Kommentar zum Fall Heilmann

Ampel geht vor der Sommerpause baden: Warum die Watschn beim Heizgesetz bitter nötig ist

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Monate hat die Ampel über das Heizgesetz gestritten - zur Problemlösung knappst sie an den Rechten der anderen. Das ist gefährlich, kommentiert Florian Naumann.

Ausgerechnet in die letzten Sitzungen des Bundestags vor der Sommerpause geht die Ampel-Koalition bis auf die Knochen blamiert - und mutmaßlich höchst besorgt. Das Bundesverfassungsgericht hat formal dem Parlament verboten, das Heizungsgesetz am Freitag (6. Juli) zu verabschieden, nur rund eine Woche nach Vorlage des 170-seitigen Gesetzentwurfs. Eigentlicher Adressat war aber natürlich die Ampel, die diesen Zeitplan erzwungen hatte. Es ist das nächste Kapitel in einer peinlichen Posse. Und nicht das unwichtigste.

Eine Sache ist, dass die FDP die damals noch unfertigen Pläne früh öffentlich zerrissen und die Koalition so unter Druck gebracht hat. Eine andere, dass Robert Habecks (Grüne) Wirtschaftsressort es zu keiner Zeit geschafft hat, Partner und Öffentlichkeit vom Gesetz zu überzeugen. Die dritte, dass Kanzler Olaf Scholz (SPD) nie ein Stoppschild im Hauen und Stechen setzen konnte. All das ist bitter für diese Bundesregierung. Doch sehr grundsätzlich wird es eben beim Umgang mit dem Bundestag.

Olaf Scholz am Mittwoch beim SPD-„Hoffest“. Die Ampel hat sich blamiert, kommentiert Florian Naumann.

Heizgesetz-Blamage für die Ampel: Bundestags-Fiasko aus Sorge vor der AfD - der falsche Weg

Dass das Gesetz mit so kurzem Vorlauf ins Parlament kam, ist vor allem zwei Gründen geschuldet: dem endlosen Streit in der Koalition. Und der Sorge, auf Probleme bei der Hessen- und der Bayern-Wahl zuzusteuern, wenn das Thema Heizungsgesetz im Herbst immer noch nicht vom Tisch ist. Das Parlament sollte eine zum 1. Januar geplante Reform ganz schnell abnicken - und so die Lösung für hausgemachte Schwierigkeiten der Regierung schaffen. Vielleicht auch der AfD vor den Wahlen den Wind aus den Segeln nehmen.

„Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten.“

Das Bundesverfassungsgericht erklärt seine Entscheidung zum Eilantrag aus CDU-Reihen.

Doch das ist der falsche Ansatz. Gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulisten erste Ämter als Entscheider übernehmen. Dass gewählte Abgeordnete Gesetze ordentlich öffentlich debattieren und auch intern verhandeln können, ist ein Kern der repräsentativen Demokratie. Wer anfängt, solche Rechte einzudampfen oder ins Reich des rein Formalen zu verschieben, der schafft gefährlich schlechte Beispiele. Auf die könnte sich später einmal stützen, wer Schindluder mit der Demokratie treiben will. Und die Ampel hat wahrlich nicht zum ersten Mal Kompromisse unter Hochdruck durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht.

Ampel-Koalition knappst unter Druck oft an den Rechten der anderen - vielleicht braucht es harte Regeln

Die Ampel-Koalition wollte transparenter, kollegialer, progressiver sein als die Bündnisse der Ära Merkel. Geblieben ist davon nach Stand der Dinge ein oft würdeloses Gerangel um Erneuerung und Bewahrung alter Besitzstände - mit „Transparenz“ nur da, wo es dem Gegner im eigenen Bündnis schadet. Bei der Begrenzung dieses Schadens und anderer Probleme knappst Scholz‘ Koalition gerne mal an den (teils ungeschriebenen) Rechten der anderen. Etwa auch beim „Warburg-Ausschuss“ oder beim so gar nicht im Konsens durchgesetzten Wahlrecht.

Das ist gefährlich. Und die Schmach vor dem Sommer ein offenbar dringend notwendiger Denkzettel. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann kündigte immerhin „großen Respekt“ vor der Entscheidung des Gerichts an. Thomas Heilmann - der CDU-Abgeordnete, der das Ampel-Vorgehen nach Karlsruhe gebracht hatte - schlug aber auch vor, Mindestfristen in die Geschäftsordnung des Bundestags einzuführen. Wenn die bundesdeutsche Demokratie mittlerweile solche Halteseile braucht, sollte sie sie bekommen.

Florian Naumann

Rubriklistenbild: © Montage: Imago/Bernd Elmenthaler/Schlaf/fn

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