Klimaschutzgesetz

Klimaschutz in der Defensive: Die Ampel erwarten noch weitere Probleme

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Ohne Rechentricks wird vor allem Verkehrsminister Wissing seine Klimaziele nicht einhalten können.
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Heftige Kritik am Klimaschutzgesetz: Die Ampel-Koalition gerät wegen ihrer Emissionsziele in einer Anhörung und vor Gericht unter Druck.

Am Ende zeigte sich Lisa Badum zerknirscht. An dem einen oder anderen Punkt werde man im Bundestag nachsteuern müssen, resümierte die Grünen-Abgeordnete nach der Anhörung im Klima- und Energieausschuss zum neuen Klimaschutzgesetz Anfang November.

Tatsächlich aber hatten die meisten Sachverständigen den Gesetzentwurf der Ampel in der Luft zerrissen. Gleich das erste Statement legte den wohl größten Irrtum offen. Die Ampel wollte ausbleibende CO2-Einsparungen bei Gebäuden und Verkehr mit Einsparungen im Energiesystem verrechnen, um die Klimaziele zu erreichen. Über 90 Prozent der CO2-Emissionen der deutschen Energiewirtschaft seien dem europäischen Emissionshandel zugeordnet, hob Kerstin Andreae an, Chefin des Energie- und Wasserwirtschaftsverbandes BDEW. Die Emissionen aus Verkehr und Gebäuden unterlägen aber einem anderen System, dem der europäischen Lastenteilung.

Klimaschutz in Deutschland: Emissionen bis 2030 um 38 Prozent reduzieren

Selbst wenn die Energiewirtschaft fehlende CO2-Einsparungen anderer Sektoren übernähme, entstünde dennoch eine finanzielle Herausforderung für den Bundeshaushalt, denn in der Emissionsbilanz dürfen die Sektoren nicht miteinander verrechnet werden, stellte die BDEW-Chefin klar.

Zum Verständnis ein kurzer Exkurs. 2005 startete der europäische Emissionshandel. Dort müssen die Energiebranche, die energieintensive Industrie und der Luftverkehr die Rechte für ihre CO2-Emissionen erwerben. Der Emissionshandel erfasst aber nur rund 40 Prozent aller CO2-Emissionen in der EU. Damit allein rettet man das Klima nicht.

Für die anderen 60 Prozent – die Emissionen aus Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und kleiner Industrie – einigten sich die EU-Länder 2018 auf die sogenannte Lastenteilung. Darin verpflichteten sich die EU-Länder ihre Emissionen auch in den Bereichen zu senken, die nicht dem Emissionshandel unterliegen. Deutschland muss sie bis 2030 um 38 Prozent reduzieren.

Klimabilanz in Deutschland: Fachleute kritisieren Rechentricks der Ampel

Dabei gilt eine Verrechnungsmauer zum Emissionshandel, die die Ampel-Koalition für die nationale Ebene mit dem neuen Klimaschutzgesetz einreißen will, um die Emissionen der Sektoren miteinander verrechnen zu dürfen.

Das mag die deutsche Klimabilanz aufhübschen, hilft aber nicht, die Pflichten aus der europäischen Lastenteilung zu erfüllen. Und hält ein EU-Land diese Vorgaben nicht ein, muss es Emissionsrechte bei anderen Ländern kaufen oder Strafen zahlen. Auf Deutschland können dann Kosten von neun bis 30 Milliarden Euro zukommen, gaben die Sachverständigen in der Anhörung zu verstehen.

Die Lasten der CO2-Reduktion könnten nicht in die Zukunft verschoben werden, sagte Rechtsanwältin Roda Verheyen in der Anhörung. Genau das aber werde mit dem neuen Klimaschutzgesetz der Ampel passieren.

Europäische Vorgaben: Vor allem Verkehrsminister Wissing scheitert an Klimazielen

Wie die Bundestagsabgeordneten hier nachsteuern können, ist unklar. Kommen sie dem Europarecht nach, ist die Verrechnungsidee tot. Dann wird es mindestens für Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hierzulande unmöglich, sein Klimaziel zu erfüllen. Dazu fehlen je nach Rechnung schon jetzt bis zu 270 Millionen Tonnen CO2-Einsparung im gesamten Zeitraum bis 2030. Das sind nahezu zwei CO2-Jahresbudgets des Verkehrs.

Der Bundestag ist ohnehin nur einer der Schauplätze, an dem der Klimaschutz vor einer Zerreißprobe steht. Heute verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über eine Klage des Umweltverbandes BUND und der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Bei der Klage geht es im Kern um die Pflicht der Bundesministerien, bei Überziehung des jährlichen CO2-Budgets innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Korrektur vorzulegen. Das schreibt das geltende Klimaschutzgesetz vor.

Mit der Klage wollen die Umweltorganisationen die Regierung zwingen, für die Bereiche Gebäude und Verkehr endlich wirksame Maßnahmen zu beschließen. Bevor es aber darum geht, wird das Gericht erst einmal feststellen, ob die beiden Organisationen überhaupt klageberechtigt sind.

Entscheidung zum Klimafonds droht „Emissionslücke“ weiter zu vergrößern

Dabei stellt sich auch die Frage, ob das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) die rechtlichen Kräfteverhältnisse beim Klimaschutz ändert. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe vertritt, sieht mit dem Urteil des Verfassungsgerichts die Position der klagenden Organisationen gestärkt. Wenn Klimaschutz-Maßnahmen nun wegen fehlender Finanzierung wegfallen müssten, drohe das die ohnehin bestehende „Emissionslücke“ zu den 2030er Klimazielen weiter zu vergrößern, erklärt Klinger auf Nachfrage.

Aus Sicht des Juristen war es politisch fahrlässig von der Ampel-Regierung, immer mehr Klimafinanzierung in den KTF abzuschieben, obwohl die Klage vor dem Verfassungsgericht anhängig war. „Dass der Klimaschutz jetzt noch mehr Probleme bekommt, liegt nicht am Gericht“, betont Klinger.

„Vielmehr fehlt es in der Regierung seit Jahren am politischen Willen zu einem ausreichenden Klimaschutz.“ So hätten etwa klimaschädliche Subventionen schon lange abgebaut und die frei werdenden Mittel zur Finanzierung genutzt werden können. (Jörg Staude)

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