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EU-Einigung in Migrations-Fragen: Auch Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der EU sollen möglich sein. SPD-Politiker und Asylrechtler üben Kritik.
Brüssel – Die EU-Innenminister haben sich auf Verschärfungen der Asylpolitik geeinigt. Was Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und seine europäischen Kollegen wohl als Erfolg verbuchen, sehen sowohl Sozialdemokraten als auch Migrationsexperten kritisch. „Mit Vorhaben wie Rückführungszentren in Drittstaaten will man das Flüchtlingsrecht völlig entkernen. Das ist geschichtsvergessen und menschenverachtend“, kritisiert Aziz Bozkurt, Bundesvorsitzender der AG Migration und Vielfalt in der SPD, gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media.
Bei einem Treffen in Brüssel verständigten sich die europäischen Innenminister am Montag (8. Dezember) nach monatelangen Verhandlungen auf eine deutliche Verschärfung der gemeinsamen Asylpolitik. Darunter: Mehr und schneller abschieben, Schutzsuchende und Solidaritätsbeiträge verteilen – und die Möglichkeit von Rückführungszentren in Drittstaaten.
„Aktuell freuen sich die Innenminister über Verschärfungsbeschlüsse, die an ihrem eigenen Egoismus und an praktischen und rechtlichen Hürden scheitern werden“, kritisiert der SPD-Politiker und erklärt mit Blick auf den Bundesinnenminister: „Insbesondere Herr Dobrindt lässt sich für rechtswidrige Luftschlösser feiern, wie zuvor für seine teuren, rechtswidrigen und wirkungslosen Zurückweisungen an den Grenzen.“
Asyl-Einigung der EU-Innenminister: Dobrindt und Co. wollen Rückführungszentren in Drittstaaten
Mit der Einigung der EU-Innenminister sollen Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der EU möglich sein. In diesen sogenannten Return Hubs sollen ausreisepflichtige Asylbewerber landen, die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können. Bei der Auslagerung von Asylverfahren spielt das Konzept der sicheren Drittstaaten eine entscheidende Rolle. Es soll das europäische Asylsystem entlasten, indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort Schutz beantragen zu können.
Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben – das könnte sich mit dem Vorschlag der EU-Staaten ändern. Demnach könnte es zukünftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.
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Auch im EU-Parlament stoßen die Pläne bei Sozialdemokraten auf Kritik: Die SPD-Europapolitikerin Birgit Sippel mahnte im Deutschlandfunk, die geplanten Regeln kämen der Abschaffung des Asylrechts in Europa gleich. Zu dem Vorhaben der europäischen Innenminister muss das EU-Parlament sich noch abschließend positionieren, bevor Verhandlungen darüber beginnen können. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament werden allerdings keine größeren Änderungen erwartet, wie auch der Asylrechtler Maximilian Pichl im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt.
Asylrechler warnt vor Folgen von Drittstaaten-Versuchen: Teuer und ohne Ergebnis
Pichl blickt kritisch auf die Vorhaben der EU-Staaten – und das aus vielerlei Gründen. Zum einen führt der Asylrechtler an: „Alle Drittstaatenversuche, die wir kennen, waren extrem teuer und haben ganz oft zu überhaupt keinem Ergebnis geführt.“ Der Professor für Recht der Sozialen Arbeit an der Frankfurt University of Applied Sciences verweist dabei etwa auf Pläne Italiens und Großbritanniens.
Die durch Italien geplante Auslagerung von Entscheidungen über Asylanträge nach Albanien wurde bereits durch mehrere Gerichtsurteile von italienischen und europäischen Instanzen untersagt. Die Kosten für die beiden Einrichtungen in Albanien werden aktuell auf etwa 130 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, obwohl sie noch nie richtig genutzt wurden. Und auch ein Vorhaben Großbritanniens, abgewiesene Asylsuchende nach Ruanda abzuschieben, ist bislang gescheitert.
„Bis heute ist keiner der aus Großbritannien abgeschobenen Asylsuchenden in Ruanda und auch die italienischen Lager stehen weitestgehend leer, haben aber Hunderte von Millionen verschlungen“, argumentiert der Migrationsrechtler daher. Ein praktisches Argument, das auch Aziz Bozkurt anführt: „Alle Länder, die sich an ähnliche Modelle gemacht haben, sind völlig an die Wand gefahren. England ist nach mehreren hundert versenkten Millionen zurückgerudert und andere Länder kommen praktisch nicht weiter.“
Türkei und Tunesien: Asylrechtler sieht „außenpolitische Kollateralschäden“ durch EU-Deals
Darüber hinaus führt Pichl einen Aspekt an, der in der Debatte aktuell zu wenig stattfinde, wie er erklärt: „Diese ganzen Drittstaatenversuche sind immer mit außenpolitischen Kollateralschäden einhergegangen.“ Dabei verweist der Asylrechtler unter anderem auf den Deal zwischen der EU und der Türkei aus dem Jahr 2016. „Nachdem dieser EU-Türkei-Deal geschlossen wurde, gab es den Putschversuch und eine massive Autokratisierung innerhalb der Türkei – die Verfolgung von Opposition und Presse.“
Eine ähnliche Entwicklung sei in Tunesien zu beobachten: „Ein absoluter Autoritarismus, der da gerade um sich greift, mit Inhaftierungen von Oppositionellen und im Endeffekt der Installation einer Diktatur.“ Und auch wenn Pichl verschiedene Gründe und Bedingungen für diese Entwicklungen sieht, erklärt er im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media: „Ich glaube schon, dass es auch damit zu tun hat, ob andere Staaten in der Lage sind, überhaupt noch außenpolitisch entsprechend Kritik zu üben oder Einfluss zu nehmen.“ Mit etwaigen Deals gebe man den Staaten als EU jedoch „über die Flüchtlingsfrage ein Erpressungsinstrument in die Hand“.
„Menschenrechtliches Rahmenwerk“ der EU unter Druck: Vorstoß aus Großbritannien und Dänemark
Zudem verweist der Rechtswissenschaftler bei der Umsetzung einer Drittstaatenlösung auf das „menschenrechtliche Rahmenwerk“, das nach wie vor zu achten ist. Etwa das Refoulement-Verbot, welches die Rückführung von Personen in ein Land verbietet, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Doch auch dieser menschenrechtliche Rahmen sei aktuell unter Druck: „Parallel dazu muss man aber sagen, dass gerade Verhandlungen auf europäischer Ebene im Europarat weitergehen, die im Endeffekt zur Aufweichung und Aushöhlung der Menschenrechtskonvention führen sollen.“
Der Asylrechtler spricht dabei einen aktuellen Vorstoß Großbritanniens und Dänemarks an. Die beiden Staaten sprachen sich jüngst erneut für eine Reformierung der europäischen Migrationspolitik aus. Mit Blick auf ein heutiges Treffen europäischer Minister in Straßburg forderten die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und der britische Premierminister Keir Starmer in einem Meinungsbeitrag in der britischen Zeitung The Guardian auch eine Neuauslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Bereits im Mai hatten neun europäische Staats- und Regierungschefs in einem offenen Brief den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für seine Auslegung der EMRK in Migrationsfragen kritisiert. (Quelle: Eigene Recherche, dpa, AFP) (pav)
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