VonAndreas Schmidschließen
Erstmals werden Zahlen zu Cannabis-Verstößen in Bayern öffentlich. Zwei Drittel davon betreffen den Straßenverkehr. Die CSU fordert strengere Regeln.
Bayern hat mehrfach angekündigt, das seit 1. April gültige Cannabis-Gesetz restriktiv umzusetzen. Der Freistaat solle „kein Kifferparadies“ werden, betonte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Man werde hart durchgreifen. Was das konkret bedeutet, war bislang unklar. Doch nun liegen erstmals Zahlen zu Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz vor. Sie betreffen vor allem den Straßenverkehr.
Cannabis-Verstöße in Bayern: 1652 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage von Merkur.de mitteilt, gab es von 1. April bis 6. Mai insgesamt 1652 Anzeigenvorgänge. Darunter fallen sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten. Im Straßenverkehr gab es 1013 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von THC-Einfluss. Damit ist gemeint, dass eine Person kontrolliert wird und der aktuell erlaubten Grenzwert von 1,0 Nanogramm des Hanfwirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum bei ihr überschritten ist. Heißt auch: Die Person muss bei der Kontrolle nicht akut „bekifft“ sein, da THC anders als Alkohol deutlich länger im Körper nachweisbar ist – auch, wenn der Rausch bereits verflogen ist.
Der Grenzwert könnte in Zukunft auf 3,5 Nanogramm geändert werden. „Der Wert ist konservativ und entspricht der Wirkung von etwa 0,2 Promille bei Alkohol“, meint Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die CSU sieht es gänzlich anders – und will eine Null-Toleranz-Grenze. „Wir fordern ein generelles Fahrverbot für Bekiffte“, erklärt die Verkehrspolitikerin Martina Englhardt-Kopf.
Die Bundestagsabgeordnete aus der Oberpfalz sagt Merkur.de: „Durch die Legalisierung einer weiteren Droge müssen wir sicherlich mit einem Anstieg der Anzahl der Fahrten unter Drogeneinfluss rechnen.“ Vor allem, wenn die Regeln weiter angepasst werden würden. „Wenn der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm angehoben wird, kann dies die Anzahl der Fahrten unter Drogeneinfluss zusätzlich beeinflussen.“
Eine Verdreifachung der #Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer? Das ist unverantwortlich! Wir fordern ein generelles Fahrverbot für Bekiffte. Mehr dazu von Martina Englhardt-Kopf im Bundestag!👇 pic.twitter.com/mcYDcW99m4
— CSU im Bundestag (@csu_bt) May 5, 2024
Cannabis im Straßenverkehr: Bayern kündigt mehr Kontrollen an
Das CSU-geführte Landesinnenministerium teilt diese Auffassung: „Durch die Legalisierung von Cannabis müssen wir leider mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss und damit einhergehend höheren Unfallgefahren im Straßenverkehr rechnen“, heißt es von einem Ministeriumssprecher. „Die Bayerische Polizei wird deshalb bei Verkehrskontrollen verstärkt auf Drogeneinfluss achten.“ Auch Schwerpunktkontrollen seien vorgesehen.
„Einschlägige Daten zur Verkehrsunfallstatistik haben wir noch nicht“
Doch ob es in Bayern durch das neue Gesetz tatsächlich zu mehr Unfällen gekommen ist, lässt sich bislang überhaupt nicht erfassen. Aufgrund fehlender Vergleichswerte sind Rückschlüsse auf die Zeit vor dem Cannabis-Gesetz schwierig. „Einschlägige Daten zur Verkehrsunfallstatistik haben wir noch nicht“, erklärt das Ministerium. CSU-Politikerin Englhardt-Kopf meint: „Es fehlen Vergleichswerte, doch die Zahl ist beträchtlich. Jede einzelne Ordnungswidrigkeit, die davon im Straßenverkehr unter THC-Einfluss geschieht, birgt potenzielle Gefahren für alle anderen Verkehrsteilnehmer.“
Klar ist: Seit dem 1. April gab es 47 Straftaten im Straßenverkehr unter THC-Einfluss. Darunter fallen Trunkenheit im Verkehr, was auch andere Substanzen wie Cannabis beinhaltet (§ 316 StGB) sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Außerdem listet das Ministerium 532 weitere Straftaten gegen die Cannabis-Besitzmengen auf. Wer mit Cannabis handelt, mehr als 30 Gramm Gras dabei oder mehr als 60 Gramm zu Hause hat, dem drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Hat man zwischen 25 und 30 Gramm dabei beziehungsweise zwischen 50 und 60 Gramm zu Hause, droht eine Ordnungswidrigkeit. Dazu gab es in den vergangenen fünf Wochen insgesamt 108 Fälle.
Die Staatsregierung hat darüber hinaus als erstes Bundesland einen Cannabis-Strafenkatalog vorgelegt. So kostet es etwa 500 Euro, wenn man in der Nähe einer Schule kifft. Sind Kinder anwesend, ist die doppelte Summe fällig: Alle Strafen im Überblick. (as)
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