Verstoß gegen Menschenrechte? Experte sieht Dobrindts Pläne zu Afghanistan-Abschiebungen kritisch
VonPaula Völkner
schließen
Ein Deal mit den Taliban über Afghanistan-Abschiebungen soll kurz bevorstehen. Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl warnt: Dobrindts Plan verstößt gegen Menschenrechte.
Berlin – Die Bundesregierung will regelmäßig nach Afghanistan abschieben: Ein Abkommen mit den dort herrschenden islamistischen Taliban soll kurz vor dem Abschluss stehen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte gegenüber dem Internetportal The Pioneer: „Es sind sehr weit fortgeschrittene Gespräche, so dass wir davon ausgehen können, dass wir sehr bald eine Vereinbarung darüber haben, dass wir regelmäßig auch über Linienflüge nach Afghanistan rückführen können.“
Für Gespräch über ein solches Abkommen waren im Oktober Vertreter des Innenministeriums nach Afghanistan gereist. „Zur operativen Vorbereitung von Rückführungen nach Afghanistan ist eine Vor-Ort-Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich“, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums gegenüber unserer Redaktion. Dabei soll es um logistische Fragen gegangen sein, aber auch die Menschenrechtslage in Afghanistan sollen die Vertreter des Ministeriums und des Bundespolizeipräsidiums thematisiert haben.
Dobrindt plant Abschiebe-Deal mit Taliban: Experte warnt vor Menschenrechts-Verstoß
„Die Klärung operativer Rückführungsfragen in Kabul diente gerade auch dazu, dass diese Rückführungen menschenrechtskonform stattfinden können“, erklärte die Sprecherin weiter. Fachleute haben jedoch Zweifel, dass menschenrechtskonforme Abschiebungen nach Afghanistan aktuell möglich sind und kritisieren den Plan der Regierung.
„Rechtlich betrachtet ist in einem Staat wie Afghanistan für niemanden ein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten“, erklärt Maximilian Pichl, Professor für Recht der Sozialen Arbeit an der Frankfurt University of Applied Sciences, gegenüber fr.de von Ippen.Media. „Abschiebungen nach Afghanistan verstoßen daher meines Erachtens gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wodurch verhindert werden soll, Menschen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Folter auszusetzen.“ Dies könne in Afghanistan jedoch „aufgrund eines willkürlichen Strafsystems nicht ausgeschlossen werden“, so der Migrationsrechtler.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“
Experte zu geplanten Afghanistan-Abschiebungen: Menschenrechte gelten auch für Straftäter
Seit der Machtübernahme der Taliban in Kabul im August 2021 kam es mit Hilfe von Katar zweimal zu Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland: Im Jahr 2024 hatte die Ampel den ersten Abschiebe-Flug veranlasst; im Juli 2025 startete die schwarz-rote Regierung die Sammelabschiebung von 81 Menschen. Laut Innenministerium habe es sich dabei um vollziehbare Ausreisepflichtige gehandelt, die strafrechtlich in Erscheinung getreten seien.
Mit Straftätern und Gefährdern will nach Angaben des Innenministeriums auch die schwarz-rote Bundesregierung bei ihren Abschiebungen beginnen. Das ändere an der Menschenrechtslage jedoch nichts, erklärt Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl: „Die Menschenrechte gelten dabei auch für Menschen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben.“ Stattdessen sei für Menschen, die in Deutschland Straftaten begangen haben, das deutsche Strafsystem zuständig.
Auch Organisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisieren die geplanten Abschiebungen nach Afghanistan. „Angesichts der aktuellen politischen und humanitären Lage in Afghanistan sind Abschiebungen dorthin mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar und somit untragbar“, erklärte Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung für Menschenrechtspolitik Inland und Europa, im August in einem Statement.
Dobrindts Gespräche über Abschiebungen: Experte warnt vor Normalisierung der Taliban
Und auch die Gespräche mit dem Terror-Regime sind umstritten. Wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten sind die Taliban international isoliert. Maximilian Pichl verweist dabei auf die „besondere Verantwortung“ Deutschlands „für das Land Afghanistan und die demokratischen Kräfte“ aufgrund des Militäreinsatzes und des jahrelangen Engagements: „Durch die Aufnahme von offiziellen Gesprächen und Vereinbarungen mit den Taliban normalisiert die Bundesregierung ein islamistisches Regime.“
Der Rechtswissenschaftler mahnt: „Aus außenpolitischen Gründen ist dies verantwortungslos und wird dazu beitragen, auf Dauer eine demokratische Entwicklung zu verhindern.“ Das Innenministerium erklärt auf Anfrage zur Kritik an den Gesprächen lediglich, dass Deutschland die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat Afghanistan nicht abgebrochen habe und „die de-facto-Regierung nicht als legitime Regierung Afghanistans“ anerkennt.
Asyl-Kurs der schwarz-roten Regierung: Opposition und Fachleute zweifeln an Rechtmäßigkeit
Nicht nur nach Afghanistan will Dobrindt künftig regelmäßig abschieben: Auch Rückführungen nach Syrien seien geplant, wie der Innenminister gegenüber The Pioneer ankündigte. Der Plan fügt sich in eine ganze Reihe umstrittener Maßnahmen: Verschärfte Grenzkontrollen, Zurückweisungen von Asylsuchenden, Aussetzung von Aufnahmeprogrammen. Sowohl die Opposition als auch Fachleute äußern Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Dobrindt Asyl-Kurs.
So warnt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion mit Blick auf ein Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg: „Wenn Innenminister Dobrindt ‚innovative Lösungen‘ fordert, muss man mit dem Schlimmsten rechnen. Er redet von ‚Härte und Schärfe‘, doch eigentlich geht es ihm um Rechtsbruch.“ Bei dem Treffen soll es unter anderem um Abschiebungen nach Syrien gehen: „All diese Vorhaben sind nicht nur menschenverachtend, sondern sie verstoßen auch gegen wesentliche Grund- und Menschenrechte“, kritisiert Bünger: „Damit treffen sie aber genau den Geschmack des deutschen Innenministers.“ (The Pioneer, dpa, eigene Recherche) (pav)