Aktivrente kommt 2026 – ein Detail ist für Rentner jetzt wichtig
VonStephanie Munk
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Die Aktivrente kommt, doch Union und SPD sind sich einig beim Progressionsvorbehalt. Rentner sollen durch 2000 Euro steuerfrei am Ende nicht draufzahlen.
Update vom 9. Oktober, 10:17 Uhr: Der Koalitionsausschuss der Merz-Regierung hat sich am Mittwochabend auf alle Details bei der Aktivrente geeinigt. Diese gilt ab 1. Januar 2026 und ermöglicht Rentnern einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2000 Euro monatlich.
Entscheidend: Für die Aktivrente gilt kein Progressionsvorbehalt. Rentner müssen somit nicht befürchten, dass der höhere Hinzuverdienst zu einem erhöhten Gesamtsteuersatz führen. Klingbeil hatte zunächst auf dem Progressionsvorbehalt bestanden, da ihm andernfalls hohe Ausfälle im Bundeshaushalt drohten, wie mehrere Medien berichteten. In der bis 3 Uhr nachts dauernden Sitzung konnte sich Kanzler Merz mit der Union in diesem Punkt offenbar durchsetzen.
Aktivrente: Das hat die Merz-Regierung beschlossen
Start
1. Januar 2026
Steuerfreiheit
Die Aktivrente bleibt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei in Form eines Steuerfreibetrags.
Geltungsbereich
für abhängige und nichtselbständige Tätigkeiten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Ausnahmen
nicht für selbständige Tätigkeiten, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirtschaft.
Die Steuerbefreiung soll bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, um unmittelbar ein höheres Netto zu ermöglichen (nicht erst über die Steuererklärung)
Kabinettsbeschluss zur Aktivrente vertagt – Rentnern drohte Steuerfalle
Erstmeldung: Berlin – Sie ist eines der Lieblingsprojekte von Kanzler Friedrich Merz, mit der er die Wirtschaft ankurbeln, den Fachkräftemangel lindern und mehr Geld in die Rentenkassen spülen will: die Aktivrente. Und sie schien eigentlich in trockenen Tüchern. Doch nun entbrannte doch noch eine Diskussion darüber innerhalb der Bundesregierung: Die Details in der Ausarbeitung des Gesetzes sorgen jetzt für Uneinigkeit zwischen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und den Vorstellungen der Union. Der Beschluss zur Aktivrente im Kabinett musste am Mittwoch (8. Oktober) sogar verschoben werden. Klärung soll nun der Koalitionsgipfel am Abend bringen.
Das Konzept der Aktivrente soll Rentnern ermöglichen, bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen, und zwar schon ab dem 1. Januar 2026. Ziel ist, finanzielle Anreize für ein längeres freiwilliges Arbeiten im Rentenalter zu schaffen. Doch ist nun mehreren Medienberichten zufolge eine Kontroverse darüber entbrannt, wie „steuerfrei“ genau zu definieren ist, genauer gesagt: Ob der Progressionsvorbehalt gelten soll oder nicht.
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Bei Aktivrente droht höherer Steuersatz durch Hinzuverdienst von 2000 Euro
Gilt der Progressionsvorbehalt, würde das bedeuten, dass zwar für die 2000 Euro Hinzuverdienst selbst keine Einkommensteuer gezahlt werden müsste, aber für die restlichen Bezüge ein entsprechend höherer Steuersatz gelten würde. Dieser Steuersatz würde unter Einbeziehung des Hinzuverdienstes berechnet. Für Rentner würde das eine insgesamt höheren Steuerlast bedeuten.
Die Bild berichtet, dass die Union die Anwendung dieser Regelung bei der Aktivrente ablehnt und auf einer vollständigen Steuerfreiheit besteht. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll sich dagegen stellen: Würde er auf den Progressionsvorbehalt verzichten, müsste er entsprechende Steuerausfälle einplanen. Er soll fordern, dass der Progressionsvorbehalt bei der Aktivrente gilt, durch den Hinzuverdienst also ein höherer Steuersatz fällig wird. Eine komplette Steuerbefreiung soll Klingbeil laut Bild nicht für rechtens halten.
Folgen für Rentner könnten bei Aktivrente erheblich sein – Steuerfalle droht
Die Folgen von Klingbeils präferierter Regelung könnten für Rentner erheblich sein. Die Berliner Morgenpost zitiert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler mit einer Beispielrechnung: Demnach müssten Rentner mit einer monatlichen Rente von 1000 Euro ohne Zusatzjob keine Steuern zahlen. Wenn sie jedoch im Rahmen der Aktivrente weiter arbeiteten, könnten sie wegen der Steuerprogression bis zu 2048 Euro an Steuern pro Jahr zahlen müssen. „Es war uns wichtig, auf diesen Umstand hinzuweisen“, wird die Vertreterin der Steuerzahler zitiert.
Die Rechnung soll zeigen: Die vermeintliche Steuerfreiheit bei der Aktivrente könnte durch den Progressionsvorbehalt für Rentner sogar zu einer höheren Steuerlast führen – ein Umstand, der die Attraktivität der Aktivrente für viele Senioren schmälern dürfte.
Für Merz und Rentner könnte Aktivrente nach hinten losgehen – Treffen soll Klärung bringen
Für Friedrich Merz würde der Schuss bei der Aktivrente damit nach hinten losgehen – und für Rentner, die davon profitieren möchten, auch. Die Union ist daher dagegen, den Progressionsvorbehalt bei der Aktivrente anzuwenden, auch wenn dieser laut RND beim Arbeitslosengeld I, dem Elterngeld oder dem Krankengeld gültig ist.
Die für den 8. Oktober angesetzte Koalitionsausschuss soll nun eine Lösung in dem Streit finden. Eine Sprecherin des Finanzministeriums betont gegenüber der Berliner Morgenpost, dass noch „finale Abstimmungen“ laufen würden. (Quellen: AFP, Redaktionsnetwerk Deutschland, Berliner Morgenpost, Bild) (smu)