkungen für die Partei haben.
Nachdem Anfang der Woche mit dem AfD-Leak 40.000 Nachrichten der ersten AfD-Bundestagsfraktion offengelegt wurden und ein schlechtes Bild auf die Kommunikation der Partei werfen, könnten durch die Beobachtung seitens des Verfassungsschutzes weitere Details publik werden. Derweil soll die AfD eine umstrittene Beziehung zu Russland haben.
AfD über Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz: „Mit allen Mitteln“ dagegen vorgehen
Die Einstufung als Verdachtsfall sei „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“, weshalb sich die AfD „mit allen Mitteln“ dagegen wehren werde, so ein Sprecher der Partei. Dieser sagte gegenüber der Welt zudem: „Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht recht geben wird“. Kritik an den Abläufen des Gerichts gab es seitens der Partei ebenfalls: Nach eigenen Angaben hatte die AfD, die weitläufig als rechtsextrem gilt, lange auf die schriftliche Urteilsbegründung warten müssen. Auch diese habe gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar sei, so der Sprecher der Partei.
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